"Vollflächige" Verklebung von 60x60 Fliessen

Diskutiere "Vollflächige" Verklebung von 60x60 Fliessen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, unser EG wurde komplett neu befliesst mit 60x60 Feinsteinzeug. Nach mehreren Fliessen- und Fugenrissen haben wir einen Gutachter...

  1. #1 dontspeak, 26.11.2015
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    Hallo,

    unser EG wurde komplett neu befliesst mit 60x60 Feinsteinzeug. Nach mehreren Fliessen- und Fugenrissen haben wir einen Gutachter eingeschaltet (nachdem Auftragnehmer immer nur partielle Ausbesserung machte). Der hat eine Fliesse rausgenommen und gesehen, dass diese nicht "vollflächig" verklebt ist. Das sei ein Baumangel (da es sich um "großformatige" Fließen handele), der nur durch komplettes Neufliessen des EG behebbar sei, so der Gutachter.

    Der Auftragnehmer behauptet das sei eine Montagsfliesse, deshalb sollen wir jetzt weitere Fliessen zur Kontrolle rausnehmen (macht Auftragnehmer selber).

    Meine Fragen:
    - Wenn sich herausstellt, dass ein größerer Teil der 60x60 Fliessen tatsächlich nicht vollflächig verklebt sind, ist es "juristisch" dann eindeutig, dass hier ein Mangel existiert der ausgebessert werden muss? Oder kann der Auftragnehmer sich auf den Standpunkt stellen, das sei noch in Ordnung so.
    - Ist wirklich in einer Richtlinie definiert, dass 60x60 "Großformat" ist, und dass dieses vollflächig verklebt werden muss?
    - Was gilt denn als "vollflächig" ? wirklich 100% oder weniger?

    Da wir bereits viel für den Gutachter ausgegeben haben, wollen wir den Klageweg nur gehen, wenn es sehr gute Chancen auf Gewinn gibt.

    Vielen Dank im Vorraus,

    DS
     
  2. rodopp

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    Wurde die vollflächige Verklebung der Fliessen schriftlich vereinbart?
     
  3. #3 Skeptiker, 26.11.2015
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    Euer hinzugezogener technischer Gutachter sollte Euch genau diese Auskunft im Rahmen seiner Tätigkeit gegeben haben, denn seine Aussage "Mangel" (= negative Regelabweichung) sollte er im Normalfall mit der maßlich unterlegten detailliert benannten Abweichung von einer ebenfalls konkret benannten technischen Regel oder Richtlinie begründen. Dafür ruft man ihn.

    Die juristische Bewertung treffen dann die Juristen.

    Ich würde den Gutachter bitten, Euch diese Angaben schriftlich ohne weitere Berechnung nachzureichen, wenn er dies bisher versäumt hat. Vorausgesetzt, es war mit ihm keine rein mündliche Bewertung der Sache vereinbart. Aber selbst dann müsste er Euch die genannten Punkte gesagt haben!
     
  4. #4 dontspeak, 26.11.2015
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    Hallo,

    Nein. Genau deshalb ja unsere Frage ob es von vorne herein klar ist (durch eine technische Richtlinie), dass nicht vollflächig verklebte 60x60 Fliessen ein Baumangel sind. Das ist zumindest die felsenfeste Aussage des Gutachters.

    Grüße DS
     
  5. #5 dontspeak, 26.11.2015
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    Völlig korrekt. Ich möchte aber eine zweite Meinung haben, denn der Gutachter ist auch nur ein Mensch.
     
  6. #6 Skeptiker, 26.11.2015
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    Jetzt 'mal Butter bei die Fische: Aus welcher Regel hat er denn nun den Mangel abgeleitet? Wir können das dann ja hier diskutieren.
     
  7. #7 dontspeak, 26.11.2015
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    Hi

    BEB Verzeichnis 8.6 (darf ich hier eigentlich nicht reinkopieren, deshalb mit Typos)

    1. Allg. Hinweise: "...Als Gr0ssf0rmate werden ueblicherw3ise [...] Fließen und Platten mit einer Seitnla3nge von über 30 bis 60 cm bezeichnet."

    5.1 Verlegem0ertel: "Zum Erreichen einer ausr€ichend gleichmäßigen und m0eglichst vollflächigen Bettung großf0rmatiger Blagsmaterialien sollte das kombinierte Verfahrung (Buttering/Floating) zur Anwendung kommen. Bei der Verwendung von Fließb€ttmoertel ist eine vollflächige B€ttung nicht immer sicher zu stellen. Hier empfiehlt sich ebenfalls eine Kratzspachtelung 0der das k0mbinierte Verfahren."

    Verwendeter Mörtel: Mapei Keraflex
     
  8. #8 wasweissich, 26.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Sollte ..... halt nur
     
  9. #9 Skeptiker, 26.11.2015
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    Das Forum kann und soll die örtliche Arbeit von Sachverständigen nicht ersetzen. Ich glaube Dir die Geschichte von Deinem SV nicht und würde, wenn sie stimmte, seine Arbeit in jedem Fall für mangelhaft halten. Warum habe ich schon geschrieben. Ich habe, wie mehrere hier, keine Lust, Fragen zu beantworten, wenn ich den Eindruck habe, nicht ehrlich informiert zu werden. Das gilt auch, wenn versucht wird, üblicherweise nur entgeltlich erhältliche Leistungen kostenlos zu ergattern.

    Aber um das Versteckspielchen jetzt zu beenden: Aus den meiner Meinung nach hier zwingend einzuhaltenden und mir bekannten a.R.d.T. ergibt sich für die Verlegung im Dünnbett für Innenräume ohne besondere Beanspruchung keine Notwendigkeit zur vollflächigen Benetzung. Auch die Herstellerangaben für das verwendete Produkt sehen eine geringere Benetzung als ausreichend an. (Nein, ich schreibe jetzt mit Absicht nicht, welche Regeln das sind)
     
  10. #10 Pemalema, 26.11.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.11.2015
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    gelöscht auf Wunsch von Pemalema
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 26.11.2015
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    Das steht nicht im GESETZ, sondern wörtlich so in einem Beitrag des Xxxxxxxxxxxx vom xx.xx.2013.

    Das könnte urheberrechtlich problematisch sein. Wo hast du den Text her?
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Eine Hohlklingende Fliese lässt sich einfach finden, und dann aufnehmen. Somit ist das für den AN erst mal nicht ein ausreichender Grund, das EG neu zu Fliesen. Das Gutachten wird vor Gericht kaum etwas wert sein, da es ein Parteigutachten ist.
    Meist wird ein Gericht einen neuen SV bestellen. Übrigens, wer Klagt zahlt den Vorschuss.

    Es gibt ein Urteil, bei dem aus einem Boden 8 Proben mit 8 Mängeln genommen wurden, da hat das Gericht den Schluss auf den kompletten Boden zugelassen. Wären es 7 von 8 oder auch 3 von 8 gewesen, kann das anders aussehen.
    Im Privatbereich wären mir 100 % ( !!! ) kaum glaubhaft. Das ist in Großküchen bei kleiner Formaten schon schwer. Ausserdem gibt es Suspensionen, die man in die Fugen pressen kann, zumindest in Bereichen. Somit ist ein Rückbau nicht die einzige Möglichkeit, wenn man einen Mangel annimmt.

    Wie lange ist der Einbau her? Und wurde die Restfeuchte vor Verlegung geprüft?
     
  13. #13 dontspeak, 26.11.2015
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    Hallo,

    erstmal danke für deine Antwort. Der Einbau ist erst 6 Monate her. Die Restfeuchte wurde geprüft, allerdings schlampig... Das ist zwar ein weiterer Punkt um den es geht, allerdings möchte ich in diesem Forumsbeitrag ausschließlich beim Thema Vollverklebung bleiben, sonst wird es einfach zu unübersichtlich.

    Ich lese aber schon aus deinem Post heraus, dass zumindest keine 100%ige Verklebung Pflicht ist... Das macht ein Abschätzen über einen evtl. zu gehenden Klageweg natürlich umso schwerer, da es letztlich wieder vom Gericht abhängen wird...

    Grüße DS
     
  14. #14 Pemalema, 27.11.2015
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    Hallo Ralf,

    du hast Recht, ich habe eben genau diese Aussage aus besagtem Xxxxxxxx.

    Wenn dies problematisch ist, dann lösche bitte den kopierten Text, ich wusste nicht, dass es zu urheberrechtlichen Problemen führen könnte.

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende
     
  15. #15 Fliesenfuzzi, 27.11.2015
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    Wenn Fliesen und Fugen reißen, dann ist was am Untergrund faul.
    Schlampig verklebte Fliesen reißen mal nicht wenn sich der Untergrund nicht bewegt, sondern sie werden maximal locker und klingen dann hohl.
     
  16. platte

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    Klar können Fliesen,wenn sie nicht vollflächig verklebt sind und darunter Hohlstellen aufweisen brechen und Fugen reissen.Bei dem Format immer Buttering Floating.Und keine Niveliersysteme.
     
  17. #17 dontspeak, 28.11.2015
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    Ich danke euch erstmal für euren Input! Scheint ein gutes Forum zu sein, hier.
     
  18. #18 Alexandervan, 08.12.2015
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    Was spricht gegen Niveliersysteme bei diesem Format?


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  19. platte

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    Du ziehst die zu tiefen Fliesen mit dem System nach oben,dass sie Kantenfrei zur benachbarten Fliese liegen.Dadurch kann schon passiern,dass die Fliese nichtmehr vollsatt im Kleber liegt.Die großformatigen Fliesen haben meist zur Mitte hin eine Wölbung,welche dann garkeine Haftung mehr hat und hohl klingt.Bei den Formaten immer ebenen Untergrund und dann Buttering Floating.
     
  20. #20 Unregistrierter, 09.12.2015
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    Ich fliese gerade meinen Keller selber und habe für den großen Raum mehr oder weniger zufällig 60 mal 60er Fliesen erwischt. (Restposten, Markenware zum unschlagbaren Preis. Wollte eigentlich als Laie nicht wirklich so ein Format verlegen)
    Ein befreundeter Fliesenlegermeister hat mir klar gesagt:
    10er Zahnkelle bei dem Format und buttered floating. Alles andere wäre nicht fachmännisch.
    Ich habe jetzt die Hälfte vom großen Raum fertig und nicht eine Hohlstelle unter einer Fliese.
    Das ist nicht umsonst im Regelfall etwas teurer sowas verlegen zu lassen, es ist ja auch aufwändiger. Ich kann "platte", der im Gegensatz zu mir vom Fach ist, da nur revht geben. Das Format kann ich mir ohne buttered floating nur schwerlich als ohne Hohlstellen verlegbar vorstellen. Die 31 mal 31 die ich in den anderen Räumen verlegt habe waren deutlich einfavher zu handhaben. Insbesondere das angesprochene Nivelieren ist da eine ganz andere Geschichte, das wird mit zunehmendem Format nicht wirklich einfacher.
     
Thema: "Vollflächige" Verklebung von 60x60 Fliessen
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