B-Plan

Diskutiere B-Plan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebes Forum, wir möchten demnächst ein Grundstück in einem Augsburger Neubaugebiet kaufen. Der B-Plan wird wahrscheinlich im April...

  1. #1 Martina72, 27.03.2006
    Martina72

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    Hallo liebes Forum,
    wir möchten demnächst ein Grundstück in einem Augsburger Neubaugebiet kaufen. Der B-Plan wird wahrscheinlich im April öffentlich ausgelegt werden. Mittlerweile habe ich den Entwurf bekommen. Einen Architekten haben wir noch nicht, daher meine Frage an Euch: Seht Ihr darin irgendwelche Stolpersteine? Wir möchten ein EFH mit 2 Vollgeschossen (Wohnfläche ca. 160 qm) und eine Garage bauen in der WA 8.
    Vielen Dank,
    Martina.
     
  2. ToMe

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    Hallo,
    welchen Wert hat den die Abstandsflächenzahl?
     
  3. #3 Martina72, 27.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 27.03.2006
    Martina72

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    Ich glaube,

    ich stehe jetzt auf der Leitung. Abstandsflächenzahl... was ist das *grübel*?
     
  4. #4 Ofi_geometer, 27.03.2006
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    Kenne auch nur Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl bzw. Abstandsfläche. Lt. B-Plan gilt wohl eine GRZ 0,4 und GFZ 0,8.

    Viel Erfolg mit Ihrem Bauvorhaben.
     
  5. #5 numerobis1, 27.03.2006
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    da sind die Experten der BayBo gefragt....

    sollte aber möglich sein...

    WA8 wäre nicht meine erste Wahl, soweil man das auf der kleinen Grafik erkennen kann: Straße im Süden -> Erschließung und Zufahrt durch den Garten, also die "schöne" Seite....
     
  6. chaot

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    Irgendwas fehlt da????


    Hallo Martina,
    ich hab mir die Beschreibung eben durchgelesen, werde aber noch nicht so richtig schlau daraus.
    Nimm dir mal den Teil 2 her mit dem §8:

    Was sagt der denn aus?
    Ich könnte jetzt daraus folgendes schliessen (Absatz 2: )
    Wenn jemand vor dir bereits einen Bauantrag für ein sagen wir mal ein "Haus mit Pultdach" stellt wärest du gezwungen, in ähnlicher Weise zu bauen. Also auch mit Pultdach unter Einhaltung der Maße des bereits vorher erstellten Hauses.

    Wenn ich mir dagegen unseren Bebauungsplan anschaue, da steht da z.B. genau drin, wieviel Stockwerke das Haus haben darf, wie hoch der Kniestock sein darf und wie das Dach und die Dachneigung auszuschauen hat.

    Aber genau diese Infos finde ich in deinem Plan nicht.

    Ich kann nur hoffen, dass ich mit der Vermutung von oben (der erste Häuslebauer legt den Maßstab für alle Folgenden fest) verkehrt liege.


    Gruß aus dem Süden von Augsburg

    Manfred
     
  7. #7 Martina72, 28.03.2006
    Martina72

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    @Numerobis1:
    Zufahrt von Süden... ja da hast Du recht, das ist nicht ideal. Die Zufahrt wird von Süden aus an der östlichen Grundstücksgrenze verlaufen. Damit kann ich mich arrangieren.
    Ausserdem... die große Auswahl an Grundstücken gab es nicht mehr.
    Vorteil dafür ist m.E. die Tiefe des Grundstücks (an der langen Seite ca. 30m). Bei den benachbarten Grundstücken sitzt man auf der Terasse doch sehr nah an der Straße.

    @chaot:
    §8... der hat mich jetzt auch zum Grübeln gebracht, allerdings gilt für uns Absatz 1, weil wir ein EFH planen. Der Verkäufer erklärt ihn so: "Die Garagen sollten bei einer nördlichen Zufahrt alle 6 Meter von der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt beginnen; bei einer südlichen Zufahrt (wie bei Ihrem Grundstück) soll die Garage auf der nördlichen Grundstücksgrenze stehen. Ihr Haus soll einen Abstand von der nördlichen Grundstücksgrenze von 3 Meter aufweisen und auf der Südseite innerhalb der Baugrenzen errichtet werden und das alles betrifft Sie nicht, da Sie ein Grundstück im Kurvenbereich erwerben."
    Die Vorgaben zu Dach und Dachneigung etc. finden sich nicht im textlichen Teil sondern auf der Planzeichnung.

    Danke nochmals & Gruß,
    Martina.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Die Bedenken von chaot gelten nur bei Reihen- oder Doppelhausbebauung. Allerdings steht in der Nutzungsschablone "ED" in dem Dreieck, wenn ich das Bild richtig entziffere. Dann sind neben Einzelhäusern E auch Doppelhäuser D prinzipiell zulässig. Die Frage ist, ob man als Zweitbauender verhindern kann, dass der Erste eine Doppelhaushälfte auf die Grundstücksgrenze setzt, die dann gestalterisch eine Menge vorgibt. Ich sehe nicht, dass man das verhindern kann (Art. 6 BayBO). Das bedeutet: Abstimmung.

    Sonst sehe ich keine unüberwindlichen Haken und Ösen im B-Plan-Text. Blechdächer, z.B. Titanzink, scheiden allerdings wegen Grundwasserschutz aus.

    Zu hinterfragen wäre noch die Handhabung von § 12 Abs. 1 und 2. Wird z.B. ein Sickerschacht nicht gern gesehen, kann das bedeuten, dass Grundstücksflächen so ausgebildet werden müssen, dass Regenwasser breitflächig versickern kann. Dies schränkt die Nutzung etwas ein. Die betroffene Fläche wird aber vermutlich kleiner als die Hausgrundfläche sein. Stichwort zum Googeln: Flächenversickerung
     
  9. #9 Ingo Nielson, 29.03.2006
    Ingo Nielson

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  10. #10 Gast217, 29.03.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Martina,

    mir geht es wie Numerobis. Beim ersten Blick auf das Bild wäre das Grundstück auch nicht meine Wahl gewesen. Nun bin ich Laie und würde in Deinem Fall, wenn ich die Wahl hätte, das am Besten geeignete Grundstück zusammen mit einem Architekten aussuchen oder ggfs. auch andere Baugebiete in Betracht ziehen.
    Ich habe vor einigen Jahren ein Architektenhaus besichtigt, das wenn es nach den Bauherren gegangen wäre an einer anderen Stelle des Neubaugebietes stehen würde. Die Gründe für die Wahl des Bauplatzes wurde bei der Besichtigung erläutert und für mich als Laie gab es einige AHA-Momente, die mich erahnen ließen, wie Architekten Grundstücke betrachten.


    Marion :)
     
  11. #11 Martina72, 29.03.2006
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    @Bruno:
    Ja, prinziell ist die Bebauung mit EFH und DHH zulässig. Ich hätte erwartet, dass die Stadt solche zur Abstimmung zwingende Vorgaben vermeidet. Sonst wird doch auch jeder Käse geregelt...
    Unser Nachbar auf der linken Seite plant schon ein EFH, rechts ist momentan noch nichts verkauft - daher haben wir noch die Wahl.
    Wir hatten bei der Stadt mal vorgefühlt, weil wir überlegen, eine Zisterne zu bauen. Dem scheint die Stadt relativ offen gegenüber zu stehen.

    @Marion:
    Wie gesagt, die große Auswahl an Bauplätzen hatten wir nicht mehr. Das meiste ist schon verkauft. Augsburg hat nicht viele Neubaugebiete und schon gar keine, die so zentral liegen. Zudem sind uns die die anderen Bauplätze in diesem Gebiet nicht tief genug. So haben wir etwas mehr Abstand zur Straße hin.
     
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