Familie vor dem Abgrund

Diskutiere Familie vor dem Abgrund im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; zuerst Hintergrund unserer Fragen: vor mehr als einem Jahr haben wir einen Bauvertrag für ein Schlüsselfertighaus mit einem Bauunternehmen aus...

  1. #1 lookingforjs, 29.11.2015
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    zuerst Hintergrund unserer Fragen:
    vor mehr als einem Jahr haben wir einen Bauvertrag für ein Schlüsselfertighaus mit einem Bauunternehmen aus anderem Bundesland durch einen Markler abgeschlossen. Inzwischen ist ein paar außergewöhnliches vorgekommen:
    1. Der Markler kam mit dem Bauunternehmen nicht mehr zurecht. Wegen des Streits mit der Baufirma bietet der Markler seit Anfang des Jahres keine Vermittlung zwischen uns und dem Bauunternehmen mehr.
    2. Der Geschäftsführer, der unseren Bauvertrag unterzeichnet hat, wurde abgesetzt. Nach Antwort auf unsere Nachfrage soll unser Bauvertrag weiterhin gelten, und existiere das Bauunternehmen noch, nur derzeit unter anderem geführt.

    Nach langem Warten fand Vermessung und Aushub endlich im Juli dieses Jahres statt. Allerdings ging der Bau ziemlich schleppend. Heute ist fast Ende November, allerdings ist nur Rohbau des Kellers gemacht. Laut dem Bauvertrag müsse der Bau innerhalb 6 Monaten erledigt werden. Nun sehe ich, dass die Frist, nämlich Fertigstellung des ganzen Hauses zum Ende Dezember bzw. Ende Januar, überhaupt nicht gehalten werden könnte.

    Unsere großes Desaster:
    1. Momentan bezahlen wir nicht nur 1300+€ für die Miete, sondern auch Bänken Bereitschaftszinsen. Unsere Finanzierungslast steigt ständig zu. Bald können wir nicht mehr leisten.
    2. Das Bauunternehmen können wir telefonisch oder per Mail kaum erreichen. Vor ein paar Wochen habe ich die Firma schriftlich gefordert, uns eine Planung und Termin für weitere Bauvorgänge zukommen zu lassen. Hingegen ist nix bei uns angekommen. Nach mehrfach telefonischen Versuchen, hat ein Zuständiger uns Zuschicken der Planung mündlich versprochen, aber abermals ist nix bei uns eingetroffen.
    3. Eigentlich haben wir schon zwei Rechtsanwälte zur Beratung aufgesucht. Leider könnten die Rechtsanwälten uns nur dabei helfen, Briefe/Warnung an die Firma verschicken, weil Kündigung von unserer Seite während des Hausbaus vertragsmäßig zur Schadenersatz führe. Wir können was unternehmen nur, nachdem die 6-monatige Frist abgelaufen ist, also am frühesten Januar 2016.

    Wir bieten Inputs von Euch für die folgenden Punkte:
    1. Was können wir noch machen, um Insolvenz zu vermeiden?
    2. Wie können wir die Bauwerksplanung und Statik von der Firma erhalten? Haben wir Anspruch darauf?
    3. Momentan können wir Rechtsanwalt sehr schwer leisten, wo/wie können wir allgemeine Hilfe oder Rat dazu bekommen?
    4. Wir bezahlen der Baufirma jede Rate immer rechtzeitig und vollzählig, warum würde das Unternehmen uns so unmenschlich behandeln, zur Pleite drängen?
     
  2. #2 Pruefhammer, 29.11.2015
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    1. Eure Insolvenz oder die des ausführenden Unternehmens? Die des Unternehmens, da könnt ihr kaum etwas gegen tun, gegen die eigene Insolvenz - nun ja, wenn ihr jetzt schon ein finanzielles Problem habt, dann war die ganze Finanzierung wohl nicht sonderlich durchdacht. Es ist ja- bis auf die Tatsache, dass der Baufortschritt hinter dem Zeitplan ist, noch nichts passiert. Probleme dürfte es doch frühstens dann geben, wenn der Bau nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezugsfertig ist.
    2. Die Frage wurde hier schon oft diskutiert, aber sowas nimmt man in den Kaufvertrag mit auf, jetzt danach zu verlangen ist zumindest ein ungünstiger Zeitpunkt.
    3. Ohne Rechtsanwalt und eine Finanzberatung wird es in eurem Fall kaum gehen, so wie ich das rauslese, ist das kein einfacher Fall, das wird ein Forum nicht leisten können. Eine fundierte Beratung durch einen Baurechtsanwalt sollte so schnell wie möglich erfolgen, ebenso würde ich Hilfe in Form einer Finanz oder Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Auf keinen Fall an den BU mehr zahlen als unbedingt nötig und nur nach Absprache mit einem Anwalt.
    4. Die Welt ist schlecht. Mit moralischen Argumentationen kommt man in solchen Fällem meist nicht weit, das sollte man gaaanz schnell einsehen.
     
  3. Julius

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    Gehört Euch wenigstens das Grundstück?
    Wurde der Zahlungsplan schon auf evtl. Überzahlungen geprüft?
    Welchen Prozentsatz habt ihr bisher insgesamt bezahlt?
     
  4. #4 Thomas B, 29.11.2015
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    und
    4 Monate für den Keller....alle Achtung.

    Dass 6 Monate (meines Erachtens!) zu knapp ist um etwas Ordentliches abzuliefern, steht auf einem anderen Blatt, aber 4 Monate für quasi nix...dass da die RAe nur achselzuckend raten den BU zu drängen, wundert mich.

    Es kann ja kein Baufortschritt festgestellt werden. Und mit dieser Vorgehensweise kann das ja noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte dauern.

    Ich denke, dass hier eine deutlich härtere Gangart angezeigt ist.
     
  5. #5 Pruefhammer, 29.11.2015
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    wir kennen die Verträge nicht, aber wenn da steht (sinngemäß) Fertigstellung des Hauses bis zum 31.1.2016 dann frage ich mich, was man da juristisch unternehmen soll. Der Unternehmer wird immer argumentieren, dass er ja noch Zeit hat. Er ist nicht in Verzug. Ob die (fast) tatsächliche Unmöglichkeit das Haus jetzt noch fristgemäß fertigzustellen irgendwelche Schritte jurisitisch möglich macht, kann ich mir nicht so recht vorstellen, aber vielleicht weiß es ein Jurist besser.
     
  6. #6 Bauliesl, 29.11.2015
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    Die wollen Euch nicht zur Pleite drängen - es ist ihnen schlichtweg sch***egal. Die sehen nur ihre Interessen....
    Welche Raten habt Ihr bislang bezahlt??? Schon mehr als die Kellerrate?

    Ihr solltet dringend Geld in einen guten Fachanwalt investieren, so teuer ist der nicht. Der kann Euch evtl. helfen nicht im finanziellen Chaos zu versinken. Das Thema ist zu heikel, als das man es in einem Forum o.ä. lösen könnte.
    Habt Ihr evtl. schon mal beim Bauherrenschutzbund angerufen? Vielleicht kann man Euch da schon mal helfen.
    Wieso habt Ihr so lange abgewartet? Ihr hättet schon längst etwas unternehmen müssen.

    Selbstverständlich könnte Ihr schon vorher etwas unternehmen und müsst nicht bis Ende Januar abwarten, da bereits jetzt absehbar ist, dass die Fertigstellung bis Ende Januar nicht gewährleistet ist. Bzw. sie wäre völlig utopisch.
    Ihr müsst dringend zum FACHAnwalt.
     
  7. #7 lookingforjs, 29.11.2015
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    Das Grundstück gehört uns, aber Ratenkauf, wir müssen weiter bezahlen.
    Überzahlung wurde ne geprüft.
    c.a.40% die genaue Zahl muss ich noch nachschauen.
     
  8. #8 Pruefhammer, 29.11.2015
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    Wenn nicht weiter gebaut wird, muss auch nicht weiter bezahlt werden. Zumindest nicht für den Bau, fürs Grundstück schon, wenn es denn eures ist.
    ganz, ganz schlecht. 40% sind weit mehr als der Keller wert ist.
    nochmal: das ist nix für ein Forum, such dir kompetente anwaltliche Hilfe, sonst ist die Pleite ganz bald Realität.
     
  9. #9 lookingforjs, 29.11.2015
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    welche härte Gangart könnte angezeigt werden? Zwei Rechtsanwälte haben wir nach möglichen Gegenmaßnahmen erkundigt. Wie geschrieben, gebe es leider keine außer Warnung.
     
  10. Taipan

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    ACH DU SCHEISSE !!!

    Das ist ja schon sittenwidrig! Euer Feld-, Wald- und Wiesenanwalt hat da nichts gegen unternommen? Sofort rausschmeißen und jemanden nehmen, der Ahnung hat!
     
  11. #11 lookingforjs, 29.11.2015
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    bedanke mich ganz herzlich für Ihre schnellen Rückmeldungen. Gibt es gute Fachanwälte in und um Freising zu empfehlen? Wo kann man welche suchen?
     
  12. #12 lookingforjs, 29.11.2015
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    Das Bauprojekt zieht sich lang. 40% besteht aus nicht nur Zahlung für Kellerbau sondern auch für Bauplanung und Bodenplatte für Keller.
     
  13. Taipan

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    Rohbaufertigstellung ist < 50% ... das würde bedeuten, dass der Rest vom Rohbau für max 10% der Baussumme zu errichten ist ...

    Ihr habt schlichtweg mindestens 20% [!sic] überzahlt !!!!!!
     
  14. #14 Gast036816, 29.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    trotzdem überzahlt! 40% entspricht etwa dem gesamten rohbau mit baugesuch und du hast nur einen keller!

    such dir einen baurechtsanwalt und schau in die vergilbten seiten oder wende dich an die zuständige anwaltskammer, da suchst du dann selbst im verzeichnis auf deren homepage!
     
  15. Julius

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    Ja, dringend!

    Ich würde mich außerdem nebenbei geistig schon mal mit einer Insolvenz befassen. Zuerst mit einer des Auftragnehmers (erst deutlich überzahlt und dann geht trotzdem nichts voran - Nachtigall...). Und dann mit Eurer eigenen.
     
  16. #16 Pruefhammer, 29.11.2015
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    auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: der Fragesteller benötigt ebenso eine Finanzberatung. Hier muss man m.E. jetzt einen Plan haben, wie er mit einem halbwegs blauen Augen aus der Sache raus kommt, gegenüber dem BU hat er kein Druckmittel, da überzahlt. Er kann ihm mit Lösung vom Vertrag und Schadenersatz drohen, ob das Wirkung zeigt, da habe ich meine Zweifel. Im Ernstfall ist der BU dann insolvent. Ihn mit weiteren Zahlungen zu "locken" geht auch nicht, da eh schon überzahlt. Man müsste vielmehr von der Überzahlung runter. Vielleicht findet sich aber auch ein Käufer für Grundstück und Keller wenn er aus dem Vertrag draußen ist. Dann bleiben sicherlich noch Schulden übrig, aber evtl. wird so eine Privatinsolvenz vermieden, wird der TE sicher jetzt nicht gern hören, aber dass er in das Haus noch einzieht, da habe ich nachdem was man hier hört und vermuten muß große Zweifel, zumal die Finanzierung wohl von Anfang an auf Kante genäht war.
     
  17. #17 Thomas B, 30.11.2015
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    Oh je...oh je...oh je....

    40 % bezahlt und der Keller ist "fertig"? (fertig in "Gänsefüßchen", weil es mich nicht wundern würde, wenn zudem hier noch Nachbesserungen notwendig wären...insofern also auch nicht unbedingt "fertig"...weiß man aber natürlich nicht)

    Wir wollen und werden uns hier sicher nicht in Häme und Schadenfreude ergehen, aber dennoch ist es mir gänzlich unverständlich wie man eine solche Investition bar jeden Fachwissens so gnadenlos gegen die Wand fahren kann. Vertrauen in den BU (GU) ist ja löblich aber hier wäre zumindest eine externe Vertragsprüfung (zB auch erstmal informationshalber via Internet/ Forum) das Mindeste. So einen vertrag, mit solchen Zahlungsraten kann eigentlich Niemand unterschreiben, der seine 5 Sinne beisammen hat. Hilft jetzt nichts...ich weiß.

    Was tun? Schadenbegrenzung ist angesagt. Evtl. kann man den GU dazu bewegen doch noch etwas zu leisten? Wahrscheinlich eher nicht...aber ein versuch wäre es wert. "Wert" im wahrsten Wortsinne um nämlich etwas mehr "Wert" auf die eigene Seite zu bekommen und die Lücke zw. Überzahlung und tatsächlich Geleistetem zu verringern. Allerdings würde ich mir da keine allzu großen Hoffnungen machen.

    Echte anwaltliche Hilfe tut nun Not. Fachanwalt, bitte schön! Was der noch zu retten vermag, ist schwer diagnostizierbar. Aber ich würde mich aufs Schlimmste einstellen. Frohe Weihnachten mag man da gar nicht sagen...
     
  18. #18 Bauqualle, 30.11.2015
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    am 22.11.2015 geschrieben
    etwas versteh ich da nicht :yikes
     
  19. #19 Thomas B, 30.11.2015
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    Hmmmm...Bauqualle....das siehst Du wohl ganz verwirrend richtig.

    hatte die alten Beiträge gar nicht angesehen. Aber Aushub (Unterfangung) im November...und nun in diesem Strang im Juli....das verstehe ich jetzt auch nicht.
     
  20. #20 Gast943916, 30.11.2015
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    um den 22.11.15 war der Aushub für die Fundamente, am 30.11.15 steht der Rohbau des Kellers.....
    da sind die Jungs doch fit, warum sollte der Rest des Hauses nicht bis Ende Januar fertig sein???

    Da stimmt was ganz und gar nicht...
     
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