Familie vor dem Abgrund

Diskutiere Familie vor dem Abgrund im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; die Fundamente wollte/hat er in Eigenleistung gemacht. Ein mehr als außergewöhnliches Vorgehen für ein Bau mit BT oder GÜ. In der Tat sehr...

  1. #21 Pruefhammer, 30.11.2015
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    die Fundamente wollte/hat er in Eigenleistung gemacht. Ein mehr als außergewöhnliches Vorgehen für ein Bau mit BT oder GÜ. In der Tat sehr ärgerlich-um es mal vorsichtig auszudrücken-wenn ein Fragesteller hier höchstens die Hälfte der Wahrheit erzählt.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 30.11.2015
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    Ihr braucht einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (m/w). Suche ich heute Abend raus und ich schicke euch eine Empfehlung per PN. Wenn euer Einkommen sehr niedrig ist, solltet ihr beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann bezahlt das Land Bayern eure Anwaltsgebühren (auch für eine außergerichtliche Vertretung) und ihr zahlt nur eine Selbstbeteiligung von 15 Euro. Aber es ist leider schwer, einen Fach-RA zu finden, der bereit ist, das auf Beratungshilfebasis zu machen, obwohl eine Verpflichtung besteht.

    Das sieht in der Tat nach einen nach § 307 BGB unwirksamen Zahlungsplan aus. Vielleicht habt ihr Rückzahlungsansprüche wegen Überzahlung, das muss man prüfen.
    Wenn § 632a Absatz 3 BGB im Vertrag nicht wirksam abbedungen wurde, schuldet euch die Baufirma zudem eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %.
    Beides zusammen oder auch nur den unwirksamen Zahlungsplan alleine, gepaart mit dem Umstand, dass die vereinbarte Ausführungsfrist schon jetzt absehbar nicht mehr eingehalten werden kann, könnte euch, wenn der RA alles richtig macht und ein paar Schreiben hin und her gehen, die Möglichkeit einer Kündigung des Werkvertrags aus wichtigem Grund verschaffen.

    Ob das sinnvoll ist, oder ob erst anwaltlich intensiv Druck gemacht werden sollte und ob damit versucht werden sollte, die Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % zu erhalten und vor der Kündigung wenigstens noch ein paar werthaltige Bauleistungen zu bekommen, muss man ebenfalls sorgfältig prüfen.

    Ob ihr einen Anspruch auf die Baupläne und die Statik habt, kann man nur anhand des Werkvertrags abschließend beurteilen. Gab es eine Baugenehmigung?
     
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