Erschließung Privatweg, Zustimmung der Miteigentümer notwendig?

Diskutiere Erschließung Privatweg, Zustimmung der Miteigentümer notwendig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo werte Forum-Gemeinde, meine Lebenspartnerin und ich möchten im Frühjahr 2016 mit dem Bau eines EFH beginnen. Ein Grundstück in zweiter...

  1. #1 Matze35, 01.12.2015
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    Hallo werte Forum-Gemeinde,

    meine Lebenspartnerin und ich möchten im Frühjahr 2016 mit dem Bau eines EFH beginnen. Ein Grundstück in zweiter Reihe inkl. Privatweganteil haben wir hierfür haben bereits vor einem Jahr erworben. Wasser und Abwasserleitungen liegen in unmittelbarer Nähe, lediglich der Stromanschluss fehlt noch.

    Der Privatweg ist auf insgesamt 8 Eigentümer aufgeteilt mit denen wir uns auch alle einig sind, lediglich eine Partei hat schon vor Baubeginn mündlich erklärt, dass Sie die Nachbarschaftsunterschrift unter dem Bauantrag nicht leisten wird (einzig und allein um Ihre Rechte gegenüber dem Freistaat Bayern zu wahren). Damit haben wir auch kein Problem.

    Was aber, wenn diese Partei sich gegen die (Strom)-Erschließung und das damit verbundene Öffnen des Privatweges stemmt? Ist die 100%ige Zustimmung aller Miteigentümer notwendig oder reicht hier einfach die Mehrheit?

    In Sachen Telefonanschluss verhält es sich genauso.

    Auf Eure zahlreichen Antworten freue ich mich.

    Matthias
     
  2. #2 SirSydom, 02.12.2015
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    Wie ist denn die Straße aufgeteilt?
    WEG, Miteigentum, ..?

    Und gibt es Wege- und Leitungsrechte zugunsten der erschlossenen Grundstücke?
     
  3. #3 jodler2014, 02.12.2015
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    Es gibt doch mit Sicherheit einen notariellen Vertrag ,samt Kaufvertrag ?
    Ihr habt , als Eigentümer des GS , als Miteigentümer des Privatweg ,die gleichen Rechte und Pflichten ,wie alle Anlieger !

    Hier : Würden die Versorgungsleitungen unmittelbar durch die Wegefläche des " Verweigerers" verlegt werden und dadurch eine "unzumutbare Härte" für den Eigentümer entstehen ,könnte er sich weigern
     
  4. #4 poelwick, 13.12.2015
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    welche "unzumutbare Härte" denn? kann keine erkennen

    Eine erforderliche Zustimmung der Miteigentümer?
    entweder ist dieser Privatweg ein eigenes Grundstück/Grundbuch mit 8 Eigentümern (100% Zustimmung nicht erforderlich, da keine dauerhaft sichtbare bauliche Veränderung)
    oder als Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit im Grundbuch der 8 Grundstücke eingetragen

    in beiden Fällen hast du doch schon die benötigte Genehmigung.
    Dass die entstehenden Flurschäden auf deine Rechnung zu beseitigen sind
    und vor Baubeginn die übrigen Eigentümer zu informieren sind sollte klar sein.
     
  5. rose24

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    Wenn das Leitungsrecht für Dich eingetragen ist, darfst Du die Leitung auch verlegen. Die Miteigentümer müssen da nicht zustimmen - man sollte sich halt absprechen und natürlich muss anschließend der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
     
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