Baugenehmigung noch 2015?

Diskutiere Baugenehmigung noch 2015? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur neuen EnEv 2016. Unsere Planung ist so gut wie abgeschlossen, aber Kleinigkeiten wie Größe der Fenster,...

  1. #1 Lissi77, 02.12.2015
    Lissi77

    Lissi77

    Dabei seit:
    02.04.2014
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    1
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur neuen EnEv 2016. Unsere Planung ist so gut wie abgeschlossen, aber Kleinigkeiten wie Größe der Fenster, Innenwände, auskragendes OG an einer Stelle, um einen Balkon zu schaffen, sind noch nicht so eindeutig geklärt.
    Würdet ihr mir raten, den Bauantrag trotzdem noch 2015 einzureichen, damit ich mir das Datum sichere, weil vielleicht 2016 mit hohen Mehrkosten zu rechnen ist? Ich dachte, eine Änderung eines bereits gestellten Bauantrags ist bestimmt günstiger als nach der EnEV 2016 bauen zu müssen oder ist das nicht so einfach??
    Dank für eure Antworten!
     
  2. #2 jodler2014, 02.12.2015
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Wenn nach EnEv gebaut werden soll ,sind Innenwände kein Thema ,weil wie der Name sagt ,es sich um innenliegende Wände handelt ..:bierchen:

    Wichtig bei Baugesuch ist der Standsicherheitsnachweis und Wärmeschutz-Nachweis ..
    den Rest erledigt ein "Formularausfüller ":deal

    Regionale Gewohnheiten können aber auch nicht der Regel entsprechen ( hier Hessen )
    Bebauungsplan ?
     
  3. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    frau lehrerin, den namen des autors habe ich vergessen.

    einleitung:

    wir wandern. (autor vergessen).

    also, wir waren wandern.
    2 freunde und ich und die eltern.
    (die eltern von den 2 freunden, also 4 eltern).
    also 7 personen.

    haupteil:

    wir wanderten, das war recht lustig.
    wir haben bäume und auch vögel gesehen.

    schluss:

    kann ich den schluss im schuljahr 2016 nachreichen,
    ich weiss noch nicht so recht, ob nun die bäume
    oder die vögel wichtiger sind, oder waren?

    ich hoffe trotzdem auf eine note 2.0.
    das sind doch kleinigkeiten, die ich nachreiche.
     
  4. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    QUATSCH !!!


    Euer GÜ drängt euch zu sicher dazu. Er will den Bau seiner jetzt schon auf Kante enev genähten Kiste noch ins Jahr 2016 retten. Es hat kein Konzept, wie er billig die 25% Primärenergie zusätzlich einsparen kann und hat wahrscheinich eine Gebäudehülle, die schlechter ist als des Referenzgebäudes.

    Um noch klarer zu werden: Das was ihr bauen wollt (sollt), ist jetzt schon Altbau.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 03.12.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    Maßgebend zur Bewertung nach EnEV ist der Zeitpunkt des Bauantrags. Nicht Baugenehmigung.
    ggf. könnte man eine Tektur zum Bauantrag einreichen, wenn einige Dinge nicht geklärt sind. Dies löst ja keinen neuen Antrag aus.

    Ob mit Mehrkosten zu rechnen ist, hängt wesentlich von der Art der Heiztechnik ab, die jetzt schon vorgesehen ist.
    Wäre es z.B. eine Wärmepumpe, so sehe ich keine/kaum Mehrkosten, weil nämlich zwar die Anforderungen an den Primärenergiebedarf um 25% hochgeschraubt werden, gleichzeitig aber auch der Primärenergiefaktor um 25% gesenkt wird. Fast ein Nullsummenspiel.
    bei einer Pelletheizung dürftet Ihr auch keine Probleme mit dem Primärenergiebedarf haben.
    Die größten Verschärfungen sehe ich bei Häusern, die mit fossil befeuertem Heizkessel gebaut werden sollen (Öl/Gas).
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    tektur? keinen neuen bauantrag?
    das sind doch wohl eher tekturen:

    ".... aber Kleinigkeiten wie Größe der Fenster, Innenwände, auskragendes OG an einer Stelle, um einen Balkon zu schaffen, sind noch nicht so eindeutig geklärt...."

    ver....schen lassen sich die bauämtler auch nicht.
     
  7. #7 Lissi77, 03.12.2015
    Lissi77

    Lissi77

    Dabei seit:
    02.04.2014
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    1
    Danke euch allen, das klingt als könnten wir uns entspannen, ich war mir sehr unsicher, weil der GÜ, der unsere Pläne kennt, meinte, es hätte alles Zeit bis nächstes Jahr, ich dachte mir, er muss es am Ende ja auch nicht bezahlen, aber es klingt mir wirklich so als ob uns die Verschärfung nicht so sehr betrifft, wir haben eine Wärmepumpe geplant und wollen gerne auch noch ein bisschen Zeit haben, uns für die Ausführenden, sei es Architekt oder GÜ zu entscheiden. Wenn ich es also richtig verstehe, sind von den Änderungen der EnEv nur Häuser betroffen, die man sowieso nicht mehr mit gutem Gefühl bauen würde.
     
  8. #8 Lissi77, 03.12.2015
    Lissi77

    Lissi77

    Dabei seit:
    02.04.2014
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    1
    Ach und ich hab gerade gesehen, leider zu spät, es gibt auch einen EnEv Thread, da hätte ich eigentlich hin gehört! :-)
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 03.12.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Ich weiß, ob du dich entspannen kannst - das kommt auf den Inhalt eures Bauvertrags an. Der Vertrag ist doch sicher schon abgeschlossen, oder?

    Meist handelt es sich bei Bauverträgen mit Baufirmen (GU/GÜ oder BT?) um so genannte Detail-Pauschalpreisverträge. Wenn das so ist und eure Bauleistungsbeschreibung so verfasst wurde, dass sie nur die EnEV erfüllt, wenn der Bauantrag noch 2015 eingereicht wird, werdet ihr die Mehrkosten tragen müssen, die erforderlich sind, um die ab dem 01.01.2016 geltenden neuen Vorgaben der EnEV zu erfüllen. Hängt zwar von den Einzelheiten eures Vertrags ab, aber meistens ist das so.

    Wie viel Mehrkosten auf euch zukommen, kann hier aus der Ferne von uns doch wahrscheinlich niemand sagen, ohne das Bauvorhaben zu kennen. Verlangt eure Baufirma vielleicht auch Umplanungskosten?

    Fragt eure Baufirma, wie hoch alle Mehrkosten sein werden und was sich genau an der Leistungsbeschreibung ändern wird und vereinbart das alles schriftlich (!) rechtzeitig vor Ablauf dieses Jahres, dann wisst ihr, was auf euch zukommt. Klärt das so früh, dass euch die Alternative den Antragsstellung 2015 noch offen steht.
     
  10. #10 Lissi77, 03.12.2015
    Lissi77

    Lissi77

    Dabei seit:
    02.04.2014
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    1
    Vielen Dank für die Antwort! Wir haben noch keinen Bauvertrag, wir haben uns noch nicht mal entschieden mit wem wir bauen, wir haben lediglich einen fast fertigen Plan und einen GÜ, der diesen ausführen würde, aber verglichen haben wir noch nicht. Ich wollte nur keinen Fehler machen, daher habe ich hier gefragt. Es hätte ja sein können, dass hier zum Beispiel jemand sagt, ab nächstem Jahr kann man die Größe der Fenster nicht mehr grenzenlos planen, weil sich sonst der Energiebedarf so sehr verändert oder so ähnlich, da würde ich mich natürlich ärgern, den Bauantrag nicht noch in diesem Jahr gestellt zu haben!
     
  11. #11 ekko123, 03.12.2015
    ekko123

    ekko123

    Dabei seit:
    20.11.2014
    Beiträge:
    246
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfm Angestellter
    Ort:
    Kaltenkirchen
    Noch kein Vertrag und kein Planer/ Architekt des Gü hat angefangen.

    Das ist Zeitverschwendung über Bauantrag 2015 zu schreiben.
     
  12. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Wieso?
     
  13. #13 Lissi77, 06.12.2015
    Lissi77

    Lissi77

    Dabei seit:
    02.04.2014
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    1
    @Baumal: Wenn ich den Schülern sage, ihr könnt einen Aufsatz schreiben und wer noch Änderungen hat, kann die per Antrag nachreichen, dann ist das ein Angebot meinerseits, das die Schüler sicher nutzen würden, das bedeutet nicht, dass der Schluss fehlen darf aber es bedeutet, dass sie bestimmte Dinge ändern dürfen (später). Übertragen auf das Bauamt: es gibt doch diesen Änderungsantrag oder? Und man darf doch Dinge ändern oder? Also! Und ich weiß eben nicht genau bis zu welchem Umfang man ändern darf. Diese Antwort hatte ich mir hier versprochen, aber statt dessen scheint es wichtiger zu sein, polemisch zu werden. Und falls das auch noch hilft, ich arbeite nicht als Lehrerin, ich arbeite in einem Kinder und Jugendheim, hab ich jetzt eine bessere Antwort verdient?
     
Thema:

Baugenehmigung noch 2015?

Die Seite wird geladen...

Baugenehmigung noch 2015? - Ähnliche Themen

  1. Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung

    Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung: Hallo zusammen, an meinem Haus möchte ich die in den 70ern eingebauten Glasbausteine gegen drei Fenster mit Milchglas ersetzten. Die relativ...
  2. 2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?

    2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?: Moin! Ich plane auf einem Teil meines Grundstücks einen Bereich zwecks Lärmschutz abzutrennen (siehe Skizze). Das soll mit einem 2m hohen,...
  3. Baugenehmigung

    Baugenehmigung: Hallo, es geht um ein Haus, Baujahr 1830. Das Haus wurde kernsaniert, und eine Maisonette Wohnung ausgebaut,das Haus wurde vorher nicht bewohnt....
  4. Fehler in der Baugenehmigung?

    Fehler in der Baugenehmigung?: Liebe Experten, in unserer Baugenehmigung (2015) steht unter "Planungsrechtliche Grundlagen" der relevante Bebauungsplan mit der Festsetzung:...
  5. Bauantrag von 2015 nach alter EnEV: wie lange gilt die Baugenehmigung?

    Bauantrag von 2015 nach alter EnEV: wie lange gilt die Baugenehmigung?: Hallo, wir haben Ende 2015 einen Bauantrag nach der alten EnEV gestellt, was man gemeinhin "2014" nennt. Jetzt habe ich recht widersprüchliche...