Stundenlohn und Anfahrtpauschale

Diskutiere Stundenlohn und Anfahrtpauschale im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Notdienste lassen sich eben nicht kalkulieren. Man bekommt einen Anruf und erhält fast keine Infos, außer das irgendwo Wasser rein läuft. Hier...

  1. Eric

    Eric

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    = anderer Fall und die Aufregung völlig umsonst. Nach der Rechtsprechung sind in derartigen Fälllen ( Kleinaufträge usw. ) die Kosten der An- und Abfahrt zu vergüten.

    Beim TE zog sich der Auftrag über mehrere Wochen und in diesem Auftragsverhältnis sind dann Stundenlohnarbeiten ausgeführt worden. Im Vertrag ist für Stundenlohnarbeiten nur geregelt worden, dass neben den Stunden " für unvohergesehene Leistungen " ein Kilometergeld bezahlt wird. Dass die An- und Abfahrt zum Stundensatz berechnet wird, was der Unternehmer ja so hätte schriftlich niederlegen können, steht dort nicht. Also wars für den TE auch nicht erkennbar, dass er insoweit mit einer Vergütung rechnen mußte.


    Ihr wollt Euer Wunschdenken zum " Gesetz " machen, weil Ihr Eure Angebote und Verträge nicht klar und eindeutig formuliert oder aber den Stundensatz nicht so kalkuliert, dass darin auch die An- und Abfahrt zur Baustelle enthalten ist. Schuld am Ausfall der Kosten für An- und Abfahrt sollen dann die " bösen " Anwälte und Richter sein?

    Nur mal am Rande: Auch wenn es - wie beim TE - im Vertrag eine Eventualposition für " nicht vorhersehbare Arbeiten " gibt, bedeutet dies nicht ohne weiteres, dass sie auch zum Stundenlohn abgerechnet werden dürfen. Der AG muß vielmehr selbst dann noch anordnen, dass sie auch zum Stundenlohn ausgeführt werden sollen. Die Eventualposition gilt also selbst dann nur im Falle der Anordnung.

    Und warum wars überhaupt eine " Eventualposition ", wenn laut TE eh von Anfang an klar war, dass der Unternehmer die Fenster nicht nur zum vereinbarten Pauschalpreis liefern, sondern auch einbauen sollte. Der Einbau erfolgte dann über die " Eventualposition " und damit zum Stundenlohn. War doch trickreich und setzt sich daher bei An- und Abfahrt fort!
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wieso sollte ich das vergleichen? Äpfel mit Birnen? Führt zu nichts.
    Es ging mir auch nicht um die absolute Zahl, sondern ganz einfach darum, dass im Handwerk die Stundensätze nicht damit gerechtfertigt werden, dass der Geselle 50,- €/h bekommt, sondern dass eine ellenlange Liste, inkl. Fahrzeuge, Versicherungen und allem drum und dran, in jede Arbeitsstunde mit eingerechnet wird. Ja selbst die Leerlaufstunden müssen ja (angeblich) umgelegt werden. Das ist also alles in der Arbeitstunde die ich bezahle schon enthalten.

    Und jetzt wird auch noch stillschweigend vorausgesetzt, dass das natürlich selbstverständlich ist. Nein, selbstverständlich ist das nicht.

    Wenn mich ein Kunde aus Hamburg anruft und ich morgen bei ihm auf der Matte stehe, dann geht das ganz alleine auf meine Kappe. Ich könnte ja genau so gut zuhause bleiben. Damit genau das nicht passiert sage ich ihm, Vorsicht lieber Kunde, wenn ich mich auf den Weg mache, dann bist Du x,- €/km für das Auto und yy,- /h für die Fahrzeit los, oder ich sage ihm, "der Tag kostet Dich aber xxxx,- €". Wenn ich aber einfach los fahre und ihm später eine Rechnung schicke, dann kriege ich die postwendend zurück.
     
  3. #63 Kalle88, 04.12.2015
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    Der Heizungsbauer kommt wohl mit einem Wartungsvertrag im Gepäck oder? Was ist mit dem DD, der mal eben von einer benachbarten Baustelle/ morgens früh kommt um dir einen Ziegel wieder einzuhängen? Hier sind 2 Mann grundsätzlich Pflicht, selbst wenn nur einer unten rum steht. Zu finden in der UVV-Bestimmung, denn theoretisch müsste er sich Anseilen, wenn er oben rum turnt. Nach 4 Minuten im Gurt hängen kannst du dich auch beerdigen lassen. Bezahlst du den 2ten Mann dann nicht, weil er nichts tut? Außer im Fall des Falles dazu sein?

    Logischerweise würden alle 4 einen Anteil bezahlen um den Faktor erhöht den er von A nach B braucht. Die Rückfahrt bezahlst du gar nicht, weil der Chef diese auch nicht umlegen muss - die Zeit!, den Faktor für den Verschleiß natürlich. Nach Feierabend wird keine unproduktive Arbeit mehr generiert, also braucht es auch keine Umlage mehr.

    Wenn wir Tagesraport Arbeiten machen, dann wird m VORFELD ein Fahrplan erstellt, der die bestmöglichsten Routen für alle anzufahrenden Kunden beinhaltet.

    Dann hast du die Rechnung gut gekürzt bekommen - passiert.

    Wie praktikabel ich das finde und meine persönliche Meinung zu derartigen Rechtssprechungen ist, schreibe ich hier lieber nicht. Es geht, das zeigt mir meine Erfahrung und das ziemlich gut mit stets zufriedenen Kunden. Ob man sich dann in einer rechtlichen Grauzone bewegt, bitte schön - ist dann halt so.

    Aber ich bin auch ein Handwerker der kein Interesse hat Kunden zu bescheissen. Ich kann allen noch in die Augen blicken, obwohl ich sie eigentlich doch nur abzocke...
     
  4. Neutal

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    Ich betrachte es als völlig selbstverständlich bei länger andauernden Baustellen keine Anfahrt in Rechnung zu stellen, nur das wir uns hier nicht mißverstehen.
    Wenn ein Handwerker den angebotenen Einbau von Fenstern nicht kalkulieren kann, dann hat er auf dem Merkt nichts zu suchen, es sei denn es liegen wirklich merkwürdeige Umstände vor, wie z B das hertellen einer Fensteröffnung in einem Bunker, wer hat aber solch einen Fall schon.
     
  5. #65 Kalle88, 04.12.2015
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    Da gebe ich dir recht Flocke. Mir persönlich geht es auch nur darum, dass Handwerker nicht nur bezahlt werden wenn sie einen Hammer in der Hand schwingen. Das man das im besten Fall vorab kommunizieren sollte ist klar.

    Machen seriöse Handwerker so was wirklich mit? Sich vom Kunden vorschreiben zu lassen was sie in Abzug bringen dürfen? Erschreckend, dass sich dort noch HW finden die zu solchen Bedingungen arbeiten wollten...
     
  6. Eric

    Eric

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    Und warum regst Du Dich dann auf? Die Rechtsprechung sagt nicht anderes: Bei länger andauernden Baustellen, werden die Kosten der An- und Abfahrt nicht vergütet, es sei denn, es ist dahingehend vereinbart worden.

    Bei Kleinaufträgen, Noteinsätzen zur Verhinderung weitergehender Schäden ( nicht: die anschließende, sich über mehrere Tage/Wochen hinziehende Erneuerung ) usw., sind sie auch ohne Vereinbarung zu vergüten.
     
  7. Neutal

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    @ Eric: Ich hatte bereits im ersten Beitrag geschrieben das bei keiner längeren Baustelle die Anfahrt berechnet wird, sondern Nur bei Noteinsätzen und Kleinaufträgen. Aufgeregt habe ich mich nirgends. Bin die Ruhe selbst. Ommmmmmmm
     
  8. #68 eltorito, 25.01.2016
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    Vom Betrieb wurde mir nun gesagt dass deren Arbeitszeit ab Büro / Werkhalle beginnt.

    Habe den Betrieb nun geschrieben, dass wir diese kosten nicht zu zahlen haben weil wir nichts vereinbart hatten, und im Angebot nichts hervorgeht über diese Kosten.
    Weiter habe ich geschrieben dass wir aber Bereit wären Ihnen die Anfahrtskosten zu vergüten, jedoch nicht in Höhe einer Facharbeiterstunde weil wir der Meinung sind dafür keine Facharbeiter leistung bekommen zu haben.

    Ich will mich da auch nicht groß streiten, Frau sagte schon, komme bezahlen das, machen wir evtl. auch, weil wir denken die haben sich bei unserem Auftrag eh heftig verkalkuliert, aber erstmal sollen die Arbeiten zu Ende gebracht werden, ne woche noch? Vielleicht 2 je nach Wetter ... Halte nun auch die letzte Akonto Rechnung fest(2.000 EUR) , danach wären nur noch (nach unserer Rechnung 500 EUR offen, evtl. sogar überzahlt weil ausm Angebot noch Positionen zu streichen sind) , habe denen gesagt Arbeiten fertig machen, Schlussrechnung fertig machen und wir überweisen umgehend den Restbetrag... Und ich denke die noch fälligen Arbeiten gehen über 500 EUR hinaus ... Ich hatte schon vor Weihnachten gesagt sollen die Schlussrechnung vorbereiten/fertig machen ... Warum jetzt noch ne Akonto um 500 EUR noch offen stehen zu lassen? ... Man die hätten Ihr Geld schon vor Wochen /Monate haben können ... Im Juli 2015 hatten wir Angst die fangen aufrgund fehlender "Flüssigmittel" erst gar nicht an , und jetzt haben wir Angst dass die gar nicht mehr weg wollen ... ;-)
     
Thema: Stundenlohn und Anfahrtpauschale
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