Wohnflächenberechnung zum Einheitswert - wer darf messen?

Diskutiere Wohnflächenberechnung zum Einheitswert - wer darf messen? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, nach dem Bau nun das FA. Während der Ansprechpartner im FA noch auf II.BVO, Plänen aus der Baugenehmigung und 3% Putzabzug besteht...

  1. #1 Gunnar1, 04.12.2015
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    Hallo,

    nach dem Bau nun das FA. Während der Ansprechpartner im FA noch auf II.BVO, Plänen aus der Baugenehmigung und 3% Putzabzug besteht (welches ich dachte mit der Wohnflächenverordung überholt ist), trotzdem eine rechtliche Frage:

    In der Wohnflächenverordnung ist ausgeführt: "Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln".
    a) Wer darf entscheiden ob es durch Ausmessen oder durch Bauzeichnung gemacht wird?
    b) Wenn gemessen, wer darf messen? Anscheind mag das FA nicht meine eigene fein säuberlich dokumentierte Messung... :)

    Gruß
    Gunnar
     
  2. #2 Gunnar1, 16.12.2015
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    Keiner. Nicht mal Ralf W.? Thema schon zu weit vom Bau entfernt?
     
  3. R.B.

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    Warum nicht das FA fragen? Es versteht sich von selbst, dass sie Berechnungen eines Laien nicht anerkennen, aber sobald eine unabhängige Person in´s Spiel kommt, und dazu noch ein Fachmann, dürfte sich auch das FA nicht quer stellen. Ich hatte das "Problem" bisher nur ein einziges Mal, und da hat dann "mein" Architekt alles zusammengestellt. Ansonsten waren sie mit den vorhandenen Bauunterlagen immer zufrieden (mir war es ehrlich gesagt auch egal ob da jetz 1cm mehr oder weniger, oder 1m² mehr oder weniger).
     
  4. #4 Gast56083, 16.12.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    um wieviel gehts denn? in m² und €?
     
  5. #5 Gunnar1, 16.12.2015
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    Naja, so selbstverständlich finde ich das nicht. Zum einen gibt doch sonst das Gesetz immer ganz genau vor wenn es etwas offizielles sein muss (in diesem Falle nicht) und zum anderen darf ich ja auch jedes Jahr meine Steuererklärung als Laie selbst machen wenn ich möchte...

    Der Einheitswert ist mir noch ein Buch mit sieben Siegeln. Für mich nicht zu sagen, welche Grenzkosten die letzten m² bei der späteren Grundsteuer haben.

    Aber wahrscheinlich gibt es für das FA einfach die Ursprüngspläne mit Berechnung vom Architekten und die sind anscheind happy.
     
  6. R.B.

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    das ist richtig, und wenn dem FA etwas nicht geheuer vorkommt, darfst Du Nachweise beschaffen, worst case kriegst Du eine Steuerprüfung (ja, so etwas gibt es nicht nur bei Selbständigen und Firmen), vorher gibt es vielleicht auch noch eine Schätzung (rechtskräftig) die Du zahlen darfst.
    Ich darf ja auch nicht Eingangsrechnungen selbst schreiben oder Ausfuhren, sondern muss hier eine Ausfuhr vom Zollamt vorlegen, ansonsten habe ich ein Problem.

    Wenn es ursprüngliche Pläne gibt, und Du nun Änderungen bewirken möchtest, dann musst Du Nachweise führen. Es liegt dann beim jeweiligen Sachbearbeiter was er anerkennt und was nicht, und nach meiner Erfahrung legen die sich immer auf die sichere Seite. Ob es dafür Dienstanweisungen gibt, das weiß ich nicht, ich könnte an der Stelle nur Vermutungen anstellen.

    Abgesehen davon, die Grundsteuer ist in DE so was von "billig", da lohnt es bei einem EFH nicht wegen Nachkommastellen einen Aufstand zu proben.
     
Thema: Wohnflächenberechnung zum Einheitswert - wer darf messen?
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