Die leidige HOAI - und ob man ihr entgehen kann

Diskutiere Die leidige HOAI - und ob man ihr entgehen kann im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; In einem Nebensatz erzählte ein Kunde, der Architekt habe sein Honorar "heraufgeschätzt", indem er die Bausumme extra hoch angenommen hatte. Ich...

  1. #1 bauexix, 05.12.2015
    bauexix

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    In einem Nebensatz erzählte ein Kunde, der Architekt habe sein Honorar "heraufgeschätzt", indem er die Bausumme extra hoch angenommen hatte.
    Ich bin nicht darauf eingegangen, aber wenn er wieder davon anfängte, wüsste ich gern was Kluges dazu zu sagen.

    Wäre dankbar für alle weiterführenden Links und unparteiischen Kommentare zur Architektenhonorierung.
     
  2. Taipan

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    Dann warte ab, was das Baugeschehen ergbit und stelle dann fest, ob er die Bausumme tatsächlich "extra hoch" angenommen hat.
     
  3. #3 Gast036816, 05.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in welcher phase befindet sich denn das bauvorhaben - nicht im nebensatz hinterfragt?
     
  4. #4 Manfred Abt, 05.12.2015
    Manfred Abt

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    Der Threadtitel hat m.E. ja nichts mit der Frage zu tun.

    Rein von der Berechnung her führen zu hoch vorausermittelte Kosten tatsächlich zu einem höheren Honorar.
    Allerdings ist die Erhöhung degressiv, d.h. man müsste schon extrem überziehen, damit sich das wirklich wesentlich beim Honorar auswirkt.

    Wir machens nicht und mir sind in meiner bisherigen Berufstätigkeit auch nur extrem wenige Kostenberechnungen untergekommen, bei denen ich den Eindruck hatte, dass diese der Schaffung eines hohen Honorares dient.

    Natürlich liegt auch nicht jede Kostenberechnung auf dem Punkt, schließlich haben wir freie Marktwirtschaft und so kann eine Kostenschätzung oder -berechnung halt immer nur eine Prognose sein. Und so kann es durchaus sein, dass die Aussage deines Kunden eher eine bösartige Unterstellung als die Wahrheit ist.
     
  5. #5 ManfredH, 05.12.2015
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Genau. Und liegt die Schätzung/Berechnung zu niedrig, dann gibt es später Ärger, weil der Bau teurer geworden ist. Lag sie aber höher als die tatsächlichen Baukosten, dann heisst es, der Architekt habe zu hoch geschätzt, um sein Honorar hochzutreiben.

    Ein seriöser Architekt wird sich bemühen, die Schätzung/Berechnung so genau wie möglich zu erstellen, weil ihm eine gute Arbeit udn daraus resultierende Empfehlungen und Folgeaufträge wichtiger sein dürften als der vermeintliche einmalige (geringe) finanzielle Vorteil aus einer überhöhten Schätzung mit dem gleichzeitigen Risiko schlechter Reputation.

    Ausnahmen und schwarze Schafe mag es natürlich geben, wie in jedem anderen Beruf auch.
     
  6. Taipan

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    Wie sagte der Finanzberater letzthin: "Also Herr Architekt. Schrauben sie mal an den Kosten herum. Mehr als 20% Baunebenkosten werden von den Banken nicht akzeptiert." Ich dachte nur: :irre und bin gegangen.
     
  7. #7 karo1170, 05.12.2015
    karo1170

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    Naja, ich kenne diverse Foerderprogramme, in denen klar und deutlich steht, bis zu welcher Hoehe Planungskosten foerderfaehig (und damit fuer den Bauherren "akzeptabel") sind. Das waren selten mehr als 10%... Vielleicht lernen die Banken ja vom Foerdermittelgeber...
     
  8. Taipan

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    Dann sollen die aber auch mal sagen, wie die die KG 1+2+7 mit 20% bezahlen wollen.
     
  9. #9 Skeptiker, 06.12.2015
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    So ein Unsinn!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  10. #10 GWeberJ, 06.12.2015
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    Bei Anwälten, die ja auch einer Honorarordnung unterliegen, kenne ich es so, dass bei Vorauszahlungen ein geschätzter Streitwert angesetzt wird (was auch sonst?) und die Endabrechnung entsprechend des vom Gericht festgesetzten Streitwerts erfolgt. Letztes wären dann beim Architekten wohl die echten anrechenbaren Baukosten.
     
  11. #11 Skeptiker, 06.12.2015
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    Dazu macht die HOAI eindeutige Vorgaben. Und nach denen ist in der aktuellen HOAI die Kostenberechnung das letzte Bezugsmaß. Da gibt's nix zu deuteln und zu diskutieren. Und es gibt keinen vernünftigen Grund, die kalkulierten Baukosten zu manipulieren. Und ein höheres Honorar lässt sich auf anderen, direkt nachvollziehbaren, Wegen viel besser erzielen. Höhere Baukosten bedeuten in den allermeisten Fällen auch ganz schlicht mehr Arbeit.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  12. #12 bauexix, 09.12.2015
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    Ja, aber wie lässt sich "der seriöse Architekt" aufspüren?
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 09.12.2015
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    Den gibt es fast an jeder Ecke.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2015
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    Aber der will doch HOAI und kann nicht für 20 % der marktüblichen Preise bauen, daher wird der vom TE doch gar nicht gesucht.
     
  15. Taipan

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    DIESE Diskussionen machen mich immer wieder traurig. Lassen mich mein Büro zuschließen. Lassen mich bei auch extrem mistigem Wetter die Gartenmöbel rausholen. Lassen mich unabhängig jedem Wetters auf diesen Möbeln Platz nehmen. Es ist billiger das Büro zu zulassen.
     
  16. #16 Skeptiker, 09.12.2015
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    Jetzt 'mal nicht so melancholisch! Soll ich Dir noch ein Bier oder einen Rotwein holen, damit wir über die Schlechtigkeit der Welt wehklagen können?
     
  17. #17 Gast036816, 10.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aber auch nur, bis du krank wirst!
     
  18. R.B.

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    Du solltest Dir unbedingt einen Wintergarten planen (lassen). ;)
     
  19. Hansal

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    Schön, wenn ihr Eure HOAI immer noch durchsetzen könnt.
    Im Bereich der Straße und Ingenieurbau sieht die Sache schon lange ganz anders aus.
    Und hier handelt es sich um öffentliche Auftraggeber.
     
  20. #20 JamesTKirk, 10.12.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ich bin im Bereich Betoninstandsetzung tätig, da natürlich auch in der Planung, LV-Erstellung etc.
    Nach HOAI biete ich, wenn irgend möglich, gar nicht an. Zugegebenermaßen passen die dort genannten Leistungsphasen nicht wirklich zum Ablauf einer Instandsetzungsplanung, aber vor allem will ich den ganzen Vorgang von der IST-Zustands-Analyse bis zur Abnahme selber, d.h. maßgeschneidet auf die Instandsetzungsaufgabe, mit Leben füllen und nicht eine vorgefasste Sache abarbeiten.
    Ich sage / schreibe meinen Kunden im Vorfeld genau, was sie wann für eine Instandsetzung nach dem für das Bauwerk relevanten Regelwerk bekommen und bepreise das dann im Rahmen meines Angebotes anhand meiner Stundensätze.

    HOAI will ich nicht ... :bef1005:
     
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