Laminat auf Teppichboden verlegen?

Diskutiere Laminat auf Teppichboden verlegen? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; und überhaupt, RD denk nochMAL ÜBER DEINEN NASSEN BETON NACH, wenn de schon wieder grntig wirst. Gruss Christian

  1. #21 Christian S, 28.03.2006
    Christian S

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    und überhaupt, RD

    denk nochMAL ÜBER DEINEN NASSEN BETON NACH, wenn de schon wieder grntig wirst.
    Gruss Christian
     
  2. Berni

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    Tach Christian,

    warum habe auch ich bei Dir öfter den Eindruck, als wenn Du allen sagen mußt:

    Hey Leute, geht mal alle an die Seite. Jetzt komme ich. Geht nicht - gibts nicht.
    Was nicht passt, wird passend gekloppt.
    Na bitte, geht doch, sieht zwar ein wenig schief aus, aber hält doch.

    Gruß Berni
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2006
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    Dann mal Klartext...

    Wenn ich bei mir zu Hause irgendwelche Arbeiten nicht DIN und a.R.d.T ausführe(n lasse), bin ich ganz alleine verantwortlich. Wenn es schief geht, habe ich MEIN Geld versenkt, nicht das anderer. Und Ärger kann mir höchstens die Chefin meines kleinen Familienunternehmens machen :smoke .
    Wenn ich hier Bastelanleitungen gebe und das geht schief, bin ich vielleicht nicht haftbar, aber der Betroffene wird trotzdem maulen.
    Ausserdem liesst hier ja evtl. einer meiner ehemaligen, derzeitigen oder zukünftigen Auftraggeber mit. Gibts bei dem das selbe Detail, aber in der richtigen (und damit teureren) Ausführung, muss ich mich auch noch rechtfertigen, warum ich hier so und woanders strenger urteile.
    Ganz heftig wirds dann, wenn jemand, zu dessen Nachteil ich ein Gutachten erstellt habe, dann plötzlich hier eine bei ihm beanstandete Lösung von mir beschrieben findet - läuft der Prozess noch und wird dann mein Text als Ausdruck zu Gericht gegeben, wars das unter Umständen für mein Gutachten - und ich hafte für die Prozesskosten.
    ****
    Meint irgendjemand, ich tue mir das an, nur weil der Frager an der Planung gespart hat oder aus anderen Gründen kein Geld für eine sachgerechte Lösung ausgeben kann oder will.
    Dies ist erstmal nicht vorwerfenswert, aber wird - zumindest von mir - hier nicht befördert.
    ****
    MfG
     
  4. #24 K Heuer, 29.03.2006
    K Heuer

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    und die Folgen?

    ich möchte zu bedenken geben, dass es nicht zu reparierende Spätfolgen gibt.

    Selbst wenn man alle Belege (Teppichboden und Laminat) irgendwann wieder entfernt bleibt eins bestehen und kann sehr störend sein. Die gekürzten Türen lassen sich nicht verlängern.

    So etwas würde ich als Vermieter nicht tolerieren.
     
  5. #25 Gast217, 29.03.2006
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    Gast217 Gast

    Hallo,

    wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es weniger um eine baufachliche Lösung als um eine rechtliche Lösung.

    Für mich als Vermieter würde das heißen:

    Laminat ja, aber unter folgenden Bedingungen:
    keine Änderung an den übrigen Bauteilen (Türen).
    Rückbau bei Auszug = Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
    bei Schäden Haftung durch den Mieter

    Damit bleibt dem Mieter überlassen, ob er das Laminat noch will oder nicht.

    Als Vermieter muss ich mich möglicherweise damit befassen, ob die Wohnung im derzeitigen Zustand noch vermietbar ist und eventuell Maßnahmen von meiner Seite aus notwendig wären. Dann würde ich das Laminat oder Alternativen als Vermietersache betrachten und das dann gleich fachgerecht verlegen lassen.

    Marion :)
     
  6. #26 Gast217, 29.03.2006
    Gast217

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    Noch eine andere Frage:

    Was ist denn unter dem Teppichboden?

    Da hat sich schon mancher schöner Parkett versteckt ...

    Marion :)
     
  7. #27 BTopferin, 29.03.2006
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    Bastellösungen..

    Was ich erlebt habe --- auch wenn Mängel vor Gericht bestätigt werden, die vom Gericht akzeptierte Mängelbeseitigungsmaßnahmen sind auch manchmal nur "Bastellösungen". Auch vom Hersteller kommen Aussagen wie "So kann es auch funktionieren" obwohl weder nach Hersteller-Richtlinienen noch DIN (usw) ausgeführt wurde. Manche Bastellösungen sind anscheinend halt "besser gebastelt" oder weniger riskant als andere... :Roll Problematisch ist, Pfuscher "verstehen" solche akzeptierte Bastellösungen als Freibrief weiter zu pfuschen.

    Grüße!
     
  8. Tommi

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    @Marion:

    Ich bin mit Deinem Beitrag einverstanden (auch was die Frage betrifft, ob ein neuer Bodenbelag Sache des Vermieters ist oder nicht).

    Jedoch genau die Forderung des Zitates "Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes" führt ja de facto dazu, daß der Mieter den Laminateinbau nicht realisieren kann.

    Den ursprünglichen Zustand (gebrauchter, aber noch gut erhaltener Teppichboden) kann er nicht herstellen.

    Und einen nagelneuen Teppich zu verlegen, nur um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wird er - denke ich - aus finanziellen Gründen nicht tun.

    Gruß

    Tommi
     
  9. #29 Gast217, 29.03.2006
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    Gast217 Gast

    Hallo Tommi,

    "führt ja de facto dazu, daß der Mieter den Laminateinbau nicht realisieren kann".

    Ob es so ist, hängt von den Begebenheiten ab, die geprüft werden müssen. In meiner Altbauwohnung müsste ich z.B. keine Türen kürzen. Grundsätzlich stellt sich doch auch die Frage, ob Laminat ohne Teppichboden realisierbar ist.

    Wenn nach Rückbau der alte Teppich beschädigt ist, muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Wenn ein neuer Teppich verlegt wird, kann man sich ja einigen.

    Natürlich stellt sich die Frage ob der Mieter all diese Punkte berücksichtigt hat und es ihm die Sache noch wert ist. Alternativ kann man gemeinsam auch die Lösung fachgerechter Einbau eines neuen Bodens angehen. Man sollte dann einfach an den Punkt bzw. zu der Lösung kommen, die beide Parteien gleichermaßen zufriedenstellt.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  10. Tommi

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    @Marion:


    Folgende Alternative könnte ich mir gut vorstellen:

    Es wird ein neuer Bodenbelag eingebaut
    (Erste Frage: Welcher? Mieter will Laminat, Vermieter nicht)

    - fachgerecht
    - durch Fachbetrieb

    - die Kosten werden "gerecht" aufgeteilt.

    (Zweite Frage: Was ist "gerecht"? Vermieter hätte einen neuen Bodenbelag, Mieter hätte seinen "Wunschboden")

    Wäre Kostenteilung 50:50 ein Vorschlag?

    Gruß

    Tommi
     
  11. #31 K Heuer, 29.03.2006
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    ob 50:50 ein guter Vorschlag ist kann hier niemand beantworten. Nur Dein Vermieter.

    Die ganze Sache läuft doch ausschließlich um dieses Thema. Einmal was Du willst und andererseits was Dein Vermieter will bzw toleriert. Und mit Fachkunde oder allg Regeln der Technik oder anderem hat das alles nichts zu tun.

    Du willst etwas von Deinem Vermieter. Wenn er nicht will hast Du 2 Optionen, ausziehen oder es lassen.
     
  12. #32 Kanjuka, 29.03.2006
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    Braucht er auch nicht. Der Teppich ist wertlos. Zur Bestimmung des Restwertes wird pro Jahr 10% vom Neuwert abgezogen. Bleibt nach 12 Jahren nichts mehr übrig, auch wenn der Teppich noch gut aussieht.

    Hier genauso. Dazu ist er überhaupt nicht verpflichtet. Finanzielle Gründe spielen hier keine Rolle.

    Ich sehe nur 2 Möglichkeiten: Entweder bleibt der Teppich drin und der Mieter muss sich damit arrangieren. Er braucht aber keine Angst haben, den Teppich wegen Flecken oder sonstigen Gebrauchsspuren später ersetzen zu müssen. Oder der Vermieter nimmt den Teppich raus und lässt einen neuen Bodenbelag auf eigene Kosten verlegen (wie Marion schon vorschlug).

    Wenn der Vermieter nicht will, kenne ich auch Lösungen wie: Vermieter bezahlt das Material, Mieter übernimmt den (fachgerechten) Einbau.
     
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Laminat auf Teppichboden verlegen?

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