Stärke des Garagen Fundaments

Diskutiere Stärke des Garagen Fundaments im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben einen Bauvertrag inkl. Planskizzen unterschrieben, in denen unser Haus und die daneben stehende gemauerte Garage...

  1. TomS85

    TomS85

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    Hallo zusammen,

    wir haben einen Bauvertrag inkl. Planskizzen unterschrieben, in denen unser Haus und die daneben stehende gemauerte Garage (dazwischen ist ein ca. 1,70m breiter Durchgang) auf einer Höhe eingezeichnet sind. Der Baumensch schaute sich auch vor der Unterschrift mal persönlich das Grundstück an. Im Vertrag steht bei der Garage "inkl. Fundamente und gescheibte Bodenplatte" - ohne eine Angabe von Fundamentstärken.

    Nun fällt unser Grundstück jedoch leicht in Richtung Garage ab. Die Nivellierung des Grundstücks durch den GU erfolgte letzte Woche (nach Unterzeichnung der Verträge). Vor Ort sagte er mir mündlich, dass die Garage entweder etwas tiefer als das Haus stehen müsste, oder die Garagenfundamente erhöht werden müssten (gegen Aufpreis). Das nahm ich erst mal so zur Kenntnis und wunderte mich über den Mehrpreis, da ich der Meinung war, dass die Garage auf einer Höhe mit dem Haus stehen sollte laut Planskizzen.

    Nun kam diese Woche eine Auftragsbestätigung des GU ins Haus geflattert, in der plötzlich bei der Garage von "einschließlich Fundamente, Rohbetonbodenplatte der Stärke 15-18cm je nach statischer Berechnung" die Rede ist. Vorher wurde nie eine konkrete Stärke der Bodenplatte genannt. Nun habe ich Bedenken, dass der GU hier noch einen Satz mit einbringen will, durch den er plötzlich nur noch eine max. 18cm dicke Bodenplatte ausführen müsste und ich die Aufpreise für die darüber hinaus gehenden Bodenplattenstärken selbst zu tragen hätte.

    Zudem ist die vom GU geschickte Auftragsbestätigung mit diesem Satz versehen: "Bitte prüfen Sie die Auftragsbestätigung. Sollten Änderungen gegenüber dem unterzeichneten Bauauftrag enthalten sein, so gilt die Auftragsbestätigung. Wenn wir binnen 2 Wochen keine Nachricht von Ihnen erhalten, so gehen wir von der korrekten Erstellung der Auftragsbestätigung aus und dass die Ausführung so erfolgen kann"

    Da die Auftragsbestätigung jedoch etwas zusammengedampft ist und nicht alle Wortlaute aus der zuvor unterschriebenen Auftragserteilung/Zusatzvereinbarung enthalten sind, ergeben sich sicherlich hier und da kleinere Änderungen gegenüber der Auftragserteilung, die im Fall der Fälle ggf. nachteilig für uns sein könnten (auch wenn wir bisher ein gutes Verhältnis zum GU haben - aber man weiß ja nie). Kann/Darf so etwas überhaupt sein? Ich hätte die unterschriebene Auftragserteilung nun als bindend angesehen.

    Was kann/sollte ich nun tun? Habe ich ein Anrecht darauf, dass die Garage (auch von der Höhe der Bodenplatte/Fundamente) wie in den unterschriebenen Planskizzen ohne Mehrpreis ausgeführt wird (der GU hätte die Grundstücksnivellierung ja auch vor der Abgabe seines Festpreisangebots durchführen können), oder habe ich den Mehrpreis für die Fundamentanhebung zu tragen?

    Sollten wir Einspruch gegen die Auftragsbestätigung einlegen?

    Danke und Gruß,
    Thomas
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Sie wollen ohne eigenen (bezahlten) Sachverstand und ohne Prüfung des Vertrages durch einen Rechtsanwalt so ein Geschäft abschließen? Viel Spass, verabschieden Sie sisch von Ihrem Geld, ihren Nerven und er Vorstellung, ein vernüftiges Haus zu bekommen.

    Werden in einer Auftragsbestätigung neue Angaben gemacht, oder Leistungen geändert, ist es ein neues Angebot. Sie haben schon erkannt, was der GU vor hat. Dann sollten Sie entsprechend handeln.
     
  3. TomS85

    TomS85

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    Mutig, solche Vermutungen aufzustellen, ohne die gesamten Randbedingungen zu kennen.

    Der Vertrag wurde vor der Unterzeichnung sehr wohl durch einen RA geprüft und überarbeitet. Lediglich die nun eingetroffene Auftragsbestätigung wurde noch nicht geprüft. Daher hier die Abfrage, ob das so gängige Praxis ist, oder ob hier etwas nicht stimmt und wir uns hierzu erneuten anwaltlichen Rat einholen sollten (denn wir unterschreiben die Bestätigung ja nicht).
     
  4. #4 Gast036816, 06.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann geh wieder zum anwalt. im forum wird dir das niemand beantworten können - da wir, wie du selbst schreibst, die randbedingungen nicht kennen.

    trotzdem viel spaß - bei solchen vertragskonstellationen lautet mein rat immer: finger weg, es gibt auch faire vertragspartner.
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Sehr nett, sowas für sich zu behalten.

    Die Beschreibung deutet aber auf eklatante Mängel des Vertragstextes hin. Oder wozu soll eine "gescheibte Bodenplatte" gut sein? Aus täglicher Erfahrung kann ich schon mal sagen, das diese für eine Garage nicht sinnvoll ist, wenn man keine Fliesen im Mittelbett verlegen will. Da fehlt es am eigenen Bausachverstand, der Rechtsanwalt wird dies kaum beurteilen können.
     
  6. #6 gunther1948, 06.12.2015
    gunther1948

    gunther1948

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    hallo
    da kannste nur noch den kopf schütteln.

    gruss aus de pfalz
     
Thema: Stärke des Garagen Fundaments
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