Eckausbildung Stulpfassade

Diskutiere Eckausbildung Stulpfassade im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Nö! Also sollen nach DIN 68800-2 Mäuse und Vögel ferngehalten werden, aber keine Insekten? Hmmm, und weshalb steht dort dann: "6.3 Bauliche...

  1. #21 MoRüBe, 09.12.2015
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    Nö!

    Also sollen nach DIN 68800-2 Mäuse und Vögel ferngehalten werden, aber keine Insekten? Hmmm, und weshalb steht dort dann: "6.3 Bauliche Maßnahmen zur Vermeidung eines Bauschadens durch Insekten"?
     
  2. #22 Kalle88, 09.12.2015
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    DIN Normen sind privatrechtlicher Natur. Fachregeln sind immer über einer DIN. Die DIN kann ardt werden, wenn sie dafür erklärt werden, andernfalls gilt die Fachregel für den Fachhandwerker. Die Ausführung nach DIN muss gesondert vereinbart werden.
     
  3. #23 Skeptiker, 09.12.2015
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    Keine Ahnung, worauf Du Dich jetzt beziehst!? Die 68800-2 schreibt:

    Das mit den Mäusen und Vögeln stammt nicht aus der 68800 und auch nicht von mir!
     
  4. #24 Skeptiker, 09.12.2015
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    Normen wie Fachregeln können a.R.d.T. sein. Für in D. existieren DIN/EN-Normen besteht laut einem BGH-Urteil pauschal die widerlegbare Vermutung, es handle sich bei ihnen um a.R.d.T.. Über Fachregeln ist mir keine entsprechende Entscheidung bekannt, aber das wissen die Juristen hier vielleicht besser. Ich keine auch keine geregelten Hierarchisierungen von DIN zu Fachregeln.

    Nein, die Anwendung der a.R.d.T. ist auch dann vom Ausführenden geschuldet, wenn nichts ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen von den a.R.d.T. bedürfen hingegen immer der besonderen Vereinbarung und einer nachweisbaren Aufklärung über die möglichen Folgen.

    Hast Du einen Beleg für deine Aussagen?
     
  5. #25 Kalle88, 09.12.2015
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    Ich habe ja auch nicht gegenteiliges behauptet. DIN stehen aber nun mal den Fachregeln der Gewerke unter. Andernfalls müsstet du mit der neuen Flachdachrichtlinie nach DIN 18195 abdichten, die wird es aber in der Flachdachrichtlinie nicht mehr geben, wenn der Gelbdruck durch ist. Und als Dachdecker habe ich mich an mein Regelwerk zu halten, es sei denn eine DIN wäre diesem übergestellt. Kennst du einen Fall? Ich nicht.

    LBO (Gesetzliche Bestimmung) -> Rechtsverordnung -> AbZ -> a.a.R.d.T -> Technische Baubestimmung -> DIN/ DIN EN-Normen.

    a.R.d.T = In der Wissenschaft thoeretisch als richtig erkannt, in der Praxis bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt.

    Regeln der Technik = Stand der Technik, aber keine langjährige Erfahrung.

    Fachregeln sind a.R.d.T. deswegen habe ich auch das umzusetzen was dort drin steht. Andernfalls bräuchten wir das Regelwerk nicht und bräuchten nur DIN Normen.

    Ich werde den Dozenten morgen danach fragen. Ggf. kann ich dir per PN den Namen schicken, da er in Berlin lebt kennst du ihn vielleicht. Ich kann aber auch noch mal googlen.
     
  6. #26 Kalle88, 09.12.2015
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  7. #27 Skeptiker, 09.12.2015
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  8. #28 MoRüBe, 09.12.2015
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    was hast Du nicht gesagt?
     
  9. #29 Kalle88, 09.12.2015
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    Habs jetzt nur überflogen, im Grunde soll die Industrie mit Absatzinteresse uns vorgeben wie etwas richtig geht. Da halte ich entschieden entgegen, es besteht ein massiver Interessenkonflikt zwischen Fachregel und DIN Normungen. Interessant, dass die Architekten keine Fachregeln kennen.
     
  10. mls

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    ich würd mal in die mbo, lbo, brl gucken .. so lange es
    die noch gibt ;)

    kalle, da hast ja nen dollen vertreter für deine these
    ausgegraben ;)
     
  11. #31 Skeptiker, 09.12.2015
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    Nein, sie stehen nebeneinander und sind mitunter widersprüchlich bzw. in Teilen dann auch einfach falsch wie neulich bei der Terrassenfrage von mir klar wurde.

    Da wird's demnächst tatsächlich interessant, wenn die 18195-X zurückgezogen werden und die Nachfolgenormen möglicherweise formal vorerst mangels Praxisbewährung erstmal noch nicht a.R.d.T. sein werden. Da wird man dann einfach inhaltlich vergleichen müssen, stelle ich mir mal ganz naiv vor.

    Und damit geht höher als Norm (hier aktuell 18195) schon gar nicht mehr!

    Völlig richtig!

    meinetwegen, tut aber nichts zur Sache

    nein, sind sie nur, wenn sie Deiner Definition genügen. Und das ist in jedem Einzelfall zu klären.

    Es geht um einen ganz anderen Regelungsansatz! Im Rechtsverhältnis zum Auftraggeber gelten jedenfalls die a.R.d.T. - soweit nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Und das sind mal Fachregeln, mal Normen, mal beides zusammen.

    Was spricht dagegen, den Namen hier zu schreiben? Ich habe hier auch schon Dozenten namentlich genannt. Meinetwegen auch per PN!
     
  12. #32 Skeptiker, 09.12.2015
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    Denkst Du denn in den Normungsausschüssen sitzen keine Vertreter des Handwerks oder der ausführenden Firmen?
     
  13. #33 Kalle88, 09.12.2015
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    Welches Verkaufsinteresse haben die zu sich selber?
     
  14. #34 Kalle88, 09.12.2015
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    Bez. in wie weit verteilt sich dort das Stimmrecht? Hast du dort Einspruchsmöglichkeiten, als Architekt z. B ?
     
  15. #35 Skeptiker, 09.12.2015
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    Ich sitze in keinem Normungsausschuss und weiß auch nicht, wie sie sich genau zusammensetzen. Vor ca. 2 Jahren war ich aber auf einer Vortragswerbeveranstaltung mehrerer Anbieter von Dachbauteilen (Abdichtung, Entwässerung, Begrünung) und als Referent war ein selbstständiger Dachdeckermeister aus dem Normungsausschuss geladen, der die Nachfolgenormen für die 18195 schreibt, um diese darzustellen.

    Überhaupt waren auch die meisten anderen Referenten der Firmen DDM oder BauIngs.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  16. #36 Kalle88, 10.12.2015
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    Wie erklärst du dir dann aber das der DIN Verein seine Regelungen selber als nicht bindend anpreist? Warum soll/ muss die DIN prinzipiell Gesetzgebenden Charakter haben? Obwohl sie nur zum Ziel hat A. die Interessen verschiedener ZAHLENDER Kräfte in einem Kompromiss zusammen zuführen und B. Produkte prinzipiell mit einer einheitlichen Regelung zu versehen?

    Eine Fachregel ist das Zusammenführen von wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie gängige/ einheitliche Ausführung in der Praxis - denn alle halten sich, theoretisch, daran. Damit will ich die Fachregeln nicht seelig sprechen und es gibt sicherlich auch Fälle da wird Fachregel mit entsprechender Norm gleichgesetzt oder umgekehrt. Bedeutet aber eben nicht, dass ich als Fachhandwerker mich prinzipiell an eine neu herauskommende DIN halten muss. Viel mehr also an meine Fachregel, die den aardt darstellt.

    Bei den Fachregeln muss ich keine finanziellen Mittel aufbringen um Einsprüche gegen Gelbdrücke erheben zu können. Bei einer DIN bin ich ohne Finanzen ziemlich aufgeschmissen. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe braucht es nicht mal eine Innungsmitgliedschaft um Einspruch an einem Gelbdruck erheben zu können - was im übrigen auch gut so ist!

    In der Industrie arbeiten etliche Meister als Anwendungstechniker - das ist nun kein Argument für mich das die DIN prinzipiell höheren Rechtscharakter hat als die jeweilige Fachregel des Gewerkes. Wenn mir ein Anwendungstechniker von Dämmstoffen erzählt, ich kann XPS in "zweilagiger" Form als UK-Dach ausbilden, dann kann mir das ziemlich am Popo vorbei gehen. Denn in meiner Fachregel steht nun mal drin, dass dies nicht zugelassen ist. Es wäre dumm anzunehmen, die Vielzahl der technischen Experten + Ausführungsvarianten würden anders lautend sein als in der Fachregel niedergeschrieben. Denn gerade Diejenigen, die die Leitsätze der aardt bilden, schreiben auch die Fachregel unter den Aspekten jeder Leitsätze. Warum - und ja, das mag juristische Interpretation von mir sein - sollte ein Richter in diesem Falle auf eine DIN abstellen die gegenteiliges besagt?
     
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