Werkvertrag ohne Werklohn möglich?

Diskutiere Werkvertrag ohne Werklohn möglich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an die Experten, ich habe ein eher ungewöhliches Vorhaben und einigen Fragen dazu. Ein Unternehmer (Zimmermann) soll damit beauftragt...

  1. #1 WerniMB, 08.12.2015
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    Hallo an die Experten,
    ich habe ein eher ungewöhliches Vorhaben und einigen Fragen dazu.

    Ein Unternehmer (Zimmermann) soll damit beauftragt werden, ein Gebäudeteil (Fachwerkscheune) auf meinem Grundstück abzutragen. Zusätzlich sollen Anarbeitungen und neue Bauteile an den verbleibenden, bisher angrenzenden Gebäuden (Dach und Fassade) ausgeführt werden. Die Vergütung sämtlicher Leistungen soll ausschließlich durch die Überlassung der abgetragenen Baumaterialien erfolgen.
    Über Art und Umfang der Arbeiten besteht bereits beidseitiges Einvernehmen. Es entünde quasi ein Pauschalauftrag.

    1) Kann unter diesen Bedingungen ein gültiger Werkvertrag geschlossen werden, so dass Mängelansprüche, Gewährleistung usw. wie bei einem "normalen" Bauvertrag vereinbart sind?
    2) Ist die Materialüberlassung eine zulässige Vergütung gem. BGB oder VOB/B?
    3) Gibt es evtl. ein steuerrechtliches Problem, wenn es keine Rechnung und keine ausgewiesene MwSt geben wird?

    Danke schon mal für eure Einschätzungen.

    ...und Gruß
    werni
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 08.12.2015
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    Zivilrechtlich geht das. Die Übereignung des Abbruch-Holzes muss als Vergütung im Vertrag genannt werden.

    Steuerrechtlich kann ich das aber auf die Schnelle nicht beurteilen.
     
  3. sarkas

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    Imho müssen sich die Vertragspartner gegenseitig Rechnungen (gleicher Höhe) ohne Geldfluss ausstellen.

    Und schon ist es wieder ein Werklohnvertrag
     
  4. R.B.

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    Was in meinen Augen hinsichtlich USt. interessant werden könnte.
     
  5. #5 lawrence, 08.12.2015
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    Der Zimmermann wir ne Rechnung für den Abriss stellen und gleichzeitig eine Gutschrift fürs Material im steuerrechtlichen Sinne erstellen (nicht zu verwechseln mit der umgangssprachlichen (kaufmännischen) Gutschrift, welche eine Korrektur einer bestehenden Rechnung darstellt.)
     
  6. #6 WerniMB, 08.12.2015
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    Dachte ich mir auch gerade.

    Als Privatperson könnte ich die Rechnung doch ohne MwSt ausstellen? Aber dann zahlt der Unternehmer drauf - bzw. auf seine Kosten ans FA.


    Oder kommt das andernfalls sogar in den Bereich der Schwarzarbeit? :yikes
     
  7. #7 lawrence, 08.12.2015
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    Wie gesagt, Unternehmer erstellt Rechnung und Gutschrift und muß die Umsatzsteuer der Rechnung abführen, da du keine Ust ausweisen darfst. Ob das ein Verlustgeschäft ist, hängt vom Wert des Material ab, welches er bekommt. Kannst du nicht beurteilen und braucht dich nicht zu tangieren. Du mußt nur auf ne ordentliche Rechnung für dich achten.
     
  8. #8 lawrence, 08.12.2015
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    Oder du stellst ihm eine Rechnung fürs Material ohne Ausweis der Mwst.
     
  9. sarkas

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    Stimmt! Da wo ich das gehört habe, waren es zwei vorsteuerabzugsberechtigte Parteien.

    War in dem Fall auch bei der USt. kein Geldfluß.
     
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