Beantragung BAFA Förderung bei Wärmepumpe

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  1. borner

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    Hallo,

    seit ein paar Monaten kann man bei der BAFA eine Förderung erhalten, wenn man eine besonders innovative Wärmepumpe (in unserem Fall mit Tiefenbohrung) einsetzt.
    Dazu hat uns die Baufirma ein Angebot unterbreitet. Zum einem für die Heizung. Das ist soweit passend.

    Weiterhin bieten diese eine Dienstleistung an. Darin enthalten die Beantragung und die Korrespondenz zur BAFA, als auch Organisation und Zahlung rund um die von der BAFA vorgeschriebene Versicherung

    Meine Fragen dazu:
    1.) Was ist das eigentlich für eine Versicherung (die Seite der BAFA erwähnt das nur kurz in den FAQ) und was kostete diese?
    2.) Was steckt eigentlich alles hinter der Benatragung? Auf der BAFA Seite ist viel zu lesen, aber wie kompliziert ist es für einen Bauherren, diesen Antrag selber zu stellen? Und: was sollte so eine Dienstleistung inkl. Versicherungskosten letztlich kosten dürfen?

    Danke und viele Grüße.

    //Edit: habe gerade festgestellt, dass ich versehentlich in den Bereich "Altbau" abgebogen bin. Tatsächlich handelt es sich um einen Neubau. Vielleicht wäre ein Admin so nett, meinen Beitrag zu verschieben? Danke.
     
  2. #2 benutzernam1982, 08.12.2015
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    Also der bafa Antrag geht relativ einfach.
    Du brauchst aber einen Heizungsbauer der dir den Antrag unterzeichnet.

    Bzgl. der Versicherung bin ich raus.

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  3. #3 SirSydom, 08.12.2015
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    Neubau: nur Innovationsförderung.
    Heißt:
    Antragstellung VOR Verfahrensbeginn (heißt: vor Unterschrift auf dem Vertrag, mit dem die Leistung erbracht wird, also auch GÜ-Vertrag!)
    Nach spätestens 9 Monaten muss der endgültige Antrag gestellt werden.

    Versicheurng ist bei bei Erdsonden - bin ich raus, da Luftpumpe.
     
  4. #4 RickyKing, 14.12.2015
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    Hallo zusammen!

    Ich klinke mich mal in das Thema hier ein, ich spiele auch mit dem Gedanken eine Wärmepumpe für unseren Neubau zu verwenden (mit Grabenkollektor). Auf der Seite der BAFA steht ja "Den Antrag für die Innovationsförderung müssen Sie unbedingt vor Vorhabensbeginn stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und / oder Leistungsvertrages."

    Was ist denn genau mit "Vorhabensbeginn" gemeint, habe gegoogelt wie doof aber nichts wirklich gefunden. Heißt das nur bevor ich bei einem Heizungsbauer einen Kaufvertrag für eine Wärmepumpe unterschreibe? Oder spielt das Datum des Bauantrages direkt eine Rolle? Vll. mag mich ja mal wer verständlich aufklären :)

    Geplant ist die Gewerke einzeln zu vergeben, also alles in Eigenregie, es ist kein Generalunternehmer oder Bauträger im Spiel. Falls das eine Rolle spielt...

    Besten Dank an alle im Voraus :)

    Gruß
    Ricky
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Siehe BaFa:

    Siehe BaFa Broschüre "Wärmepumpe - Grundwissen zum Marktanreizprogramm" vom 16.11.2015, Seite 14

    http://www.bafa.de/bafa/de/energie/...n/publikationen/energie_ee_wp_grundwissen.pdf
     
  6. #6 RickyKing, 14.12.2015
    RickyKing

    RickyKing

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    Super, besten Dank für die Aufklärung R.B.
    Hatte immer den Bauantrag im Kopf, warum auch immer.

    Gruß
    Ricky
     
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