Notar nötig für Grundschuld / Kosten für Grundschuld?

Diskutiere Notar nötig für Grundschuld / Kosten für Grundschuld? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben uns ein wenig Zeit gelassen mit der Finanzierung, weil das EK fürs erste mal ausreicht. Jetzt wollte ich mal unser...

  1. #1 SirSydom, 08.12.2015
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    Hallo zusammen,

    wir haben uns ein wenig Zeit gelassen mit der Finanzierung, weil das EK fürs erste mal ausreicht.
    Jetzt wollte ich mal unser Budget überarbeiten und aktelle Mehr- und Minderkosten eintragen um den Restpuffer zu ermitteln, dabei bin ich über den Punkt Grundschuld gestoßen..

    Eine kurze Netzrecherche diverse "Rechner" lieferte mir dann für 200k Grundschuld (Beispielsumme):

    Notargebühren
    Vollzug des Geschäfts
    217,50 €

    Sonstige betreuende Tätigkeit
    217,50 €

    Beurkundung der Grundschuld/Hypothek
    435,00 €

    Zwischensumme
    870,00 €

    zzgl. 19% MwSt.
    165,30 €

    Summe Notargebühren
    1.035,30 €

    Grundbuchgebühren
    Eintragung Hypothek/Grundschuld
    435,00 €

    Summe Grundbuchkosten
    435,00 €

    Kalkulatorische Gesamtkosten
    1.470,30 €




    Fragen:
    Ich habe mich im Vorfeld über die NK eigentlich gut informiert und bin immer so auf ~500€ gestoßen.
    1500€ überraschen mich nun doch etwas.
    Stimmen die Kosten? Ist der Notar wirklich so teuer?

    Ich habe ebenfalls Berichte gefunden, dass man ggf. ohne Notar auskommt, da die reine Bestellung wohl kein beurkundungspflichtiger Vorfall sein soll? Stimmt das - auch für Bayern?
     
  2. #2 Elias73, 08.12.2015
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    Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch stimmen.

    Die Notarkosten scheinen mir um ca. die Hälfte zu hoch. Vielleicht noch mit der alten Gebührenordnung gerechnet. Seit letztem Jahr gibt es eine neue Gebührenordnung.

    Ob es ohne Beurkundung reicht, hängt m.E. von der Bank ab, denke die wollen in der Regel eine Urkunde. Damit können sie auch ohne Haus an dein Vermögen.
     
  3. R.B.

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    Deine zahlen sind für mich nicht plausibel, wieso "Vollzug" und "betreuende Tätigkeit"?

    Ich würde einfach mal den Notar anrufen. Entweder muss er nur die Unterschrift beglaubigen, oder eine Beurkundung vornehmen. Dementsprechend sind dann auch die Kosten.
    Für die Eintragung selbst entstehen beim Grundbuchamt auch Kosten, da scheint Deine Zahl plausibel zu sein, auch wenn sie mir für eine Buchgrundschuld etwas hoch vorkommt. Aber auch hier kann man ja nachfragen, mag in Bayern etwas anders sein als in BaWü.

    Ich habe vor über einem Jahr eine Eintragung vornehmen lassen, 150T€, leider liegen die Rechnungen zuhause, aber es würde mich wundern, wenn die Kosten mehr als die Hälfte als in Deinem Beispiel gewesen wären.

    keine Ahnung wie Du auf diese Zahl gekommen bist.
     
  4. #4 dimitri, 08.12.2015
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    Laut notarkostenrechner.com sind es 848€
    Aber jeder Rechner liefert hier andere Kosten...
     
  5. #5 toxicmolotow, 08.12.2015
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    Die Gerichtskosten sind plausibel, bei den Notarkosten kommt es stark auf den Service an, den du in Amsoruch nimmst und was genau die Bank fordert (mit/ohne ZVK), in der Regel aber mit ZVK.
     
  6. AndreR

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    Hallo,
    habe im Oktober für 220T€ Grundschuld folgendes bezahlt:

    Notariat/Grundbuchamt:
    Eintragung Grundschuld 485€

    Notar:
    Beurkundung : Grundpfandrecht 485€
    Betreuungstätigkeit : Entgegennahme Grundpfandrecht 242,50€
    Post 10€
    + Umsatzsteuer
    = Gesamt 888€

    --> Also nicht so weit weg von deinen Werten
     
  7. #7 Pixelregen, 20.12.2015
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    Hallo,
    dazu hätte ich auch eine Frage.
    Wir haben gerade ein Haus gekauft KP 280000€. Eine Grundschuld wurde auch eingetragen die auch 280000€ ist.
    Nun habe ich die Rechnung bekommen. Sie kommt mir zu hoch vor was meint Ihr?

    Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung:
    Beurkundungverfahren 585€
    Betreuungsgebühr 292,50€
    Dokumentenpauschale 1,50€
    Dokumentenpauschale 5,70€
    Post und Telekommunikationpauschale 20€
    Nettogesammt: 904,70€
    Bruttogesamt: 1076,6€

    Kaufvertrag über Grundbesitz nebst Auflassung:
    Beurkundungverfahren 1170€
    Vollzugsgebühr 100€
    Betreuungsgebühr 292,50€
    Auslagen Grundbucheinsicht 8€
    Dokumentenpauschale 10,50€
    Dokumentenpauschale 37,05€
    Post und Telekommunikationpauschale 25,52€
    Dokumentenauschale(Datei) elektronische Übermittlung
    Nettogesamt: 1651,07€
    Bruttogesamt : 1964,78€

    Was sagt Ihr dazu? passt das oder ist das wirklich zuviel? Vielen Dank

    Schönen 4. Advent

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias
     
  8. #8 SirSydom, 20.12.2015
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    Du hast ja den Kauf dabei! Das ist nicht zuviel..
     
  9. #9 Pixelregen, 20.12.2015
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    Ok naja mich wundert es das ich mit den ganzen online Rechnern auf weniger komme...

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  10. R.B.

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    Was ist eine "Betreuungsgebühr"? Habe ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört.
    Der Rest erscheint mir plausibel, aber der Vorteil bei diesen Gebühren ist ja, dass es eine Gebührenordnung gibt in der man nachschauen kann.
     
  11. #11 Der Bauamateur, 21.12.2015
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    Betreuungsgebühr ist für die Überwachung der Kaufpreiszahlung, also die Überwachung des ordnungsgemäßen Vollzugs des Geschäfts.

    Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (KV Nr. 32005) ist gedeckelt bei 20% oder maximal 20 EUR, dort einfach die Rechnung mit einem Verweis kürzen. Machen viele (auch Steuerberater) falsch. Zusätzliche Versandkosten für die Dokumente fallen dann nicht an, wohl aber eine Dokumentenpauschale, die man einfach anhand der Seiten-Anzahl mit der Gebührentabelle abgleichen kann.


    Grundsätzlich empfehle ich, die Kostennote direkt mit dem Gesetz abzugleichen und dann bei Bedarf nachzufragen: http://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/index.html

    Hier noch zum Gegencheck die Gebührentabelle (die Nummern sollten auf der Rechnung angegeben sein): http://gnotkg.com/index.php/gnotkg/kostenverzeichnis-notarkosten
     
  12. #12 Pixelregen, 21.12.2015
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    Vielen Dank und ist es üblich das man die Betreuungs Gebühr bei Kauf und Grundschule zahlt? Weil das ist glaube ich der Knackpunkt bei den ganzen online Rechnern gehen die nur von einmal Betreuungs Gebühr aus. Danke

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  13. R.B.

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    Danke für die Info. Hatte ich bisher noch nie auf einer Gebührenrechnung stehen.
     
  14. #14 stockstadt, 21.12.2015
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    Habe ich noch etwas davon gehört und auch noch nie bezahlt.

    Ein Konkurrent für die Banken beim Gebührenerfindungspreis 2015

    Ob Auflassung, Grundbucheintrag, Kaufpreisfälligkeit oder Grundschuld ... dafür bekommt der Notar doch seine festgesetzten Gebühren und dafür muss/hat er mich doch zu "betreuen" bis die Beurkundungen endgültig sind.
     
  15. #15 Der Bauamateur, 21.12.2015
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    Ich weiß ehrlich nicht, wofür die Betreuungsgebühr bei der reinen Eintragung einer Grundschuld sein soll. Der Vorgang ist dann ja eigentlich abgeschlossen, wenn die Eintragung erfolgt ist.
     
  16. AndreR

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    Wobei es sich bei meinem Fall um eine reine Grundschuldeintragung gehandelt hat - Kaufvertrag ist schon abgeschlossen (bei anderen Notar). Ist die Betreuungsgebühr da "rechtens"???
     
  17. #17 Der Bauamateur, 22.12.2015
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    Weiß ich nicht, ich würde die Rechtsgrundlagen der "Betreuungsgebühr" einfach mal nachlesen und überlegen, ob die Leistung, wofür Sie erhoben wird, bei Dir auch wirklich erbracht wurde.
     
  18. #18 SirSydom, 12.01.2016
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    So, kleine Rückmeldung.

    Notar rechnt für Grundschuldbestellung mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstrckung blablabla

    21200 ab, Geschäftswert in Höhe der Grundschuld
    sowie
    21201 Geschäftswert in Höhe von 1/3 der Grundschuld.

    Ingesamt incl. Pauschalen 878€.. wow. Für 15min einen Wisch vorlesen, den die Bank geschickt hat. Jetzt sind wir mal großzügig und rechnen 2h Backoffice für seine Damen dazu.

    Alter, den Stundendatz möchte ich haben.

    Jetzt kommen noch >500€ fürs Grundbuchamt dazu.

    Oh man, die nehmens von den Lebendigen.
     
  19. R.B.

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    Wenn ein Notariat gut läuft, dann kann man damit Geld drucken. Man muss aber bedenken, dass der Notar keine 100 Kunden pro Tag durchschleusen kann, es gibt vielleicht auch Tage, da gibt es gar nichts zu beurkunden. Ist ja bei anderen Berufen ähnlich. Eine Zahnarztpraxis mit 1 Patienten pro Tag kann ganz schnell schließen, stehen die Patienten Schlange, dann rollt der Rubel, ähem Euro.
     
  20. #20 SirSydom, 12.01.2016
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    Zumindest in BY sind die Notariate ja staatlich monopolisiert, d.h. es gibt nicht beliebig viele - und man kann sich seinen Notar nur bedingt aussuchen.
    Von Notaren, die am Hungertuch nagen, habe ich noch nie gehört.

    Das Beste: Es gibt in der Stadt 2 Notare. Bei A lief der Kauf. War mir nicht so sympathisch, also zu B wegen der Grundschuld. Wollte es nicht machen, wir sollen doch zu dem gehen wo wir den Kauf gemacht haben, die hätten uns schon als Klienten im System..

    Wegen Reichtum geschlossen..

    So genug gejammert.
     
Thema: Notar nötig für Grundschuld / Kosten für Grundschuld?
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