Notar nötig für Grundschuld / Kosten für Grundschuld?

Diskutiere Notar nötig für Grundschuld / Kosten für Grundschuld? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Zumindest in BY sind die Notariate ja staatlich monopolisiert, d.h. es gibt nicht beliebig viele - und man kann sich seinen Notar nur bedingt...

  1. R.B.

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    Deswegen lasse ich meine Verträge nicht in BaWü sondern im benachbarten Hessen beurkunden. Das gab zu Beginn manchmal Stress wenn deren Kollegen hier in BaWü quer schießen wollten, aber zwischenzeitlich haben die sich wohl daran gewöhnt.
     
  2. #22 Gast23627, 13.01.2016
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Notarkosten

    Hallo,
    ich habe für die Beurkundung eines Testamentes, einer Patientenverfügung und einer Pflichtteil-Verzichtserklärug vor ein paar Monaten die (von mir geprüfte und den §§ 15, 19 34 GNotKG entsprechende) Summe von 8.311,25 € bezahlt. Dafür kamen die Notare sogar ins Haus. Sogar die Fahrtkosten von knapp 20,- € waren in dem Betrag enthalten.
    Also wundert euch nicht.
     
  3. #23 dimitri, 13.01.2016
    dimitri

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    Das ist immer so, wenn sich die Höhe des Salair an der Höhe des Wertes bemisst.
    Nachvollziehbar ist das nur teilweise, weil z.B. der Aufwand für ein 1000qm Grundstück am Starnberger See nicht anders sein dürfte als ein 1000qm Grundstück in Prignitz.
    Der Brandeburger Notar kann mal so eben seine Unkosten decken und ein bissl was verdienen, sein sübayerischer Kollege hingegen kann sich den Rest des Tages frei nehmen :D.
     
  4. #24 bratkartoffel, 13.01.2016
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    Bei den Notaren versteh ich das ja noch weil da (ich nehme es zumindest an) irgendeine Art Haftung geben wird die sich ja auch an der Höhe der Summe ausrichtet.

    Das der Grundbucheintrag beim Amt mehr kostet wenn die Grundschuld teurer ist finde ich absurd.
    Bei einer Addressaktulaisierung im Personalausweis zahl ich ja auch nicht mehr Geld nur weil der Straßenname länger ist.
     
  5. R.B.

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    Der Vergleich hinkt, denn der Perso mit einem langen Straßennahmen hat ja den gleichen Wert wie ein Perso mit kurzem Straßennahmen. Folglich ist auch die gleiche Gebühr gerechtfertigt.

    Irgendwie muss unser Staat ja finanziert werden, und die Gebühren für Änderungen am Grundbuch sind in meinen Augen noch moderat. Ich habe gerade die Kostenrechnung für 2 Löschungen bekommen, und auch wenn die gesamte Prozedur schon ein paar Euro gekostet hat, halte ich diese Gebühren für vertretbar. Auch die Grundsteuern für Immobilien sind in DE noch ziemlich human.

    Eine Orientierung am "Wert" finde ich OK, denn sonst müsste die Masse (mit eher geringeren Werten) deutlich mehr bezahlen, während Millionengrundstücke für ein Taschengeld beurkundet würden. Wenn ich aber das Geld für ein Millionengrundstück habe, dann dürfte es mir ziemlich egal sein, ob die Beurkundung ein paar Euro mehr oder weniger kostet.
     
  6. #26 dimitri, 13.01.2016
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    Das wäre dann ja quasi die soziale Beurkundungswirtschaft, damit der kleine Häuslebauer auch weiterhin seine KfW geförderte Hütte bauen kann, während das Kapital zur Ader gelassen wird. :mega_lol:

    Das kann man immer sagen. Die 800 Euro wird auch jeder haben, der für 600k ein Haus baut.

    @SirSydrom: Wenn deine früher genannte Bausumme in etwa gleich geblieben ist, fallen in absehbarer Zeit noch 1670,4€ für die Vermessung an, das Zahlen hört so schnell nicht auf - glaub mir :)
     
  7. #27 SirSydom, 13.01.2016
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  8. #28 Der Bauamateur, 13.01.2016
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    Es gibt übrigens auch Nachteile als Notare: in Sachsen (Nur-Notare) kann man bspw. seine Praxis nicht veräußern, d.h. geht der Notar in Ruhestand, muss er die Praxis seinem Nachfolger übergeben, ohne den Praxiswert vergütet zu bekommen, weil die Stellen vom Staat ausgeschrieben werden. Und man darf (anders als bspw. Rechtsanwälte oder Steuerberater) auch keine Honorarvereinbarungen treffen, die oberhalb der Gebührenverordnung liegen (an dieser Stelle bitte ein langes, trauriges ooohhh :( ).
    Ja, man hat es schon nicht leicht als Notar, aber man verarmt nicht, weil es einen gibt einen Versorgungsmechanismus, der dafür sorgt, dass auch die defizitären Notare überleben, die sog. Einkommensergänzung.
     
  9. #29 dimitri, 13.01.2016
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  10. #30 SirSydom, 13.01.2016
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    mit Grundstück, Außenanlagen etc

    Baukosten fürs Haus definitiv deutlich unter 500k !

    Schreiben die da echt Nettopreise hin. Solche Hundlinge..
    Darf normal keiner machen gegenüber Verbrauchern, aber der Staat muss sich ja an seine eigenen Regeln nicht halten..
     
  11. #31 stockstadt, 13.01.2016
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    Hallo,

    unser Grundbuchwesen halte ich für ein sehr hohes Gut.
    Es gibt wenig Systeme, die so klar und rechtsicher sind.
    Die bei Immobilienübereignung eingebauten Vorschriften und Hürden verhindern (minimieren) den Missbrauch

    Man kann, wie bei jedem bürokratischen System, über Effizienz und Anpassung diskutieren.
    Aber für einen Betrag im kleinen einstelligen Prozentbereich des Wertes bekommen wir ein rechtsicheres Grundbuch, das sogar Staatsformen ( NS-Zeit) oder ganze Staaten ( DDR) überdauert und z.B. Rückübereignungen möglich macht.

    LG
     
  12. #32 dimitri, 13.01.2016
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    Es geht hier ja eher um die Berechnung von Abgaben anhand der Bausumme, Grundschuld etc.

    Und bei manchen Konstruktionen könnte der Eindruck entstehen, dass beim Hausbau/Hauskauf, also wenn viel Geld in Bewegung ist, auch gerne und unverhältnismäßig die Hand aufgehalten wird.
    Das Standesamt verwaltet sicherlich nicht weniger Einträge als das Grundbuchamt und läßt ebenfalls Recherchen zu, die weit zurückreichen. Keine würde aber auf die Idee kommen (oder doch?), die Eintragung dort von den Kosten der Hochzeitsfeier abhängig zu machen.
     
  13. #33 Der Bauamateur, 13.01.2016
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    Nun ja, das Standesamt setzt allerdings auch keine Eheverträge auf. Insofern vielleicht nicht ganz das gleiche...
     
  14. #34 dimitri, 13.01.2016
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    Der Aufwand spielt hier ja keine Rolle, denn es ist abhängig vom Kaufpreis. Das kann gut für den Bezahlten sein (meistens) und in Ausnahmefällen vielleicht auch mal für den Zahlenden.
    Vorteil ist natürlich, dass es relativ transparent und für jeden einfach (nicht immer) zu kalkulieren ist - darf man nicht vergessen. Man weiß, wie hoch die Erwerbskosten sind, da brauch ich mir keine Angebote von Notaren einzuholen.
    Den Vorteil erkauft man sich aber (im wahrsten Sinne des Wortes) mit einem höheren Pauschalpreis - egal was gemacht wird oder auch nicht.

    Vermutlich wäre es bei freier Preisgestaltung nicht anders und man könnte dann über die unerwarteten Zusatzkosten beim Notar (Stiftbenutzungsgebühr) schimpfen ;)
     
  15. #35 stockstadt, 13.01.2016
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    Das Standesamt ist für jeden Bürger ... und in die Verwaltung in den Rathäusern fließt sicher mehr Steuergeld (trotzdem habe ich gerade heute 90,- für unser Aufgebot gezahlt) als Käufer von Immobilien an Nebenkosten zahlen.


    Aber man kann sicher über die staatlich übertragenen Aufgaben in viele Freiberuflergruppen (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte ...... Architekten), die sogar über Gesetze ihr Einkommen (Gebühren/Honorare) geregelt bekommen, diskutieren.

    Insgesamt ist das aber ein von der Gesellschaft akzeptiertes System ... das vielleicht immer etwas zu langsam reformiert und angepasst wird, aber auch gut funktioniert.
     
  16. #36 dimitri, 13.01.2016
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