Kosten für Schottern und verdichten gerechtfertigt?

Diskutiere Kosten für Schottern und verdichten gerechtfertigt? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich eines Preises der mir nun nach einigen Nachforschungen sehr hoch vorkommt! Bei uns wurden ums Haus...

  1. #1 Siddy74, 09.12.2015
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    Hallo,

    ich habe mal eine Frage bezüglich eines Preises der mir nun nach einigen Nachforschungen sehr hoch vorkommt!

    Bei uns wurden ums Haus 30cm geschottert und verdichtet. Dieser Preis wurde per Tonnen abgerechnet und ist auch in Ordnung. In diesem Zusammenhang habe ich dem Tiefbauer gesagt, er solle doch bitte gleich die PKW Stellflächen mit schottern und einmal mit dem Rüttler drüber. Die Fläche ist 7,5m x 4,5m = 33,75qm.
    Als er dies getan hatte sagte er kostet 30€ / qm ... hat also diese Fläche nach Quadratmeter berechnet.
    Die Einfahrt kostet uns also nun fast 1000€ für 30Minuten Arbeit, c.a. 2Tonnen Schotter. Er musste ja nicht einmal eine Maschine anfahren da alles bereist dort war. Dieser Betrag steht auch in keiner Relation zu dem anderen Preis und kommt mir absolut überteuert vor? Was kann ich da nun tun, ausbauen lassen?

    Sind das "normale" Preis und kann/darf er einfach so nach qm abrechnen?
    Ich habe nix unterschrieben und das passierte quasi auf "Zuruf".

    Besten Dank & Grüsse
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 09.12.2015
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    Wenn ihr diesen Quadratmeterpreis vereinbart habt, wirst du das wohl akzeptieren und zahlen müssen. Ausbauen lassen hilft dir nichts, denn du hast den Auftrag ja erteilt. Zwischen euch ist ein mündlicher Werkvertrag (einheitspreisvertrag) zustande gekommen und er hat seinen Teil erfüllt.

    Ob der Preis normal oder ortsüblich ist, kann ich nicht sagen, vielleicht wissen das andere.

    Für Wucher ist jedenfalls sowieso nichts ersichtlich, denn da fehlen offenbar bereits die anderen Tatbestandsvoraussetzungen.
     
  3. #3 Siddy74, 09.12.2015
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    OK, Vielen Dank dann werde ich das nun auch so akzeptieren ... kam mir halt etwas seltsam vor das einmal so und dann für einen kleinen Nachtrag plötzlich so gerechnet wird. Dann ist das Thema damit auch erledigt
     
  4. #4 Elopant, 09.12.2015
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    Elopant Gast

    33,75 m² * 0,3m = 10,125m³ * 1,7 to/m³= 17,21 to Schotter
    ich glaube nicht, das 17 to Schotter in einer halben Stunde eingebaut, abgezogen und verdichtet sind, war Aushub evtl. auch dabei?
     
  5. #5 Kater432, 09.12.2015
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    das habe ich mir auch gefade gedacht. 34m2 mit 30cm Stärke sind niemals nur 2t Material.
    17t Material, evtl t Preis von 10-20€ und wir sind schon bei knapp 200-400 nur Material. also ist das doch wohl ok.

    und der TE wird bestimmt nicht dabei gestanden haben. die halbe stunde ist wohl nur erstmal seine meinung
     
  6. #6 wasweissich, 09.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    styroporschotter ? über 10 m³ 2 tonnen .... wo gibts das zu kaufen

    will haben :bounce:
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 09.12.2015
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    Vielleicht war es Schaumglasschotter. 2 t = ca. 13 m³. :biggthumpup:
     
  8. R.B.

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    kannst wohl nicht abwarten bis es Weihnachten ist. :D
     
  9. #9 wasweissich, 09.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ralf , für schaumglasschotter ist der preis ein echtes schnäppchen :D
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 09.12.2015
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    Auf jeden Fall. Da müsste Siddy74 aufpassen, dass ihm das Zeug nicht geklaut wird. :D
     
  11. #11 Gast036816, 09.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    meinst du wwi möchte ein paar cbm schotter unterm weihnachtsbaum?
     
  12. R.B.

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    Schotter kann man nie genug haben. ;)
     
  13. #13 wasweissich, 09.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wir sitzen hier zwar auf kohle , aber schotter ist auch ok :D
     
  14. #14 Siddy74, 10.12.2015
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    Jaja, ist ja schon gut, ich ergebe mich :bau_1::bierchen:
    Mein "Rechenfehler" mit den 2t ... sind in der Tat mehr gewesen.
     
  15. #15 Nutzername, 10.12.2015
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    Mutige Aussage. Ob VOB/B vereinbart ist, muss noch geklärt werden. Ist dies der Fall, stimmt die Aussage nicht. Denn es gibt ja bereits eine Vergütungsvereinbarung für diese Leistungen.
    Hiernach wäre dann auch die zusätzliche Leistung abzurechnen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2015
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    Mutige Aussage. Es wurde unabhängig von VOB/BGB eine Nachtragsvereinbarung geschlossen.
    Pacta sund servanda
     
  17. #17 Nutzername, 10.12.2015
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    Wenn die Preisvereinbarung vor Ausführung erfolgt wäre, wäre die Auslegung eher vorstellbar (weil die Leistung vermutlich nicht relevant für den Werkserfolg war). Aber...

    ...da er erst hinterher damit um die Ecke kam...
     
  18. #18 Siddy74, 10.12.2015
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    Also ich haben für den Schotter 16€ / Tonne gezahlt inkl. Lieferung.

    Bei 18Tonnen die zusätzlich für die Stellplätze dazu kamen sind das c.a. 300€ Material. Der Rüttler stand schon da und es musste kein Erdaushub gemacht werden, sondern nur drüber und verdichten. An dem Tag war ich auch zufällig zuhause und die waren mit der Verteilung und dem Rütteln in c.a. 30Minuten durch. Dann kam der Chef und meinte 30€ netto / qm macht das. Jo, muss ich ja erst einmal so hinnehmen dann und wundern. 700€ für 30Minuten Arbeit sind schon schnelles Geld. Hätte er dadurch extra noch Maschinen anfahren müssen etcPP wäre es noch verständlicher gewesen aber so kommt man sich schon irgendwie abgezockt vor ....
     
  19. #19 Siddy74, 10.12.2015
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    Grundsätzlich bestimmt sich die Höhe zusätzlicher Vergütung nach §2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B. Danach ist der neue Preis auf Grundlage der ursprünglichen Vergütung unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosen zu vereinbaren.



    Anspruch auf besondere Vergütung besteht, wenn eine im Vertag nicht vorgesehene Leistung gefordert wird. Auch diese Vergütung bestimmt sich zunächst nach den Grundlagen der Preisermittlung für die ursprünglich vorgesehene vertragliche Leistung und unter Berücksichtigung der besonderen Kosten der zusätzlich geforderten Leistung.



    Nur wenn in der Ursprungskalkulation keinerlei Informationen enthalten sind, die für die Bildung eines neuen Preises herangezogen werden könnten, kann zur Bestimmung der Höhe der Vergütung auf die ortsüblichen Preise zurückgegriffen werden.

    .

    Beansprucht der Unternehmer diese ortsübliche Vergütung, so können die angesetzten Preise nicht pauschal angegriffen werden. Vielmehr ist konkret zu begründen, warum die angesetzten Preise nicht der Ortsüblichkeit entsprechen sollen.
     
  20. #20 Ralf Wortmann, 10.12.2015
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    Das war eine mündliche Vereinbarung auf Zuruf. Ich glaube kaum, dass dabei die VOB/B vereinbart wurde. Aber wenn du meinst, fragen wir vorsorglich:

    @siddy74: Habt ihr bei eurer mündlichen Vereinbarung die Geltung der VOB/B vereinbart? Falls ja, wer von euch beiden hat das vorgeschlagen?

    Oder gibt es einen "Grundvertrag" über die ursprüngliche Leistung zwischen dir und dem Tiefbauer, in dem die Geltung der VOB/B vereinbart wurde ? Falls ja, wer von euch beiden hat das vorgeschlagen?

    War der Tiefbauer evtl. nur der Subunternehmer eures GU/GÜ?
     
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