Kosten für Schottern und verdichten gerechtfertigt?

Diskutiere Kosten für Schottern und verdichten gerechtfertigt? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Nee, war eine reine mündliche Vereinbarung :konfusius ...

  1. #21 Siddy74, 10.12.2015
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    Nee, war eine reine mündliche Vereinbarung :konfusius ...
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 10.12.2015
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    Also, dann, Nutzername, sind deine Überlegungen obsolet.
     
  3. #23 stockstadt, 10.12.2015
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    Wie genau wurde über die Preisgestaltung gesprochen??

    Wenn nicht ausdrücklich eine m²-Vergütung vereinbart war, könnte eine Möglichkeit sein, dass du eine Rechnung nach Std-Aufwand verlangst???

    LG
     
  4. #24 Siddy74, 10.12.2015
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    Als die Arbeiter dabei waren ums Haus zu schottern habe ich nachgefragt, ob es möglich wäre auch noch die Stellplätze direkt mit zu machen da sie ja nun eh dabei sind. Der Arbeiter hat den Chef angerufen und gemeint das sie das mitmachen. Kurz darauf kam er persönlich vorbei als die schon fertig waren und meinte, das er das aber anders abrechnen muss als den eigentlichen Auftrag - also kein Nachtragsangebot oder wie das heißt. Wäre als zwei separate Aufträge zu sehen? Kosten 30€ netto plus Märchensteuer. Tja, was soll ich dann dazu sagen ... musste das dann schlucken und so hinnehmen. Ich glaube nun nicht das ich nun einfach so sagen kann bitte nach Std abrechnen? Dann verdient der doch daran nix, da sie in 0,5Std fertig waren? Man wird da irgendwie vor vollendete Tatsachen gestellt.
     
  5. #25 Nutzername, 10.12.2015
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    Es geht natürlich nicht darum, ob für das zusätzliche Schottern der Stellplätze die VOB/B vereinbart wurde.

    Die Frage ist, ob für den ursprünglichen Schottereinbau rund um's Haus eine Vereinbarung basierend auf der VOB/B getroffen wurde? Also Siddy...?
     
  6. #26 Siddy74, 10.12.2015
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    Nee, das ist BGB ... von VOB/B habe ich jedenfalls nix gelesen.
     
  7. #27 stockstadt, 10.12.2015
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    Da bin ich mir nicht sicher ... vielleicht helfen die Juristen hier noch.

    Nach meinem Verständnis braucht es für einen Pauschalpreis (m²-Preis) eine Vereinbarung ... die habt ihr nicht getroffen.
    Du hast gerufen "macht mal" und das löst eine Rechnung nach Aufwand aus. (Arbeitszeit plus Maschineneinsatz)

    LG
     
  8. #28 rechter Winkel, 10.12.2015
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    + Material. Da macht er dir auch ganz schnell ´ne Rechnung von 1.000 € raus.

    PS.: Also einen sicheren Weg, wie er von den 1.000€ runterkommen kann, sehe ich nicht. Vielleicht hilft noch ein Gespräch mit Engelszungen?!?
     
  9. #29 wasweissich, 10.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    könnte es sein , dass du dich vertust ?

    also wenn wir 18 tonnen schotter in 30 minuten ordnungsgemäs einbauen und verdichten , dann gibts vom chef ein fleisskärtchen in gold . das ist uns noch nie gelungen .
     
  10. #30 Ralf Wortmann, 10.12.2015
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    @Siddy74:
    Mir ist nicht ganz klar, ob du dem Preis, den der AN am Ende seiner Zusatztätigkeit genannt hat (30 € pro m²) zugestimmt hast, oder nicht. Wie war das? Hast du genickt? Oder zugestimmt?

    Schwieriger Bereich mit solchen hemdsärmeligen mündlichen Auftragserteilungen auf Zuruf auf einer Baustelle. Da kommt es am Ende manchmal sogar auf Körperbewegungen und Mimik an, was ein armer Richter im Falle einer streitigen Auseinandersetzung durch intensive Zeugenvernehmungen auseinander klamüsern müsste.

    Wenn Siddy zugestimmt hat, gilt der genannte Einheitspreis und es kommt meines Erachtens nicht darauf an, ob das vor oder nach der Auftragsausführung vereinbart wurde. Also:
    Wie war das? Hast du genickt? Oder zugestimmt?

    Wenn Siddy nicht zugestimmt hat und auch ein Richter nach eventuell intensiven Zeugenvernehmungen aller darum herumstehenden Personen zu diesem Schluss kommt, wurde zwar der Auftrag erteilt, aber keine Preis vereinbart, mit der Folge, dass gemäß § 632 Absatz 2 BGB die ortübliche Vergütung als vereinbart gilt. Wenn die Parteien sich nun auch noch darum streiten, was die übliche Vergütung für diese Leistung war, können sie zu diesem Zweck vor Gericht noch mal 1.500 € oder mehr für die Einholung eines Sachverständigengutachtens verbrennen.

    Siddy74 hat sich das Problem, was er jetzt hat, mit seiner hemdsärmeligen Vorgehensweise bei der Auftragserteilung selbst bereitet. Wenn man einem Tiefbauer eine solche Gelegenheit bietet, seinen Preis quasi erstmal selbst aussuchen zu können, muss man sich nicht wundern, dass es eine volle Breitseite gibt.

    Es lohnt sich nicht, darüber zu streiten. Verbuche es als Lehrgeld und denk daran, zukünftig alle Aufträge schriftlich zu vergeben mit einer exakten Preisvereinbarung. So viel Zeit muss sein. Immer.
     
  11. #31 stockstadt, 10.12.2015
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    Danke ... darüber war ich mir unsicher.

    Ein Rechtsstreit wäre bei so einer Konstellation sicher unsinnig ... aber noch ein "Verhandlungsgespräch" könnte wenigstens ein paar Hunderter bringen.
    So ganz klar ist der ganze Vorgang nicht.

    LG
     
  12. #32 gunther1948, 10.12.2015
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    hallo
    da schottereinbau normalerweise nach tonnen für lieferung und einbau ausgeschrieben wird wäre das vielleicht ein kompromissvorschlag.

    gruss aus de pfalz
     
  13. #33 OLger MD, 10.12.2015
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    Ich kenne es so, dass nach Möglichkeit zu Einheitspreisen aus dem Hauptauftrag abzurechnen ist.
    Das heißt, für die Abrechnung von zusätzlichen Leistungen außerhalb des Vertrages (welche nicht unter Mehrmengen fallen), sucht man erst mal nach passenden / ähnlichen Positionen aus dem hauptauftrag und überträgt die Preise auf die zusätzlichen Leistungen. Dann erst prüft man, wie ein ggf. zusätzlicher Mehraufwand für die beschriebene und bepreiste Position abgerechnet werden kann.

    Steht auch so ungefähr im Baurechtsreport 2/2015 auf Basis Az.: 13 U 1907/12
     
  14. #34 wasweissich, 10.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nach möglichkeit ...

    nur ist der schottereinbau im hauptauftrag ein anderer , als das schottern eines parkplatzes .
    und da ist das abrechnen nach m² durchaus üblich .

    und die 30€ sind zwar kein schnäppchen , aber auch nicht besonders überteuert .
     
  15. #35 Nutzername, 11.12.2015
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    Wenn der nach der Ausführung mitgeteilte Preis bereits akzeptiert wurde, halte ich es für zumindest moralisch bedenklich, das im Nachgang nochmal aufrollen zu wollen. Ich unterstelle daher wohlwollend, dass der Preis maximal zur Kenntnis genommen wurde.

    Weiterhin galt für die Leistungen des Hauptauftrages offensichtlich nicht die VOB/B. Dann könnte ich mir zwar zumindest vorstellen, dass man nach Treu und Glauben schon davon ausgehen darf, dass man eine ähnliche Leistung (Schottern Parkplatz) zum gleichen Preis wie die unmittelbar vorher ausgeführte Leistung (Schottern rund ums haus) zum gleichen Preis bekommt (und ich würde auch so erstmal gegenüber dem AN argumentieren) - aber ich kann das juristisch nicht abschließend bewerten.

    Fakt ist aber auch, dass das Schottern des Parkplatzes gegenüber dem Schottern rund ums Haus sogar günstiger sein müsste. Aufgrund der einfacheren Einbautechnologie des Schotters (zusammenhängende Fläche statt Streifen um's Haus. Auch das Argument kann man anführen.

    Schlussendlich ist mir aber die Preisdifferenz zwischen der Abrechnung nach ursprünglichem Vertrag (to) und neuem Preis (qm) nicht klar. Um wieviel geht's eigentlich?
     
  16. JoWest

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    @TE: wie groß ist denn nun die eigentliche Differenz? Was wurde ursprünglich für den Unterbau um das Haus vereinbart €/to?
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