Bauantrag von Generalunternehmer unterschrieben - geht das?

Diskutiere Bauantrag von Generalunternehmer unterschrieben - geht das? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen gerade zum ersten Mal neu, haben ein Grundstück gekauft und einen Generalunternehmer beauftragt, unser Haus zu bauen. Da wir...

  1. Brooks

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    Hallo,

    wir bauen gerade zum ersten Mal neu, haben ein Grundstück gekauft und einen Generalunternehmer beauftragt, unser Haus zu bauen.
    Da wir möglichst wenig selber machen wollen, hat der GU den Architekten ausgewählt und unsere Ideen an diesen weitergeleitet.

    Nun hat uns der Generalunternehmer heute mitgeteilt, dass er den Bauantrag beim zuständigen Amt eingereicht habe. Auf meine Nachfrage, ob ich den nicht hätte unterschreiben müssen, hat er geantwortet, das gehe schon in Ordnung so, der Architekt hätte seinen Namen in die Pläne geschrieben, es hätte zu lange gedauert, das alles zu ändern und dazu käme noch die Postlaufzeit. Wäre ja auch egal, wir hätten den VErtrag und wären Grundstückseigentümer.

    Ich bin da Laie, ist das wirklich egal? Oder gehen wir ein erhöhtes Risiko ein? Kann jemand "Fremdes" für ein Haus auf meinem Grundstück eine Baugenehmigung erhalten?
    Wie sind die Besitzverhältnisse? Mein Grundstück, mein Haus? Ist es egal, wer die Baugenehmigung erhält oder muss das ggf. umgeschrieben werden?

    Bitte um schnelle Antwort, damit ich vielleicht noch gegensteuern kann.
     
  2. #2 Bauliesl, 09.12.2015
    Bauliesl

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    Ich weiß nicht, wie´s in Hamburg ist, aber bei uns gilt:
    - auf den Planunterlagen reicht die Unterschrift des Entwurfsverfassers (also Architekt)
    - auf dem Antragsformular muss der Bauherr unterschreiben
     
  3. Brooks

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    So kenne ich es eigentlich auch, heißt das nun, dass mein Generalunternehmer der Bauherr ist? Verwirrend.
     
  4. #4 Thomas B, 09.12.2015
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    Ja....normal wäre, dass Du den unterschreibst. Aber was ist schon normal?

    Dennoch: Möglich ist das schon!

    Denn das Bauamt prüft die baurechtliche Zulässigkeit. Planst Du (oder in diesem Falle der GU) auf fremdem Grund, so mag er eine Baugenehmigung bekommen, kann aber dort dennoch nicht bauen, weil der Grundstücksbesitzer etwas dagegen hat. In Deinem Fall hast Du natürlich nichts dagegen....

    Ungewöhnlich ist es aber allemal, weil ich als "echter" Bauherr schon gerne wissen wollte was denn da so für mich eingereicht wurde...
     
  5. rose24

    rose24

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    Die Baugenehmigung ist grundstücksbezogen - d.h. es ist erst einmal egal, wer Bauherr ist. Man kann außerdem (zumindest ist das in Bayern so) später einen Bauherrenwechsel anzeigen.
    Da die Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten von deren Rolle (Entwurfsverfasser, Nachweisersteller, Bauherr etc.) abhängig sind, wäre es in Deinem Fall wahrscheinlich vernünftig, möglichst bald den Bauherrnwechsel anzuzeigen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Manchmal fehlen mir echt die Worte bei dem, was manche Unternehmen so bringen und noch viel mehr bei dem, was sich manche Bauherren gefallen lassen.
     
  7. #7 Gast036816, 10.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nun kann es sein, dass dem sachbearbeiter bei prüfung auffällt, dass der bauherr die unterlagen nicht unterschrieben hat und keine vollmacht zum unterzeichnen des planers i. a. des bauherrn vorliegt. dann musst du damit rechnen, dass die unterlage zurückkommt.

    dann muss alles geändert werden und mit der postlaufzeit dauert es eben wesentlich länger.

    ich rate dir, nimm das zepter in die hand, geh zum amt und besprich das mit dem sachbearbeiter. ggf. ist es ratsam, den antrag zurückzuziehen und korrigiert wieder einzureichen. dann besorg dir eigenen sachverstand, der dir beratend zur seite steht. wenn der gu und sein planer mit so viel dämlichkeit anfangen, wer weiss was da noch kommen wird.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 10.12.2015
    Ralf Wortmann

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    Um das Unterschriftsproblem und das der fehlenden Vollmacht zu lösen würde es evtl. reichen, dass der TE dem im Amt eingegangenen Originalantrag einfach seine eigene Unterschrift hinzufügt, wenn er beim Amt ist.
     
  9. #9 Thomas Traut, 10.12.2015
    Thomas Traut

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    Aber vor der Unterschrift würde ich prüfen (lassen), ob da der GU nicht irgendein Ü-Ei versteckt hat.
     
  10. R.B.

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    Was mich etwas stutzig macht:

    und dazwischen lag was? nichts?

    Ich würde mir so nebenbei auch Gedanken darüber machen, was wurde wie weitergeleitet und was wurde überhaupt eingereicht. Da bin ich bei Thomas, "Oder soll das Haus ein Überraschungs-Ei werden?"

    Weiterhin sollte mal an der Kommunikation gearbeitet werden. Mich würde als Bauherr schon interessieren, was da nun beim Bauamt liegt, also würde ich zumindest mal dort anrufen, und so nebenbei auch fragen, ob da nicht "zufällig" irgendwo eine Unterschrift fehlt. Man könnte sich auch an einen Tisch setzen, denn nicht alles lässt sich per eMail, Telefon & Co. erledigen.
     
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