Gutachter entdeckt Mängel. Was tun?

Diskutiere Gutachter entdeckt Mängel. Was tun? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; stell mal fotos der fugenbleche ein.

  1. #21 Gast036816, 10.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    stell mal fotos der fugenbleche ein.
     
  2. #22 wanderjupp, 10.12.2015
    wanderjupp

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    Ich fahre morgen mal auf die Baustelle und werde Fotos machen.Vielen Dank auf jeden Fall für die bisherige Hilfe.
     
  3. #23 Carden. Mark, 10.12.2015
    Carden. Mark

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    Ob der Abstand der Anschlussbewehrung letztendlich ein Mangel ist der zu einem Schaden führen kann ist insbesondere anhängig von der Art der verarbeiteten Arbeitsfugenbänder-Bleche oder was auch immer. Einige widerstehen keine Bewegungen quer zu diesen. Andere in gewissem Umfang schon. Letztendlich soll die Anschlussbewehrung diese Bewegungen unterdrücken, bzw. minimalisieren.
    Das darf man aber als SV schon wissen, wenn man WW begutachtet.
     
  4. Eric

    Eric

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    Geht ja wohl nicht, denn der Gutachter hat dem TE ja nicht erklärt, dass und ob die von ihm festgestellten Erscheinungen zu beanstanden sind.

    Der Vertrag mit dem Gutachter ist ein Werkvertrag. Also müßte der SV ja wohl vorrangig eine Mängelanzeige bekommen. Grund der Mängelanzeige wäre, dass mit seinen Erklärungen und Fragen nichts anzufangen ist und er auch keinen dahingehenden Auftrag erhalten. Die Mängelanzeige sollte mit einer kurzen Fristsetzung ( weil der Weiterbau ansteht ) und der Androhung der Vertragskündigung bei Nichteinhaltung der Frist verbunden werden.

    Liegen dem Gutachter denn die Schal- und Bewehrungspläne sowie die Statik vor. Das wäre dann schon einmal der erste Anhalt, um Soll und Ist miteinander zu vergleichen. Die darüberhinaus beim Bau einer WW einzuhaltenden aRdT hat er eh zu kennen.
     
  5. #25 Inkognito, 11.12.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Kann ein solches Stück Papier im Falle eines folgenden Rechtsstreits nicht dabei helfen zu belegen, dass ein Problem vorlag und der AN sehenden Auges in das Messer gelaufen ist?
     
  6. #26 OLger MD, 11.12.2015
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    =

    Ist schon mal ein ganz schlechter Beginn .


    Warum ein Gutachter der IHK und keiner von der Architektenkammer / Ingenieurkammer ?
    Warum ein 'Gutachter zur Qualitätskontrolle' und kein Sachverständiger zur Bauüberwachung nach HOAI ?
    Wieviel Vor-Ort-Termine sind vorgesehen?

    Such mal hier im Forum nach Bauüberwachung, baubegleitende qualitätskontrolle, Bewehrungsabnahme und ähnlichen Stichworten.
    Am besten via google mit: bauüberwachung site:bauexpertenforum.de

    Zum Thema BÜ gibt es hier im Forum schon viele Diskussionen
    zum beispiel
    Oder hier
     
  7. #27 planfix, 11.12.2015
    planfix

    planfix Gast

    @wanderjupp
    unzufriedenheit + fragen + vertrauensbruch führen zu handlungsbedarf deinerseits sonst droht ... paranoia (um es mit deinen fachbegriffen zu sagen)

    mache eine besprechung mit deinem gutachter und mit den ausführenden. dort kann alles geklärt werden.
    sollte das nicht klappen, kannst du wohl nur deinen gutachter gegen einen SV austauschen, weil den ausführenden wirst du nicht ohne weiteres kündigen können.

    es gibt ja manchmal solche "klugschei...er" unter den selbsternannten schwachverständlichen, die meinen sie sind zum meckern da, und kosten das mal so richtig aus.
    manchmal macht es jedoch auch für schechtachter sinn entscheidungen, planung und ausführung zu hinterfragen.
    liegen nach klärung aller sachverhalte immer noch mängel vor, dann besteht handlungsbedarf in form einer sachlich und formell richtigen mängelrüge.
    dies hat im regelfall durch den bauherren zu erfolgen. dein gekaufter sachverstand sollte diese natürlich unterstützend formulieren.
    damit wird dann der ausführende auch schnell seine grenzen erkennen.
     
  8. #28 Skeptiker, 11.12.2015
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    Das sind genau die beiden Seiten der Medaille, bzw. der prüfenden Person: Aus Sicht der Kritisierten sind die Fragen immer nur "grundlose Meckerei von Theoretikern", aus der Sicht der Prüfung immer berechtigte Hinweise auf Mängel.
     
  9. #29 wanderjupp, 11.12.2015
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    Heute war ich noch einmal auf der Baustelle und habe mir die Sache angesehen und vom Bauleiter erklären lassen. Grundsätzlich ist zu sagen, dass nach Augenmaß die Bügel alle im gleichen Abstand zueinander stehen. Im hinteren Bereich sind sogar mehr Bügel angebracht, da sich dort ein drückender Hang befindet (Hanglage). 2 Bügel sind stecken etwas tiefer in der Bodenplatte.Das Fugenblech (+Pentaflex FTS Fuge und FTS Ecke) liegt schön mittig zwischen den Bügeln, ist nicht verschmutzt. Ein Wechsel zwischen der Bewehrungsseite ist nicht erkennbar. Der Bauleiter hat mir erklärt, dass die Fugenbleche sich teilweise tatsächlich überlappen, dies aber kein Mangel ist. Fotos werde ich noch nachreichen.

    Nun eine neue Aussage des Gutachters, die mich erneut zweifeln lässt. Verabredet ist eine Nutzungsklasse von A und eine Beanspruchungsklasse von 2. Der Gutachter meint nun, dass ich mich damit abfinden müsse, wenn Feuchtigkeit in den Keller eindringt, da nicht die Beanspruchungsklasse 1 gewählt wurde. Verwechselt er da nicht due Nutzungs- und Beanspruchungsklasse?

    Außerdem wurde um die Bodenplatte eine Ringdrainage verlegt. Seiner Meinung nach wäre diese nicht nach DIN-Norm verlegt und die Baugrube würde früher oder später mit Wasser vollaufen? Wir bräuchten auf jeden Fall an jeder Ecke "Spülkörbe". Außerdem fragt er mich, wozu das Fugenband notwendig wäre, wenn eine Drainage verlegt wurde.

    Ich blicke nicht mehr durch!

    Viele Grüße, Johannes
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2015
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    Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer (schon gar nicht eine von Simson) und ein Fugenblech noch keine Weisse Wanne.
    Was ist denn vertraglich vereinbart??? Ein Betonkeller irgendwie abgedichtet oder eine Weisse Wanne???

    Bei einer Weissen Wanne wäre die Drainage wirklich Blödsinn, aber wenn sie eingebaut wird, dann bitte fachgerecht mit Spülschächten an jedem Richtungswechsel und einem Kontrollschacht.
    Darf denn bein Euch eine Drainage überhaupt angeschlossen werden???
     
  11. #31 wanderjupp, 11.12.2015
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    Es wird keine Weisse Wanne. Laut Angebot: Bodenplatte C25/30 in WU und Dreifachelementwände in C25/30. Die Drainage darf angeschlossen werden, da das Regenwasser in eine Sickergrube weitergeleitet wird.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2015
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    Also wieder einmal ein Fall der berühmt-berüchtigten Kreislaufwirtschaft.

    Regenwasser wird versickert, damit steigt der Wasserpegel im Grund, die Drainage bekommt Wasser, das in die Sickergrube geht, wodurch der Wasserpegel..........

    Bei solchen Konstellationen keine Weisse Wanne zu bauen, ist schon mehr als sträflicher Leichtsinn!
     
  13. #33 wanderjupp, 11.12.2015
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    Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Sickergrube befindet sich nicht auf unserem Grundstück, sondern wurde unterhalb des Neubaugebietes für die gesamten Häuser errichtet.
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2015
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    Und hat sicher keinen Einfluß auf den Wasserstand im Baugrund???

    Ich kenne Baugebiete, da haben die ersten mit Abdichtung für den Lastfall Erdfeuchte gebaut, was ohne Versickerung auch richtig gewesen wäre.
    Dummerweise wurde versickert und da brauchte es halt Weisse Wannen oder gleichwertig. Oups!
     
  15. #35 wanderjupp, 12.12.2015
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    Hier die angekündigten Bilder.
     
  16. #36 wanderjupp, 12.12.2015
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    Und noch eine für mich wichtige Frage: Vereinbart wurde eine Ringdrainage. Die Drainagerohre wurden verlegt, aber ohne Spülschächte. Die sollen laut Bauunternehmer nun 2000€ Aufpreis kosten. Ist das gerechtfertigt?
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2015
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    Wenn ich die Bügel sehe, frage ich mich eher, ob die richtig rum eingebaut wurden. Wenn das keine geschlossenen Bügel sind, kenne ich es so, dass die Bügel oben offen sind und der "Quersteg" auf Höhe der Unterbewehrung in der Bodenplatte.
    Ob das simple Einstecken (wie gesagt, wenn nicht geschlossen) reicht?

    Was steht zu den Bügeln in der Statik?
     
  18. #38 wanderjupp, 13.12.2015
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    Die Statik hat es so vorgegeben wie auf den Bilder zu erkennen. Das passt also.

    Weiß jemand was zu der Ringdrainage? Mit oder ohne Spülschächte? Gehören die Spülschächte zur Basis und sind sozusagen auf jeden Fall notwendig?
     
  19. #39 Frau Maier, 13.12.2015
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    Die Spülschächte gehören für eine ordentliche Ausführung dazu. Sie müssen aber nicht im Angebot dazu gehören. Das sind schon zwei paar Stiefel. Das sind die Tricks der GU/GÜ/BT um Geld zu generieren, wenn es auffällt und zu sparen, wenn es nicht auffällt.
     
  20. #40 GWeberJ, 14.12.2015
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