Bauantrag, was zählt

Diskutiere Bauantrag, was zählt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe nur eine kurze Frage, es ist leider Freitag nach 12 Uhr und die Ämter haben alle zu. Mein Architekt ist sich nicht 100 % sicher...

  1. #1 Traumvom, 11.12.2015
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    Hallo,

    habe nur eine kurze Frage,
    es ist leider Freitag nach 12 Uhr und die Ämter haben alle zu.
    Mein Architekt ist sich nicht 100 % sicher .

    Darum noch einmal hier.

    Wir haben jetzt den Plan so gut fertig für unser Eigenheim.
    Gebe auch zu das wir das jetzt in gut 2,5 Monaten gemacht haben.
    Das Thema Fertighaus ist jetzt vom Tisch und wie gesagt der Plan für
    unser Massivhaus ist bis auf das Bodengutachten fertig zum einreichen.

    Nun die Frage, meine fast Frau und ich wollen noch von der EnEV die aktuell gilt "profitieren"
    und nicht die EnEV ab 2016 haben.
    Daher meine Frage: ab wann zählt das mit der EnEv, reicht es wenn ich das in 2015 eingereicht habe,
    oder muss das in 2015 auch noch genehmigt werden ?


    wenn jemand Rat weis wäre ich sehr dankbar.
    Danke =)
     
  2. R.B.

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    Das Datum wann der Bauantrag eingereicht wird ist entscheidend.
     
  3. #3 Thomas Traut, 11.12.2015
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    Einreichen reicht.
     
  4. #4 Traumvom, 11.12.2015
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    ok also wenn wir das am Freitag den 18.12.2015 am Landratsamt abgeben dann gilt dieses Datum wenn die Ihren Stempel draufhauen
     
  5. #5 Traumvom, 11.12.2015
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    Noch eine Frage,

    zählt das Datum der Gemeinde oder das des Landratsamts ? wenn das noch einer wüsste ?
     
  6. #6 Skeptiker, 11.12.2015
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    Ja. Erreicht sogar der 30.12. - wenn das Amt dann geöffnet hat. Und es reicht such der Stempel der Poststelle bzw. vom Pförtner.
     
  7. #7 Traumvom, 14.12.2015
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    Hallo,

    ich noch einmal,

    möchte das für alle die es interessiert hier noch einmal Posten.

    Nach Rücksprache mit der Gemeinde (in der das Grundstück liegt) und dem Landratsamt, gilt folgende
    Regelung:

    Um von der aktuellen EnEV zu "profitieren" und nicht unter die EnEV für 2016 zu fallen,
    reicht es !! wenn im Eingangsstempel des Bauantrags der 31.12.2015 steht.
    Das heißt, Bauantrag am 31.12.2015 abgeben (Gemeinde) und von der aktuellen EnEv "Profitieren".

    vill. hilft das jemanden.

    zur Sicherheit schreibe ich noch dazu, das es sich hierbei um mündliche Auskünfte handelt und ich
    keinerlei Haftung für die Richtigkeit gebe.!
     
  8. #8 Alfons Fischer, 14.12.2015
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    wer es schriftlich haben möchte, kann in §28 der EnEV 2014 nachlesen...
     
  9. #9 Traumvom, 14.12.2015
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    super danke =), ich habe nur sehr lange nach dieser Info gesucht und
    leider so gut wie nichts eindeutiges gefunden =)
     
  10. #10 ThomasMD, 14.12.2015
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