Prüfung der Rechnung und Nachweise

Diskutiere Prüfung der Rechnung und Nachweise im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Mein Bauunternehmer hat mir eine Rechnung gestellt, in der kein Maß stimmt und die Volumina nicht korrekt sind. Meiner Forderung mir...

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  1. delius

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    Hallo!

    Mein Bauunternehmer hat mir eine Rechnung gestellt, in der kein Maß stimmt und die Volumina nicht korrekt sind. Meiner Forderung mir diverse Dinge nachzuweisen, kommt er nicht nach. Mir sagte man, dass er mir alle Posten nachweisen muss, wie z.B. Leistungen Dritter.
    Weiß jemand, ob er mir Belege vorlegen muss, die die entsprechenden Posten belegen? Auf der Rechnung wurde die Anlieferung von Steinen durch einen Baustoffhändler in Rechnung gestellt. Muss er dir Anlieferung nachweisen? Muss er die in Rechnung gestellte Menge von Steinen nachweisen (z.B. durch Vorlage des Lieferscheins des Baustoffhändlers)?

    Grüße
    Gehrt
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Hä? Was ist denn das für ein Vertrag, in dem Material und Subunternehmerleistungen nachzuweisen wären???

    Entweder Einheitspreisvertrag, also z.B. xy m²/m³ Mauerwerk aus Z Steinen in Dicke abc, dann muss er nur Länge, Breite und ggf Dicke angeben.
    Sind die Maßen falsch, werden sie im Rahmen der Prüfung korrigiert.

    Oder es ist ein Stundenlohnauftrag, dann muss er über entsprechende, innerhalb einer gewissen Frist vorzulegende Nachweise die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter incl. Qualifikation und deren Einsatzzeit auf der Baustelle (Meier, Geselle, 27.08. 5,25 Std) sowie den Materialverbrauch nachweisen.

    Was hat das mit Lieferscheinen und Subunternehmen zu tun???
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 11.12.2015
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    Hallo und Willkommen!

    Das kommt darauf an, was ihr vertraglich vereinbart habt. Um was für eine Bauleistung geht es denn überhaupt? Tiefbau oder Hochbau?

    Wenn ein Einheitspreisvertrag geschlossen wurde, muss der AN dir die verbauten Mengen (sofern preisrelevant) mit einem nachvollziehbaren Aufmaß nachweisen.

    Seltsam ist die Formulierung, dass er dir eine Anlieferung von Steinen durch einen Baustoffhändler in Rechnung gestellt habe. Wie ist das zu verstehen? Habt ihr Arbeitsleistung und Materialvergütung separat vereinbart? Wie genau? Oder rechnet er die Anlieferung nur als Durchlaufposten ab, will von dir also das ersetzt bekommen, was er dem Baustoffhändler bezahlt hat?
     
  4. delius

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    Na ja, es handelt sich um den Bau einer Terasse mit Hausabdichtung durch einen GaLa-Bauer. Es gibt einen Kostenvoranschlag, in dem Material, Anlieferungen und Arbeiten veranschlagt werden. Die Anlieferungen erfolgten grundsätzlich durch andere, wie z.B. Baustoffhändler und Steinbruch. Es ist wohl so, als seien das Durchlaufposten. Was sonst? Muss er mir Nachweisen, dass ihm diese Kosten entstanden sind?
    Er hat mir Container abgerechnet, in denen laut ihm 8 und 9 m³ enthalten waren. Nach langem hin und her hat er gestanden, dass es doch 7 und 8 waren, was bei weiteren mehreren Berechnungen mit Faktor 160 pro m³ nicht unerheblich ist. Zumal 7 und 8 immer noch zu viel ist. Er hat Deponiegebühr und Bauschuttzulage pro m³ abgerechnet, obwohl Container pauschal beim Container-Unternehmer abgerechnet werden.
    Muss er mir z.B. nachweisen, dass er tatsächlich 40 Säcke Zement gekauft hat für meine Baustelle? Er hat Steine in Rechnung gestellt, die laut meiner Nachrechnung (Fläche ohne Fugen und Gewicht) nicht verbaut sein können. Er hat den Transport von 2t Steinen in Rechnung gestellt, obwohl es maximal 1,5t waren. So ist die Rechnung durchsetzt von falschen Maßen und falschen Angaben.

    Macht es einen Unterschied, ob er einen Gesellen beschäftigt hat, oder eine ungelernte Kraft?

    Grüße
    Gehrt
     
  5. #5 wasweissich, 11.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dazu würden mich die feinheiten interessieren ....

    x m² mauer und du hast jetzt die einzelnen steine vermessen und die fugen willst du nicht bezahlen ?
     
  6. #6 Gast036816, 11.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da ist der ärger doch vorprogrammiert, wenn solch ein chaos als vertrag vereinbart wird.

    besorg dir jemanden, der die rechnung prüfen kann und dich berät. wenn eine rechnung nicht prüfbar ist, kannst du die rechnung zurückweisen. versuchst du eine nicht prüfbare rechnung aufzudröseln, musst du den überblick behalten, dass am ende einiges nicht doppelt vergütet wird.
     
  7. delius

    delius

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    Natürlich bezahle ich die Fugen nicht, da er m³ Steine und nicht die verlegte Fläche in Rechnung gestellt. Da spielen Fugen nunmal keine Rolle. Es geht um Basaltpflaster einer bestimmten Größe. Im Netz habe ich ein Gewicht von ca. 1,8 kg gefunden und durch Nachwiegen bestätigt. Wenn ich die Steine zähle und ausrechne komme ich auf 0,5t (25%) weniger. Auch wenn das Gewicht geringfügig anders in der Realität war, gehen die 0,5t nicht auf. Ein Gutachter geht im Nachhinein auch nur von allgemein anerkannten Richtwerten aus und baut die Steine nicht aus und wiegt sie nach.
     
  8. #8 wasweissich, 11.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    na j a , wenn deine anderen beanstandungen genau so fundiert sind , wie deine ( aber sowas von falsche )recherche zu basalt dann würde ich sagen , hut ab , 6 , setzen ... :D
     
  9. #9 wasweissich, 11.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nachtrag : das spezifische gewicht von basalt ohne fugen oder luft zwischen bruchstücken liegt bei knapp 3 t / m³

    nur mal so zur weiterbildung .


    waage kaputt , oder ist es bei deiner waage ähnlich wie bei den computern , der fehler sitzt davor ?
     
  10. #10 Gast036816, 11.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    oder der fahrer ist vor dem beladen auf der waage aus dem führerhaus ausgestiegen und vor dem rausfahren im führerhaus sitzen geblieben!
     
  11. #11 delius, 11.12.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.12.2015
    delius

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    @wasweissich: Kannst Du auch normal kommunizieren? Ok, Galabau ... dann passt das wieder ;-)

    Ist schon einige Zeit her, da war die Zahl vielleicht ein wenig anders. Der Galabauer kann vielleicht einen Stein auf den anderen stapeln, für Gespräche, Erklärungen und vernünftige Kommunikation ist der jedenfalls zu nett. Kein Wunder das so jemand nicht in der Lage ist Rechnungen zu schreiben, wenn der nichtmal einen Zollstock bedienen kann ...

    Ich meld mich hier wieder ab. Falches Forum.
     
  12. #12 wasweissich, 11.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das hast du ganz fein geschrieben , du bist mein held .

    abmelden brauchst du dich glaube ich nicht , .......
     
  13. #13 Kalle88, 11.12.2015
    Kalle88

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  14. #14 Gast036816, 11.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bevor hier etwas abdriftet:

    kommt schnell ein schlösschen dran!
     
  15. mls

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  16. R.B.

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