def. Betondachsteine

Diskutiere def. Betondachsteine im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, wir haben 2011 einen Bungalow mit Walmdach über eine Baufirma bauen lassen. Es läuft die fünf-jährige Gewährleistung.2013...

  1. #1 Optimist48, 13.12.2015
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    Hallo Zusammen,
    wir haben 2011 einen Bungalow mit Walmdach über eine Baufirma bauen lassen. Es läuft die fünf-jährige Gewährleistung.2013 bemerkte ich beim Reinigen der Dachrinne erstmals 13 defekte Betondachsteine (abgeplatzte Ecken;gebrochene Steine usw.)Außerdem waren ca.20 % der Auspitzer (zugeschnittene Ziegel am Grat )verteilt über das ganze Dach verrutscht. Mangel wurde bei der Baufirma angezeigt und 2013 im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
    Mitte 2015 stellte ich erneut gerissen Dachsteine fest.Da ich von der Anlegeleiter nur einen begrenzten Blick habe(die ersten 7 - 8 Ziegelreihen), ging ich von ca. 5 defekten Dachsteinen und mehreren erneut verrutschten Auspitzern aus.Nach erneuter Mängelanzeige kam der Kundendienst der Baufirma, natürlich nur mit 5 neuen Dachziegel obwohl der BF bekannt war,daß ich keinen kompletten Blick auf das Dach habe und es evtl.mehr def. Dachsteine gibt.Es kam wie es kommen mußte,es wurden weitere def. Dachsteine gefunden.Die 5 vorhanden Dachsteine wurden ausgetausch und ein neuer Termin vereinbart.Zwischenzeitlich habe ich mir das Dach (Anlegeleiter!!!)nochmal Dachstein für Dachstein angeschaut und noch ca.30 def.Dachsteine gefunden.Außerdem ist mir von der Terrasse aus aufgefallen, (Laie !!!)das man durch den Firstgrat durchsehen kann.Beides habe ich der BF in Form einer erneuten Mängelanzeige mitgeteilt.Es wurde ein Bauleiter zur Mängelaufnahme vorbeigeschickt mit dem Ergebniss: alle Gratbänder des Daches haben sich gelöst und müssen komplett gewechselt werden plus ca. 60 Dachziegel werden gewechselt,sowie alle Ausspitzer werden überprüft und gegebenenfalls neu an der Gratlatte/Firstlatte befestigt.
    Der Kd der BF kam mit neuem Gratrollen/bändern und 75 Dachsteinen.Bei der Mängelbeseitigung wurde schnell klar,dass die Dachsteine erneut nicht reichen. Zwischenzeitlich wurde durch die BF der Hersteller der Betondachziegel eingeschaltet.Ich erhielt per Post eine Garantieurkunde des Dachziegel -Herstellers mit den Garantiebedingungen bei,, anerkannten" Mängeln die nach der Gewährleistung der BF gelten. Es wurde ein Termin vor Ort ( Hersteller Dachziegel + Kundendienst BF ) zur,,Kontrolle der Dachflächen" vereinbart.Zu diesem Termin brachte der Hersteller der Ziegel nochmal 25 Betondachsteine mit .Er legte mir ein Prüfprotokoll über die auf meinem Dach liegenden Ziegel (Herstellungsdatum,Lieferdatum Baustelle,Festigkeitsprüfung nach DIN EU ....) und äußerte sich nicht über die Schuldfrage.Gleiches gilt für die BF .Ob und wie sich beide untereinander einig geworden sind entzieht sich meiner Kenntniss.Der KD der BF kam erneut mit dem Auftrag das Dach nochmals gründlich auf Ziegelmängel zu überprüfen und die Mängel zu beseitigen.dazu brachten sie noch 25 Ziegel mit.Jetzt befanden sich 125 neue Ziegel bei mir.Da sich die def. Ziegel auf der gesamten Dachfläche befinden und es nach Auswechslung wie ein Flickenteppich aussehen würde,werden die def.Ziegel der sichtbaren Dachflächen gegen ganze Ziegel der Carportseite ausgetauscht und die neuen Ziegel auf der Carportseite eingesetzt.Stand :13.12.2015 - Alle ,,125 " neuen Dachziegel wurden gegen defekte Ziegel getauscht.Es blieb kein neuer übrich und es befindet sich auch kein def.Ziegel mehr auf dem Dach .????!!!!!(Aussage KD!)
    Gratband wurde komplett gewechselt;Ausspitzer neu befestigt.

    Fazit: Es wurden im Zeitraum 06.2011 -12.2015 bei mehreren Mängelanzeigen ca.150 Betondachsteine sowie das komplette Gratband gewechselt.Die Gewährleistung endet 06.2016.Kein Schuldanerkenntniss des Ziegeherstellers oder der Baufirma.Was kann ich tun ? bzw. wie würdet Ihr reagieren ?
    Bin für jeden Hinweis dankbar.

    VG Optimist
     
  2. #2 Kater432, 13.12.2015
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    Sind die Dachtsteine mit sturmklammern befestigt ? Habe bei mir gerade festgestellt, das die dachdecker nur sehr spärlich geklammert haben (max jeder 10 dachstein) und die berechnung zur windsogsicherung die mir ausgehändigt wurde, sagt aber bei meinem zelt/walmdach das jeder 2te geklammert sein muss.
    baujahr bei uns Ende 2012. Ob diese Regeln dann auch schon 2011 waren, kann ich nicht sagen. hat sich glaube ich in den letzten jahren etwas verändert. du kannst aber auf www.fos.de eine berechnung machen lassen mit deinen daten des hauses. oder beim hersteller. windsogsicherung und dein typ. evtl. ist bei sturm / Wind immer zu viel spiel und daher brechen die ziegel.
     
  3. reezer

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    was soll denn ein "Schuldanerkenntnis" sein, oder wozu das ?
    Die Firma hat doch sämtliche mitgeteilten Mängel beseitigt,oder ?
     
  4. #4 Kater432, 13.12.2015
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    habe nachgelesen, seit dem 1.3.2011 gelten für die dachdecker die verschärften regeln. also kommt nun drauf am, wann das dach gedeckt wurde
     
  5. #5 Kalle88, 13.12.2015
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    Was ist jetzt die Frage, lieber Optimist?

    @Kater: Zelt- und Walmdächer sind verschieden! Zugeschnittene Steine am Grat werden entweder mit Ausspitzklammern (keine Sturmklammern!) befestigt oder mittels einer Schraube.
     
  6. #6 Elopant, 14.12.2015
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    Kann schon mal passieren, wenn die Betondachsteine ziemlich ´´frisch´´ waren, d.h. sie härten erst im Laufe der Zeit kpl. aus, eigentlich sollten die Betondachsteine eine gewisse Zeit nach Fertigung noch zwischengelagert ( im Werk ) werden, um eine festgelegte Festigkeit zum Zeitpunkt der Auslieferung zu erlangen. Wo ich früher beschäftigt war, wurde eine Lieferung kpl. ausgetauscht, da die Lagerzeit nicht eingehalten worden war, hier sind die Betondachsteine schon vom bösen ansehen:yikes zerbrochen.
    150 Stück finde ich schon ziemlich viel, für Haarrisse o.ä. das hätte beim verlegen schon auffallen müssen. Bzw. wie groß waren denn die Bruchstücke? Betondachstein ganz durchgebrochen oder die Ecken vom Deckfalz?
    Es gibt einen Hersteller, da sind die Betondachsteine ziemlich weich bei der Auslieferung, ist zwar schön zum schneiden, aber das war´s dann auch schon.
     
  7. #7 Optimist48, 14.12.2015
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    Hallo Kater432,
    die Dachsteine sind mit Sturmklammern befestigt.Ob ausreichend kann ich so nicht beantworten.Muss ich mal überprüfen lassen.Jetzt stellt sich mir aber die Frage ob sich bei der Auswechslungen der einzelnen Dachsteine die Sturmklammern wieder anbringen lassen ? Sollte mal ein Dachdecker beantworten.

    VG Optimist
     
  8. #8 Kalle88, 14.12.2015
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    Klar lassen sich die Sturmklammern wieder anbringen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2015
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    Hör doch mal auf, rumzueiern und sag, was Du wirklich willst.

    Ich vermute: Eine komplette Neueindeckung.

    Dan geh zum Dachdecker und wenn er Dir das sagt, was ich vermute, das er Dir sagen wird, zum Baurechtsanwalt, um zu klären, ob Du mit der Vorgeschichte eine Chance hast, eine Neueindeckung einzuklagen.
    Wenn nein, dann nein (oder mit ganz viel Risiko, schlechtem Geld noch gutes hinterher zu werfen, doch klagen)
     
  10. #10 Optimist48, 14.12.2015
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    Hallo reezer,
    die im Moment erkennbaren Mängel sind beseitigt.Ich (und nicht nur ich )gehe davon aus das sich im laufe der Zeit weitere def.Dachsteine zeigen werden.In einem halben Jahr läuft die 5 - jährige Gewährleistung der BF aus und Mängelanzeigen haben leider keine Verlängerung der Gewährleistung zur Folge.Dann bin ich auf Garantie des Dachstein-Herstellers beschränkt. Und der wird nur für anerkannte Mängel haften.Deshalb ist es mir heute schon wichtig die Ursache und damit auch den Verursacher (Schuld) für die def.Dachsteine zu kennen.

    VG
    Optimist
     
  11. #11 Kalle88, 14.12.2015
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    Dann beauftrage einen öbuv SV fürs Dachdeckerhandwerk und lass ihn nachweisen - oder auch nicht - dass es an einem Materialfehler des Herstellers lag.

    Wenn man jetzt Summe X an Bestandssteine nimmt, diese prüfen lässt und die nachweislich nicht die Anforderungen an Dachsteine erfüllen ist das Ding ja ziemlich klar. Alles weitere wird dir sicherlich ein öbuv SV erklären können.
     
  12. #12 Optimist48, 14.12.2015
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    Hallo Kalle88,
    meine Frage ist-wie würdet Ihr Euch in dieser Situation verhalten.
    Vg
    Optimist
     
  13. #13 Kalle88, 14.12.2015
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    Gar nicht, weil man keine Infos hat. Ich weiß zwar wie viele Steine nun neu verlegt wurden und das mit reichlich Text, ziemlich überflüssigen Infos darin aber mehr auch nicht. Nichts was irgendwie Bewertbar wäre, dies gilt es aber eh vor Ort zu klären unter Einsichtnahme der Unterlagen/ so wie des Daches.

    Also kann nur der richtige Schritt sein eine qualifizierte Person mit der Thematik zu beauftragen oder darauf hoffen dass es schon passen wird.
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 15.12.2015
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    @Optimist:

    Die Baufirma braucht keine ausdrückliches Anerkenntniserklärung abzugeben, um die Verjährung zu unterbrechen. Es reicht schlüssiges Handeln.
    Wenn sie auf deine Mängelrüge hin die vorgefundenen gerissenen Betondachsteine austauscht, liegt darin ein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis gemäß § 212 Absatz 1 Ziffer 1, 4. Alternative BGB:
    ------------------------------------------------------------------
    (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
    1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt
    ------------------------------------------------------------------

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Baufirma vor den Mängelbeseitigungsmaßnahmen erklärt hat, dass sie die Mängelbeseitigung „nur aus Kulanz“ oder „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ durchführt. Dann läge kein Anerkenntnis vor.

    Wie war es bei dir?

    Nach der Symptomtheorie des BGH genügt es, wenn du das ersichtliche Erscheinungsbild eines Mangels an einem der betroffenen Bauprodukte rügst. Damit erfasst du zugleich auch alle anderen gleichermaßen mangelhaften Betondachsteine; auch die, bei denen der Mangel noch nicht in Erscheinung tritt. Das gleiche gilt für das Anerkenntnis.

    Es kommt somit für die Zeit nach dem Ablauf der Gewährleistung darauf an, ob Betondachsteine mit neuen Rissbildungen dieselben Qualitätsmängel aufweisen, wie diejenigen, die schon gewechselt wurden. Dafür bist du beweispflichtig. Könnte vor Gericht mit SV und Laboruntersuchungen klappen, muss aber nicht.

    Hast du von den gerissenen welche zurückbehalten? Wenn ja, gut aufbewahren. Zudem solltest du die Dachfläche gut im Auge behalten und vor Gewährleistungsablauf jeden neuen gerissenen Betondachstein rügen. Wenn er gewechselt wird, die Positionen mit Fotos gut dokumentieren und einen Zeugen bitten, alle Reste der gerissenen Steine in eine Tüte zu stecken und zu versiegeln und das Ganz gut aufbewahren. Wenn neue Risse auftreten, solltest du auch darüber nachdenken, vor Ablauf der Gewährleistung ein selbständiges Beweisverfahren zu beantragen zur Hemmung der Verjährung.
     
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