Zahlung vorbehalten bis Bauende?

Diskutiere Zahlung vorbehalten bis Bauende? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, BV: Aufstockung Altbau, Fassadendämmung und Fassade , Zimmermannarbeiten: Vertrag nach BGB, vereinbart war, Material vorkasse,...

  1. #1 eltorito, 14.12.2015
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    Hi,

    BV: Aufstockung Altbau, Fassadendämmung und Fassade , Zimmermannarbeiten:

    Vertrag nach BGB, vereinbart war, Material vorkasse, weitere Abschlagszahlungen nach Bauabschnitte
    (Summe der Abschlagszahlungen und Bauabschnitte nicht definiert).

    Wir haben bisher 58 TSD bezahlt, Angebot beläuft sich auf 62 TSD, offen ist aktuell eine Rechnung über Sonderleistungen mit Stundennachweis (ca. 5000,--),
    weitere Zusatzarbeiten welche noch ausgeführt werden sollen, liegt uns ein Angebot vor (3500,--)

    Ich möchte dem Unternehmer nun schreiben dass ich weitere Zahlung erst nach Abschluss der Arbeiten und erhalt der Schlussrechnung leisten möchte.

    Hintergrund: Eventuelle Mängel, einige Punkte aus dem Angebot (z.B. Krankosten) wurden direkt an dritte bezahlt, einige Sachen wurden nicht Planmässig ausgeführt (z.b. Materialwechsel und Hinzunahme von extra bezahlte Fremdleistung) wo wir erstmal alles prüfen möchten bevor wir die letzten Zahlungen leisten, und auch noch ein Gutachter für die Endabnahmen drüber sehen soll.

    Da Gerüst nächste Woche abgebaut werden soll, sollten bis Ende der Woche alle gerüsterforderlichen Arbeiten abgeschlossen sein (was ich noch so ein bissschen bezweifle....).
    Dann wäre noch "kleinkram" über, und Fertigstellung Vordach (geht erst wenn Gerüst weg)


    Dürfen wir die restlichen Zahlungen zurückhalten bis wir die Schlussrechnung haben, bzw. Arbeiten fertiggestellt sind?

    Danke.
     
  2. #2 Bauliesl, 14.12.2015
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    Wie weit ist er mit seinen Arbeiten?
    Hast Du Mängel gerügt, wenn welche vorliegen?
    Habt Ihr das Zusatzangebot (3.500€) beauftragt? Oder sind diese Leistungen auch schon ausgeführt?
    Was für ein Vertrag liegt vor?

    Grundsätzlich meine Sicht: Du hältst im Augenblick 9TSD€ zurück. Wenn Ihr vereinbart habt "nach Baufortschritt" (und er ist mit dem Leistungsstand so weit) dann ist es nicht ok, fast 15% zurückzuhalten.
     
  3. #3 eltorito, 14.12.2015
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    Hi,

    also es fehlt noch (soweit ich beurteilen kann):
    Rückbau Unterkonstruktion Ortgänge, Anschlüss Ortgänge,
    es fehlen noch 3 Hausseiten Fassade des OG.
    es fehlen noch Laibungen Fenster,
    Zusatzangebot 3500 (ist noch nicht ausgeführt) wurde aber beauftragt.
    Windbretter an Ortgängen fehlen noch.

    Mängel (bzw. unvollständige Arbeiten) habe ich einige gerügt, wurden noch nicht alle behoben,
    kommen aber evtl. noch Mängel dazu (nach dem letzten Termin, ist mir aufgefallen dass nach anbringen der Fassade ein Fenster knackst, wohl den Rolladenkasten zu wenig Spiel gelassen.

    Vetrag wie gesagt : BGB , keine Besonderen Vereinbarungen (Angebot und Auftragsbestätigung)
    Und wir wissen nicht wie viel wir schon von dem "Pauschalangebot" bezahlt haben, weil dort im Nachhinein Positionen weggefallen sind, wie z.B. Krankosten (1500 EUR) ,
    und wir ja auch noch keine Schlussrechnung haben.

    Zudem hätten die schon vor 1 Monat fertig sein sollen, das Gerüst zahlen wir noch, wenn sich die Arbeiten nun weiter verzögern, müsste ich denen auch das Gerüst in Rechnung stellen?.

    Es gibt auch noch Klärungspunkte wie doppelt berechnete Posten, zu viel berechnete Stunden. Berechnetes Material was nicht zum Einsatz kam(kommt).
     
  4. #4 Gast036816, 14.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein schönes chaos, du solltest jemanden beauftragen, der das reguliert und prüft. alleine bekommst du das nicht geregelt, insbesondere weil unbestrittenes gezahlt werden muss. was bei deiner vertragskonstellation gegengerechnet werden kann, wird dir niemand aus der ferne bestätigen.
     
  5. #5 eltorito, 14.12.2015
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    Ja, ist in Mache... Aber ohne Schlussrechnung können wir nicht viel Prüfen (lassen), da bisher nur Akonto Zahlungen geleistet...

    Die Offene Rechnung für Zusatzarbeiten von 5000 wurde uns zudem nicht von der beauftragten Firma ausgestellt (sondern Kleingewerbe der Freundin?, und zudem 1 x Arbeit Pauschal, nicht aufgeschlüsselt).
    (Haben die wohl falsch verstanden, ich hatte um einen Nachlass gebeten für das noch offene stehende Angebot, weil die bei uns "so chilliges" Arbeiten hatten, und wir sonst an keiner Stelle gefalscht haben und mehrmals gesagt haben ok ist nicht ganz wie gewünscht aber lass mal 5 grade sein... Darauf kam dann wohl die RG vom Kleingewerbe, weil dort unterm Strich günstiger ist?

    Wir Haben gesagt wir wollen die Rechnung ordentlich auf den Holzbaubetrieb, und sollen Stundennachweise beifügen. Diese neue RG haben wir noch nicht bekommen.
    Wir sind, so denke ich, auch noch nicht im Zahlungsverzug.
     
Thema: Zahlung vorbehalten bis Bauende?
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