Schornsteinabspannung, Bewegungsraum für den Schornsteinfeger?

Diskutiere Schornsteinabspannung, Bewegungsraum für den Schornsteinfeger? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, mein Schornstein bekommt eine Verlängerung. Da die Gesamtlänge über Dach (also Schornsteinkopf + Verlängerung) dann größer 3 Meter...

  1. #1 Eumeltier, 15.12.2015
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    Hallo,

    mein Schornstein bekommt eine Verlängerung.

    Da die Gesamtlänge über Dach (also Schornsteinkopf + Verlängerung) dann größer 3 Meter ist, möchte und müßte ich die Verlängerung zusätzlich noch "abspannen" (also nicht mit Seil sondern zwei Stahlstangen zum Dach).

    Nun müßte der Schornsteinfeger sich, wenn er zum Kehren auf die Plattform klettert (diese befindet sich direkt über dem Austritt des Schornsteins aus dem Dach, der Schornstein geht also nicht durch den First, das Ausstiegsfenster ist neben dem Schornstein, Tritte sind genügend und vorschriftsmäßig vorhanden) einmal etwas unter der Abspannung durchbücken.

    Gibt es hierzu Vorschriften, die zu beachten sind? Von wegen Schornsteinfeger läuft gegen die Stange und fällt vom Dach (oder hält sich an der Stange fest und reißt mir die Verlängerung ab)?

    DIN 18160 Teil 5 sagt, daß einzelne Balken o.ä. in Verkehrswege bis auf 1,60 Meter Höhe reinragen dürfen. Inwieweit dies auch für die Dachfläche gilt und ab wo dann die 1,60 zu messen wären, bleibt fraglich.

    Mein Schornsteinfeger ist da relativ locker und balanciert im Zwischenboden auch mal von Balken zu Balken oder nagelt sich selber Tritthilfen aus Dachlatten an, ich hätte es aber gerne 100% korrekt.

    Gruß,
    Martin
     
  2. R.B.

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    und wie hoch verläuft nun die Stange oberhalb des Verkehrsweges?
    Wie weit ist es vom Ausstieg (Fenster) bis zur Plattform?

    Dachfläche wäre uninteressant so lange es sich dabei nicht um einen Verkehrsweg handelt.
    Die mögliche Höheneinschränkung ergibt sich aus dem Lichtraumprofil bei einer Breite von 50cm.
     
  3. #3 Eumeltier, 15.12.2015
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    Es gibt eine Standfläche unterhalb des Fensters, einen Einzeltritt neben dem Fenster (zwischen Fenster und Schornstein) und eine Standfläche über dem Schornstein.
    Damit sind die vorschriftsmäßigen Abstände eingehalten.

    Was ich meine mit (schräger) Dachfläche: Wenn man vorwärts das (ca) 45 Grad Dach hochklettert an den Tritten, wird man aufgrund der gebeugten Haltung kaum in die Nähe der Abspannung kommen.
    Wenn man rückwärts wieder runter geht, auch nicht.

    Wenn man vorwärts runter geht, dann schon eher. Frage ist, macht das einer? Ich nicht, ich geh rückwärts, um mich festhalten zu können an den oberen Tritten. Aber ich bin auch ein Schisser, was Höhe angeht...


    Ich werde das nochmal genau ausmessen und eine Skizze machen.
    Mir geht es auch um den Aspekt, dünne Stange, schlecht zu sehen, irgendwo in Kopfhöhe... vielleicht sollte ich sie Rot-Weiß-Getreift anmalen? :-)
     
  4. R.B.

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    Genau den Gedanken hatte ich auch...:mega_lol:

    Vielleicht noch ein Schild dazu, natürlich beleuchtet, falls der Schorni mal um Mitternacht auf´s Dach möchte. :D

    Bei 1,60m muss er halt mal den Kopf einziehen, und wenn die Wegstrecke so kurz ist wie ich aufgrund Deiner Beschreibung (Abstand Fenster zu Schornstein) vermute, dann darf er sich auch mal bücken. Das ist ja kein Wanderwerg für Hobby-Wanderer wo man jedes Steinchen aus dem Weg räumen muss, und so lange die 18160 eingehalten wird, weiß der Schorni was auf ihn zukommen kann.
     
  5. #5 Eumeltier, 15.12.2015
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    Naja, das mit dem Rot-Weiß-Gestreift ist schon so eine Sache.

    Ich habe hier eine alte Tür im Nebengebäude, da ist der Türsturz für mich genau über Augenhöhe. Was meinst Du, wie oft ich da mit der Stirn rangeknallt bin.

    Irgendwann hab ich ein Stück Rot-Weiß-Flatterband an den Sturz geklebt, danach wars vorbei mit den Kopfschmerzen :-)
     
  6. R.B.

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    Aber auf einem Dach bewegt man sich schon etwas anders als in den üblichen Räumen in denen man sich öfter aufhält.
     
  7. #7 Kalle88, 15.12.2015
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    Naja im BG-Baustein A-169 ist die Rede von " Verkehrswege so herrichten, dass sich die Beschäftigten bei jeder Witterung sicher bewegen können" ob das gegeben ist, wenn man um ein Hindernis sich herum bewegen muss wäre wohl Definitionssache.

    Wichtiger ist wohl, wenn die DN >20° ist eine entsprechende Vorrichtung für den PSA (Anseilschutz), die entsprechend der anzunehmenden Last (1,5kN) im Untergrund verankert ist, vorzusehen. Denn auch der Schorni hat sich beim begehen auf dem Dach anzuseilen, macht nur keiner ;) Meist auch, weil keine Vorrichtungen dafür vorgesehen sind.
     
  8. R.B.

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    Auch die A-169 zieht die DIN 18160 Teil-5 heran, so dass man davon ausgehen kann, dass bei Einhaltung der DIN18160-5 auch den Anforderung der A-169 genüge getan ist.

    Ich hatte das oben ja mit den Wanderwegen schon angedeutet, Verkehrswege auf Dächern müssen sicher sein, aber nicht so, dass sie für jedermann nutzbar wären. An el. Geräte/Maschinen die ausschließlich von Fachleuten benutzt werden, dürfen ja auch andere Anforderungen gestellt werden als an el. Geräte für Laien.
     
  9. #9 Kalle88, 15.12.2015
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    Naja, angeseilt müssen se ja alle sein :D
     
  10. R.B.

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    Aber es sagt ja niemand, dass das Seil irgendwo befestigt sein muss. :mega_lol:
     
  11. #11 Eumeltier, 15.12.2015
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    Echt? Ich hab noch NIE einen Schornsteinfeger mit Geschirr und Seil gesehen...
     
  12. #12 Kalle88, 15.12.2015
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    Tjoa, der BG Baustein (Nummer vergessen) gibt das für Dacharbeiten vor. Nur bei Neigungen <20° kann man auf das Anseilen verzichten, wenn man sich nicht lange auf der Fläche aufhält. (Ich hab den genauen Wortlaut jetzt nicht im Kopp, man sehe es mir nach..)
     
  13. R.B.

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    Neben Dachneigung und Absturzhöhe kommen dann auch noch Kriterien zur Anwendung, ob die Arbeiten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erfordern. Es macht auch einen Unterschied ob der Schorni auf einer 2m² Arbeitsfläche steht und mal 2 Minuten in den Schornstein schaut, oder ob ein DD ein halbes Dach ab- und wieder eindecken muss.
     
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