Knickpunkt des Handlaufes

Diskutiere Knickpunkt des Handlaufes im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hab mal eine Frage zum Knickpunkt bzw. Handlauf im Fluchttreppenhaus. Ich würde gerne bei einem Bürohaus an der zweiläufigen Treppe...

  1. #1 Steffen S, 15.12.2015
    Steffen S

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    Hallo, ich hab mal eine Frage zum Knickpunkt bzw. Handlauf im Fluchttreppenhaus.
    Ich würde gerne bei einem Bürohaus an der zweiläufigen Treppe den Knickpunkt (Geländer und Rohbau) so setzen, dass der Handlauf genau im Knickpunkt umdreht. Hierbei steigt der Handlauf von 1m in der Gerade um eine halbe Treppensteigung an. Ich habe in der Literatur Beispiele bis zu einer Höhe von Handlaufhöhe + eine Steigung gesehen.
    Kann mir jemand sagen ob dies im Fluchttreppenhaus zulässig ist? Der zweite Handlauf an der Wand läuft dagegen auf 1m Höhe durch.
     
  2. #2 OLger MD, 15.12.2015
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    Fluchttreppenhaus hört sich nach Industriebau / Gewerbebau an.
    Prüf' als erstes ob es BG-Vorschriften gibt, die höhere Anforderungen und ggf. höhere Handlaufhöhen fordern als die recht konservativen LBO's. Gibt es Maschinen und technische Anlagen kann u.U. DIN EN ISO 14122-3 (ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen) neben der DIN 18065 (Gebäudetreppen) gilt. Bei Beiden werden die Geländerhöhen an der Vorderkante der Stufen gemessen und müssen einen Anschluss an den Handlauf auf den Podesten haben. Bei Rettungswegen ohne Unterbrechung!

    Um die Knickpunkte für den Handlauf günstig zu legen kannst Du Beginn und Ende der Treppenläufe am jeweiligen Podest zueinander verschieben - sofern die Podestlänge es hergibt. Denk auch an die ggf. erforderliche Fußleiste auf den Zwischenpodesten bei den Innengeländern.

    Beachte auch, dass Handlaufhöhe im Treppenbereich und auf den Podesten unterschiedlich sein kann.
     
  3. #3 Skeptiker, 15.12.2015
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    Knickpunkt = Knickpunkt der Treppenuntersicht?
    Knickpunkt = Knickpunkt des Handlaufs?
    Knickpunkt = Schnittpunkt zweier Parallelen zu den Stufenvorderkanten?

    Gibt es schon eine Zeichnung eines Treppenlaufs einschließlich beider Knickpunkte (oberer und unterer)?

    Spricht etwas dagegen, diese Zeichnung zu diskutieren?
     
  4. Rico M

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  5. #5 WerniMB, 16.12.2015
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    Hallo,

    gem. DIN18065 ist der Handlauf "in einer Höhe von 800-1120mm anzubringen". Anforderungen, dass der Handlauf durchgehend eine gleiche Höhe haben muss, bestehen nicht. Es spricht also nichts dagegen, wenn der Handlauf am Knickpunkt etwas höher verläuft als in den übrigen Bereichen. Habe ich schon etliche Male so ausgeführt und gab nie Probleme bei BOA-Abnahmen.
    Das ist gerade in Fluchttreppenhäusern bei Gewerbebauten nicht anders möglich, da diese meist platzminimiert geplant werden, woraus sich solche Geländergeometrien ergeben.

    Es gibt Ausnahmen, wo es nicht möglich ist, zb barrierefreies Bauen, Schulbau...

    ...und Gruß
     
  6. #6 Metallmann, 20.12.2015
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    ...und bitte keine offenen Enden am Handlauf; dieser ist zur Wand zu führen oder nach unten zu verlängern!

    Gruß Matthias
     
Thema: Knickpunkt des Handlaufes
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