Gebäudeklasse 5 - ohne Ausführungsplanung

Diskutiere Gebäudeklasse 5 - ohne Ausführungsplanung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Bei allen BT-Objekten, mit denen ich bisher zu tun hatte, gab es eine qualifizierte Ausführungsplanung und Objektüberwachung durch Architekten...

  1. #1 Skeptiker, 16.12.2015
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    Bei allen BT-Objekten, mit denen ich bisher zu tun hatte, gab es eine qualifizierte Ausführungsplanung und Objektüberwachung durch Architekten oder Baeuingenieur. Nicht immer alles top, aber in Schulnoten doch bisher immer anständig zwischen 1- und 3+. Heute dann erste Besichtigung eines Sechsgeschossers in der Berliner Innenstadt in einer engen Baulücke. Es stellen sich vor der Bauträger und der Rohbauer. Der BT hat mir die Ausführungsplanung mitgebracht: "Ganz schlank und auf das wesentliche beschränkt" wie er sagt. Ich erhalte sie auf einem USB-Stick. Eben will ich sie anschauen. Der Stick enthält: Die Schalpläne, den ENEV-Nachweis, das Brandschutzkonzept mit Prüfanmerkungen und die Teilungserklärung. Auf meine telefonische Nachfrage, wo denn die Ausführungsplanung sei, erfahre ich, das diese vollständig vorläge und es keine weitere geben soll, es sei doch alles klar. Bis auf die Bäder, da mache der lokale Fliesengroßhändler die Pläne. Bei dem würde auch alles bemustert.

    Der Bauträger ist übrigens laut Profilen soz. Medien gelernter Bäcker. :shades

    Kann mich bitte bitte jemand wecken?
     
  2. #2 Manfred Abt, 16.12.2015
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    der ganz normale, tägliche Wahnsinn

    einer meiner Bauherren musste gerade feststellen, dass ihm das Gebäude gar nicht gehört, zu dessen Umbau wir einen Auftrag haben
    gejuckt hat ihn diese Erkenntnis aber auch nicht
     
  3. #3 Inkognito, 16.12.2015
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    Warum soll immer nur ich Pech haben...

    Edit: Es müssten aber doch geprüfte Bewehrungspläne vorliegen...?!
     
  4. #4 Skeptiker, 16.12.2015
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    Pech habe ja jetzt weniger ich, mehr die Erwerbergemeinschaft, die mich beauftragt hat. Ich habe was zu tun, wenn die Erwerber mich denn dafür bezahlen wollen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 16.12.2015
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    Ich würde sagen, da hast Du bisher mal sowas von Glück gehabt!

    Das ist der Normalzustand. Ich hoffe, Du hast ausreichend zeitliche Reserve kalkuliert, um die Zeit, die Du zur Mängelfeststellung und Dokumentation brauchst, bezahlt zu bekommen, wenn Du bisher 3+ als untere Kante gehabt hast.
    Das wird irgendwas zwischen 5- und Schulverweis wegen Leistungsverweigerung
     
  6. #6 Thomas B, 16.12.2015
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    Und in Schulnoten ist das jetzt was....naja...wohl nicht mahl mehr mangelhaft.

    Aber was machst Du jetzt?????

    Du kannst ja nicht mal einen Soll-Ist-Abgleich machen, da das Soll ja planmäßig gar nicht dargestellt ist. Prost....mache mir mal eben was zu trinken auf....
     
  7. #7 Thomas B, 16.12.2015
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    Wird das Objekt komplett in Beton gegossen? Türen, Fensterbrüstungen, Innenwände...????

    Wenn nein: wie wissen die anderen Gewerke (Trockenbauer/ Maurer/...) was sie zu leisten haben????
     
  8. #8 Gast036816, 16.12.2015
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    lass dich lieber von einer prinzessin wachküssen und nicht von schnauzbärtigen aus dem forum.

    nein - das ist der alltägliche wahnsinn, die baugenehmigung hat der bauträger gleich mal unterschalgen, da könntest du schnell eine abweichung erkennen?

    hast du denn wenigstens noch eine bau- und ausstattungsbeschreibung? sonst kannst du nicht viel prüfen.
     
  9. #9 Skeptiker, 16.12.2015
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    Nein, nur UG (eigentlich), jetzt auch EG und 1. OG, wegen der komplexen Statik des EG (Haus ist zur Vermeidung von Unterfangungen nämlich nur zentrisch halb unterkellert) dann sehen wir 'mal weiter.

    Die Frage stellte ich mir eben auch seit Anschauen der Pläne.
     
  10. #10 Thomas B, 16.12.2015
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    Das wird der Bauleiter dann sicher durch entsprechende "Angabe durch örtliche Bauleitung" aus dem Ärmel zaubern...der Arme...
     
  11. #11 Skeptiker, 16.12.2015
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    Wenn schon hipper Vollbart

    nein, die hatte ich jetzt unterschlagen, weil ich die schon hatte, war Anlage zum Notarvertrag

    Ja, die gibt's, aber wie immer: Butterweich und eigentlich wertlos.
     
  12. #12 Gast036816, 16.12.2015
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    schau mal auf einen der pläne ob da nicht die üblich verdächtigen sprüche drauf stehen:

    - maße sind am bau zu nehmen,

    - maßnahmen sind am bau zu treffen,

    - der unternehmer haftet insbesondere für planungsfehler, auch wenn er sie nicht bemerkt,

    - .........
     
  13. #13 Skeptiker, 16.12.2015
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    Einen Bauleiter nach LBO muss es ja geben, aber nach meinem bisherigen Eindruck nur pro Forma. Die Baustelle sieht entsprechend aus. Wobei der Polier der Rohbauers garnicht so schlecht ist, aber eben nicht plant.
     
  14. #14 Skeptiker, 16.12.2015
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    Norbert, se gibt keine Ausführungspläne, also auch keine Sprüche. Der alleinvertretungsberechtigte GF des BT ist Bäcker!
     
  15. #15 Gast036816, 16.12.2015
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    anders gesagt, es gibt keine pläne, also auch keine planungsfehler - klingt irgendwie positiv!
     
  16. #16 Skeptiker, 16.12.2015
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    Und ich habe momentan den Eindruck, dass das beim Bauen mit BT nicht mal eine Mangel darstellt! :mauer

    Oder sehen das die Juristen anders?
     
  17. #17 Gast036816, 16.12.2015
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    du hast dein thema absolut falsch platziert, du bist bei bauen mit architekten gelandet, nicht bei bauen ohne plan!
     
  18. #18 Skeptiker, 16.12.2015
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    "Bauen ohne Architekten" gibt's aber auch nicht!
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 16.12.2015
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    Ein Mangel ist nur dann einer, wenn er sich im Bau als solcher auch verwirklicht. Das Bauvorhaben ist wegen des Fehlens von Plänen nicht per se mangelhaft, wenn es trotzdem mangelfrei errichtet wurde.

    Eine Baugenehmigung sollte das BV aber schon haben. Wenn es eine solche gibt, muss es indes auch die dazugehörigen Pläne aus der LPH 4 geben. Die würde ich nachfordern, wenn sie nicht vorliegen.

    Und mal mit dem Prüfstatiker Kontakt aufnehmen. Vielleicht warte er vergeblich auf den Startschuss und denkt, es habe noch gar nicht angefangen. Der müsste doch auch Pläne vorliegen haben.
     
  20. #20 Skeptiker, 16.12.2015
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    Abgestempelte Genehmigungspläne und Teilfreigaben von den Prüfing. für Standsicherheit und Brandschutz liegen vor, ebenso Schal- und Bewahrungsplanung, sonst nix. Aber Planung ist ja nicht geschuldet, sondern nur ein Haus mit definierten Eigenschaften.
     
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