Bescheinigung des ausführenden Betriebes - Nutzungsaufnahme

Diskutiere Bescheinigung des ausführenden Betriebes - Nutzungsaufnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, ich bin irgendwie nicht glücklich wie alles gerade bezüglich meines Baues läuft und jetzt noch ungerechtfertigte Vermessungskosten....

  1. #1 foxocti, 17.12.2015
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    Liebes Forum,
    ich bin irgendwie nicht glücklich wie alles gerade bezüglich meines Baues läuft und jetzt noch ungerechtfertigte Vermessungskosten.

    Ort:Berlin
    Hintergrund: Anzeige der Nutzungsaufnahme:
    Bescheinigung des ausführenden Betriebes über die Einhaltung der genehmigten lagemäßigen Einordnung, der Grundrissfläche und der Höhenlage der baulichen Anlage

    Die Baufirma hat hier einfach für die Bescheinigung meinen Vermesser beauftragt und nun sollen wir die Kosten tragen.

    Bisheriger Input von jemanden Externen, welcher uns immer beim Bau begleitet hat:
    Vereinfachte Baugenehmigung, d. h. der Architekt muss besonders die Ausführung der Firma bzw. haftet für die Einhaltung und Umsetzung der Planung. Grundsätzlich sollte er die Bestätigung erbringen können. Um auf jeden Fall sicher zu gehen, wurde offensichtlich der Vermesser beauftragt, jedoch aber nicht von Euch!!! Auch sind diese Leistungen denke ich nicht im Vermesserangebot, geschweige denn zusätzlich von Euch an den Vermesser beauftragt worden! Wenn der Baubetrieb eine Bestätigung erbringen muß nach den planerischen Vorgaben gebaut zu haben und dieses nicht kann oder sich nicht im Stande sieht dieses zu tun, kann er auf jeden Fall jemanden Beauftragen dies zu tun, was wiederum nicht zu Euren Lasten gehen kann!

    Chef der Baufirma:
    Punkt 1 unserer Baubeschreibung sagt eindeutig, dass Vermessungsleitungen durch uns nicht erbracht werden.:
    „Soweit erforderlich, wird die Höhenlage des Wohnhauses vor Ort mit dem Bauherren festgelegt. Die Kosten für die Erstellung des amtlichen Lageplanes und sämtliche anfallende Vermessungskosten trägt der Auftraggeber.“
    Um die gebaute Höhe über HN und die Lage zu bestätigen, braucht es aber Vermessungsleistungen. Das wird kein Architekt so einfach ohne Prüfung bzw. Messung unterschreiben. Frau B.... jedenfalls nicht, da Sie ja auch dafür haftet.
    Darüberhinaus hat der Vermesser das Bauvorhaben in Ihrem Auftrag ja auch vorher eingemessen.
    Letztendlich kann er hier das Gebäude bereits falsch eingemessen haben – ist alles schon passiert und haben wir schon erlebt!
    Selbst wenn alle Höhen nachher so sind wie vorher eingereicht, wissen wir also nicht, ob der Vermesser die Platte vorher überhaupt richtig eingemessen hat!
    Daher sind für die Bestätigung der Höhen nach Bauabschluss also auch diesem Grunde Vermessungsleistungen erforderlich.

    Der Vermesser, der ebenfalls der Überzeugung ist, dass es ein Posten der Baufirma ist, hat mir den Mailverlauf mit der Baufirma gezeigt, in welcher die Baufirma schreibt:
    ich möchte Sie bitten diese Bescheinigung für uns auszustellen, da wir dies aus versicherungstechnischen Gründen nicht selber machen.


    Ich habe mich jetzt stur gestellt und darauf verwiesen, dass ich die Vermessung nicht beauftragt habe. Wer ist hier im Recht oder Unrecht?

    Ich hoffe ihr könnt helfen, jetzt wo ich das Forum gefunden habe, könnte ich noch zig Beiträge aus den letzten Wochen schreiben, aber lieber erstmal ein Thema.

    Gruß
     
  2. #2 Baufuchs, 17.12.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In der BauOBerlin findet sich in "§81 Anzeige der Nutzungsaufnahme" keine Regelung darüber, dass eine Bescheinigung über die Einhaltung der Höhenlage etc. vorzulegen ist.

    Wer hat unter Bezug auf welchen §§ und mit welchem genauen Wortlaut diese Bescheinigung gefordert?
     
  3. #3 foxocti, 18.12.2015
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    Dazu habe ich folgende Auskunft:
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin "Stadtentwicklungsamt "

    "Die Forderung in der Baugenehmigung Nr. 2015/XXX gemäß § 64 BauO Bln besagt, dass die Bescheinigung des ausführenden Betriebes über die Einhaltung der genehmigten lagemäßigen Einordnung, der Grundrissfläche und der Höhenlage der baulichen Anlage hier vorzulegen ist. Auf welchem Wege die Messung erfolgt wird nicht vorgeschrieben."

    Gruß
     
  4. #4 Thomas Traut, 18.12.2015
    Thomas Traut

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    Das kann keine Baufirma leisten, die keine Vermessungsabteilung hat. Ich kenne das auch von früheren BV in Berlin so, dass die Höhen- und Lagebescheinigung vom ÖbVI gemacht wurde.
     
  5. #5 Baufuchs, 18.12.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Thomas
    genau so sieht´s aus.

    Die Forderung der Baugenehmigung betrifft nicht den Betrieb, sondern den Bauherren.
    Dem Bauherren wird aufergelegt, dass der "Betrieb" bescheinigen soll.
    Der kann das aber gar nicht bescheinigen, wenn er nicht wie Thomas schreibt eine eigene Vermessungsabteilung hat. Selbst dann wäre der "Betrieb" berechtigt, diesen Aufwand in Rechnung zu stellen.

    Streiten lohnt hier auf keinen Fall.
     
  6. #6 foxocti, 19.12.2015
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    Hi, danke für die Antworten.

    Kann denn die Baufirma ohne Rücksprache sowas einfach machen und ich darf die Kosten dann schlucken?
    Bescheinigen sollte es eine Baufirma schon können, schließlich wissen die ja, was sie gebaut haben. Viel schlimmer finde ich, dass in der Baugenehmigung die Forderung drin stand, von der Baufirma aber am Anfang nur das Hauseinmessen beauftragt wurde und dann im Anschluss einfach der 2.Part. Das sind halt einfach doppelt Anfahrt etc. Laut Vermesser wäre es sonst ein Abwasch gewesen und bis auf die Bescheinigung wären keine weiteren Arbeitsleistungen berechnet worden.
     
  7. #7 Baufuchs, 19.12.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nix "ein Abwasch".

    Teil 1: Vermesser steckt den Baukörperumriss auf dem Grundstück ab, ggf. auch Schnurgerüst

    dann wird gebaut, danach

    Teil 2: Vermesser prüft nach Erstellung des Bauwerks ob Höhenlage/Umringmasse/Grenzabstände eingehalten wurden und bescheinigt

    Die Baufirma könnte lediglich bescheinigen, dass sie nach Absteckung des Vermessers gebaut hat. Das reicht der Behörde aber nicht aus.
     
  8. #8 wasweissich, 19.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die vermesser können auch garnix richtig , hätten doch einfach schonmal auf vorrat messen können , wo sie einmal vor ort waren , zum abstecken :shades :yikes ....

    nennt sich rationelles arbeiten (vermessen)
    oder ist eine solche forderung etwas vermessen ... ? :D
     
  9. #9 berlinerbauer, 19.12.2015
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    Gibt es sonst noch Frust mit der Baufirma?
    Ich kann nur empfehlen alle Punkte die ihr so habt nicht in einen Topf zu werfen sondern jeden für sich zu betrachten, wer Recht haben könnte.
    In vorliegendem Fall vermute ich, dass die Kosten der Vermessung tatsächlich von euch zu tragen sind, denn
    - es war klar im Vertrag so geregelt
    - ich glaube nicht daran, dass der Vermesser das mit einem Termin hinbekommen hätte (s.o.) und die Kosten so oder so früher oder später auf eurem Tisch gewesen wären.

    Also wir haben unserer Baufirma z.B. eine "Bauherrenvollmacht" erteilt, darin war u.a. geregelt, dass sie erforderliche Anfragen und Anträge bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren stellen darf.
    Evtl. ist so etwas auch in euren Unterlagen enthalten? I.d.R bieten die GÜs/GU ja alles aus einer Hand an (z.B. auch Anträge für Hausanschlüsse im Namen des Bauherren zu stellen), so dass ich es wahrscheinlich finde, dass es bei euch auch soetwas gibt?

    Was wäre denn passiert, wenn eure Baufirma den Vermesser nicht beauftragt hätte und sich stur an euren Vertrag gehalten hätten (in dem ja steht, dass alles was mit Vermessung zu tun hat du bezahlen musst)?

    - dann wäre das ganze liegengeblieben und das Bezirksamt hätte sich irgendwann bei dir gemeldet?
    - dann hättest du den Vermesser auch selbst beauftragt und den gleichen Preis bezahlt?
    - oder wärst du zum Bezirksamt gegangen und hättest dich beschwert, warum die extra Vermessung noch einmal sein muss?

    Ich bin auch überrascht, dass der Vermesser sagt, es wäre "günstiger" gegangen. Es gibt doch die Vermessungsgebührenordnung, da ist doch alles festgelegt?

    Auch bei uns gab es die Posten alle separat:
    - Feinabsteckung und Grobabsteckung (vor dem Bau), ca 500€ zusammen (Termin #1 Vor-Ort)
    - Einmessung der Anlage und der Grundflächen + Höhennachweis ca 600€ zusammen (Termin #2 Vor-Ort)
    der eigentliche Nachweis war dabei nur 10% der Kosten der Einmessung selber (55€)

    Als Bauherr kann ich Frust über unerwartete Kosten nur zu gut verstehen.

    In unserem Fall lief es deutlich besser: der Vermesser (!) hat uns im Vorhinein eine Kostenschätzung geschickt, da tauchten auch alle Positionen auf, die früher oder später fällig waren. In deinem Fall hätte der Vermesser eigentlich auch wissen können/sollen was bei einem EFH so alles anfällt und auch dass die Berliner Ämter anscheinend den extra Nachweis haben wollen.
     
  10. #10 Baufuchs, 19.12.2015
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    @foxocti

    Da kommt noch was auf dich zu.

    Auszug aus dem Katastergesetz Berlin:

    Erforderliche Unterlagen = Einmessbescheinigung Vermessungsing.

    Da kann dann der Vermesser auf die Daten zurückgreifen, die er für die Bescheinigung, welche jetzt für die Baubehörde ermittelt wurden zurückgreifen.
     
  11. #11 foxocti, 22.12.2015
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    Erstmal danke für die Antworten.

    Zu den Vermessungskosten, Anfahrt etc. sowie die zusätzliche Arbeitszeit wäre weggefallen.
    Es ist halt nur ärgerlich, dass die Baufirma halt nicht von Anfang an darauf hingewiesen hat, dann hätte der Vermesser es halt gleich mit machen können. Und es ist ärgerlich, dass es dann hinter unserem Rücken gemacht wurde ohne uns vorher zu informieren und auch den Preis dafür mitzuteilen. Die Beauftragung des Vermesser ging hier von der Baufirma aus, ohne dafür eine Vollmacht oder sonstiges zu haben.

    In meinen Augen hat es die Baufirma verpennt.

    Die Zahlung ist jetzt meinerseits beauftragt, aber nur, weil ich wirklich keine Lust auf einen Rechtsstreit habe.

    @Baufuchs der zuletzt genannte Part ist schon geschehen.

    Danke für eure Antworten.

    Gruß
     
  12. #12 Thomas Traut, 23.12.2015
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    Das sehe ich nicht so. Eine Lage- und Höhenbescheinigung kann erst gemacht werden, wenn es was zu messen gibt. Und das ist bei der Feinabsteckung noch nicht da.
     
  13. #13 foxocti, 23.12.2015
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    Wieso, bei der "Gebäudevermessung (Erstellung der Fortführungsunterlagen für neu errichtete oder baulich veränderte Gebäude)" war doch schon soweit alles vorhanden.

    Gruß
     
  14. #14 Baufuchs, 23.12.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stimmt, das Einzige, was gefehlt haben könnte, ist die Vermessung der Höhenlage, denn die wird für die Katasterfortführung nicht benötigt.
     
  15. #15 foxocti, 23.12.2015
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    Genau und in dem Zuge meinte der Vermesser, hätte er es mitmachen können. Es wurde sogar bei der Baufirma nachgefragt, ob dies gewünscht ist.

    Damals wurde es verneint.

    Gruß
     
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