Nachtrag Bodenplatte als Kleinfläche/Zulage für Podeste und Kleinflächen

Diskutiere Nachtrag Bodenplatte als Kleinfläche/Zulage für Podeste und Kleinflächen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bekomme vom Rohbauunternehmer folgende Nachträge: - weil eine Bodenplatte als Kleinfläche ausgeführt wurde (37 m2 in 35 cm,...

  1. #1 PaulDiracBaut, 20.12.2015
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    Hallo,

    ich bekomme vom Rohbauunternehmer folgende Nachträge:
    - weil eine Bodenplatte als Kleinfläche ausgeführt wurde (37 m2 in 35 cm, Aufpreis 2800.- gefordert)
    - Zulage für Podeste und Kleinflächen (39.- €pro m2 Zulage)

    Der Architekt kürzt zwar die Nachträge in meinem Interesse, trotzdem wüsste ich eigentlich, wo das steht.
    - hätte der BU besser in die Pläne schauen müssen?
    - hat der ausschreibende Architekt das vergessen ins LV aufzunehmen?
     
  2. #2 Gast036816, 21.12.2015
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    Gast036816 Gast

    gibt es einen abgleich vom vertragssoll zur ausführung ist? wie begründet der unternehmer die mehrkosten?

    wurde die konstruktion im zeitraum zwischen ausschreibung und ausführung geändert?

    2.800 € für 37 m² mit 35 cm bauhöhe sind 216 €/m³ - da würde ich schon mal die kalkulation detailliert auseinander nehmen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich wette, er machts aber nicht richtig!
    Warum? Weil er dazu die Kalkulation der Hauot- und der Nachtragsposition vorliegen haben müsste und danach die Kalkulation der Nachtragsposition prüfen müsste.
    Nur wenn sich da ergibt, dass die Nachtragsposition zu hoch angesetzt ist, kann er kürzen! (Beim VOB-Vertrag; BGB weiß ich so nicht)

    Einfach nur Strich durch sollte schon eine sehr sattelfeste Begründung haben; am besten Ist kein Nachtrag

    Äh - und dann?? Wenn die Position im LV fehlt (warum auch immer), was soll ihm dann ein Blick in die Zeichnung nützen?
    Seine Chancen auf einen Auftrag verringern?

    Das einzige, über was man hier eindeutig diskutieren muss, ist der Zeitpunkt des Nachtrags!
     
  4. #4 Carden. Mark, 21.12.2015
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    Ich habe das Thema mit dem VOB-Ausschuss der Länderkammer schon durch.
    Kann man ja mal anrufen - wenn man denkt das man in Recht ist.
    Aussage: Wenn anhand der Pläne klar dargelegt ist, was der Ausschreibende will, dann ist es egal wie viele Einzelpositionen er hätte ausschreiben müssen. Anstatt dessen nur eine, nicht ausreichend beschriebene Position anführt. Daher kommen nun die Ausschreibungen alle in Aktenordner voller Pläne.

    Die Krupps am VOB-Ausschuss der Länderkammer ist, da sitzen zu 50% Vertreter der AG (öffentliche Hand) und zu 50% Vertreter der AN (die auch gerne den Auftrag gehabt hätten) + 1 Obmann. Der ist dann natürlich Jurist?
     
  5. #5 Nutzername, 22.12.2015
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    Auch wenn es im EFH-Bau möglicherweise usus ist - eine fehlende Abrechnungsposition allein ist noch keine ausreichende Nachtragsbegründung. Entscheidend ist das vereinbarte Leistungssoll und das setzt sich eben aus Plänen, Baubeschreibung, etc. zusammen.

    Ist natürlich ein kontroverses Thema und jede Seite (AG/AN) vertritt Ihren Standpunkt. Letztendlich muss man den Einzelfall betrachten, weil es dann auf den Empfängerhorizont des Anbietenden ankommt, usw.

    Aber die bloße Logik: keine LV-Position, also Nachtrag ist definitiv zu kurz gesprungen. Der Ansatz "hätte der BÜ besser in die Pläne schauen müssen" kann durchaus zielführend sein.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2015
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    Ach Nutzername. Das setzt aber voraus, dass ihm zum Zeitpunkt der Kalkulation eine für sein Gewerk ausreichende Ausführungsplanung oder die komplette Tragwerksplanung vorgelegen haben müsste.

    Beim TE ist nicht mal klar, ob es überhaupt eine ausreichende Ausführungsplanung gibt, geschweige denn, dass diese zusammen mit dem LV an den BU gegangen ist. Dito Statik!

    Also nicht rumtönen, sondern a) Nachfragen aus anderen Strängen beantworten und b) erstmal die Rahmenbedingungen abfragen!
     
  7. #7 Thomas B, 22.12.2015
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    Hier würde ich gerne ein paar weitere, uns erhellende, Informationen abfragen:

    1. wurde diese Bopla separat von der "Hauptbodenplatte" ausgeführt, also an einem anderen Tag...andere Woche...anderen Monat? -> Kleinmengenzuschlag bei Betonlieferung....
    2. Wie wurden denn im LV Kleineflächen definiert???? 37m2 sind für mich jetzt erstmal keine "Kleinfläche".

    Nachvollziehbar sind solche Kleinflächen für mich, wenn zB ein Punktfundament einzeln betoniert werden muss. Oder eine Podest. Oder was auch immer.

    Letztendlich leiden wir hier -wie so oft- an einem ganz erheblichen Informationsdefizit. Warum kann man so etwas nicht umfänglich darstellen. Dann bliebe auch nicht gar so viel Platz fürs muntere Spekulieren und heitere Raten...
     
  8. #8 OLger MD, 22.12.2015
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    Das [D]gleiche[/D] selbe Bauobjekt wie http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?95495-Beton-C35-45-notwendig-bei-Fundament ?
    Hier reicht die Bodenplatte von -2.54m bis -2.39m. Mach t=15cm. Und: Bodenplatte zwischen den Wänden.

    Wurden die 37m² in einer zusammenhängenden Fläche hergestellt?
    Wurden die 37m² in mehrere kleine Flächen (in verschiedenen Räumen) unterteilt?
    Wurden innerhalb der 37m² zusammenhängende Fläche Fugen ausgebildet?
    Wie viel m²/m³ waren in dieser Position insgesamt ausgeschrieben?

    Wie lautet der genaue LV-Text?
    Steht da ggf. so etwas wie "... für Kellerräume..." oder " Ausführung in Teilmengen" oder "...für Bodenplatten..." ?

    Gab es zur Ausschreibung Pläne dazu ?
    War darin eine Unterteilung der Bodenplatte zu erkennen analog Zchng. "Beitrag C35/C45" ?

    Kürzt er sie (weil z.B. der Ansatz zu hoch ist) oder streicht er sie, weil sie seiner Meinung nach unberechtigt sind?

    Habt Ihr einen VOB-Vertrag?
    Wurden die zusätzlichen Leistungen (Mehraufwendungen für kleinteilige Herstellung) vor der Ausführung beim AG angemeldet ?

    wenn es dort eindeutig, zweifelsfrei und ohne Lupe erkennbar dargestellt ist: Ja

    Wie sollen wir das wissen, wenn Du uns den LV-Text, die Ausschreibungspläne und ggf. die dazugehörigen Absätze in der Baubeschreibung / in den technischen Vorbemerkungen verheimlichst?
     
  9. #9 PaulDiracBaut, 22.12.2015
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    Hallo,

    danke für die Beiträge. Ich versuche ein paar Infos nachzureichen:
    - es ist ein VOB vertragTeil B+C 2012
    - Es gab eine Werkplanung, die der Ausschreibung beilag. Diese wurde zwar geändert hinsichtlich der Bodenplatte, die "Kleinflächen" waren aber schon in der ursprünglichen Planung dargestellt.
    - Im LV steht 150 m2 Bodenplatte in stärke 15 cm zu je 22,70 €, 37 m2 davon wurden aber nun in Stärke 35 cm ausgeführt.
    - anders als in den hier schon gezeigten Plänen wurde die Bodenplatte durchbetoniert, unter den Wänden.
    - angemeldet vor Ausführung hat die Baufirma die Maßnahmen nicht. Ich nehme mal an, dass dies zwischen Archi und Firma, die schon mehrmals miteinander gebaut haben, überlicherweise so gehandhabt wird...

    Generell will ich fair sein, Nachträge sind andererseits wohl auch ein beliebtes Mittel, eine knappe Kalkulation des BU nachzubessern...

    Ich denke nicht dass es passend wäre, hier die 81 Seiten LV zu posten ... ich war auf der Suche nach einer Regelung in der VOB, die
    meinen Fall betrifft. Nach der Meinungsvielfalt hier sieht es wohl eher so aus, dass dies nicht so klar geregelt ist....
     
  10. #10 Gast036816, 22.12.2015
    Gast036816

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    da ist allein schon aufgrund der änderung der bauhöhe ein nachtrag fällig.

    linear hochgerechnet wären 30,30 € pro qm in ordnung. die differenz zu 39 € sollte der unternehmer erklären können.
     
  11. #11 OLger MD, 23.12.2015
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    Nur die eine Position
     
  12. #12 Nutzername, 23.12.2015
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    Ich habe nur auf Deine Darstellung geantwortet, welche suggeriert, dass eine fehlende LV-Position einen Nachtrag begründet. Das ist falsch. Selbst wenn die Ausschreibungunterlagen unvollständig waren, kann der Nachtrag u.U. sogar unbegründet sein.
    Somit ist Deine Feststellung: "Das setzt aber voraus..." falsch.

    Meine Aussage ist, so wie ich sie geschrieben habe, komplett richtig.

    Bezogen auf den Fall des TE habe ich keine Wertung vorgenommen. Wie auch, es sind ja kaum Informationen vorhanden.

    Und spar Dir diese Nickligkeiten, von wegen ich hätte getönt. Mein Beitrag ist komplett sachlich. Leider musste ich Dir widersprechen, weil Du im Unrecht bist, aber damit musst Du klarkommen.
     
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