Schallschutzfenster Klasse IV und ENEV 2014 ab 2016

Diskutiere Schallschutzfenster Klasse IV und ENEV 2014 ab 2016 im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Ab 2016 dürfen Fenster lt. Enev 2014 Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude nur einen Ug=0,5 haben. Gibt es...

  1. #1 lawrence, 21.12.2015
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    Ab 2016 dürfen Fenster lt. Enev 2014 Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude nur einen Ug=0,5 haben.

    Gibt es Schallschutzfenster der Klasse IV die dies erfüllen können?!
     
  2. #2 lawrence, 21.12.2015
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    Ich meine Kunststofffenster.
     
  3. R.B.

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    Diese Forderung kann ich aus der EnEV nicht entnehmen. Meinst Du vielleicht den H´T?

    Für Fenster gilt ein Uw = 1,3W/m²K, was üblicherweise mit einer Verglasung mit Ug=1,1W/m²K erreicht wird. Höhere Anforderungen können sich ergeben wenn das Ziel KfWxx sein sollte, oder wenn der Rest der Hülle so schlecht ist, dass man über die Fenster "tunen" müsste, aber ansonsten sehe ich nichts was ein Ug von 0,5W/m²K erforderlich machen würde.
     
  4. #4 lawrence, 22.12.2015
    lawrence

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    Derzeit gilt das:

    1.4

    Fenster, Fenstertüren
    Wärmedurchgangskoeffizient

    UW = 1,3 W/(m K)

    Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung
    g┴ = 0,60

    zukünftig 25% weniger.....
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Moment mal, der Jahres-Primärenergiebedarf wird um 25% verschärft, das hat mit den Fenstern nur am Rande zu tun.
    Das was Du oben mit "g" bezeichnet hast ist der Gesamtenergiedurchlassgrad und hat mit U-Wert nichts zu tun.

    Also keine Sorge, mit den Fenstern kriegst Du kein Problem.
     
  6. #6 lawrence, 22.12.2015
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    Ah, ok, bin darin nicht ganz so fit. danke.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    und dann noch daran denken, dass bei Dir bisher noch kein Neubau geplant ist, auch wenn der Bestand umfangreich modernisiert wird.
     
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