Fachfrage zur Putzprüfung auf WDVS auf der Baustelle

Diskutiere Fachfrage zur Putzprüfung auf WDVS auf der Baustelle im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Mal ein Thema nur indirekt zum eigenen Hausbau bzw. gar nicht, sondern allgemein fachlich. Ich kenne die Materie der Werkstoffprüfung als...

  1. #1 Mathias1980, 27.12.2015
    Mathias1980

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    Mal ein Thema nur indirekt zum eigenen Hausbau bzw. gar nicht, sondern allgemein fachlich.

    Ich kenne die Materie der Werkstoffprüfung als Maschinenbauer zumindest grundlegend und für "unsere" Werkstoffe (Metalle, Kunststoffe, ggf. Keramik (ich aber nicht)).

    Meine Frage: Wie prüft man normkonform bzw. wissenschaftlich (und ohne Mikromethoden) akzeptiert die Festigkeit eines Putzes auf einem WDVS, da dieser doch so dünn ist. (z.B. auf der Baustelle) Woher weiß man eigentlich, dass dieser seine Endfestigkeit erreicht hat?

    Danke für die Auskünfte!
     
  2. #2 Wieland, 01.01.2016
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    Ganz einfach wenn der Putz nach 80. zig Jahren noch aussieht wie am ersten Tag.

    Grüße
     
  3. #3 Gast036816, 02.01.2016
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    musterplatte mit dem gesamtaufbau anlegen lassen und im baustofflabor prüfen lassen.

    ansonsten produktdatenblatt sofgfältig lesen und die vearbeitungsrichtlinien mit der ausführung schritt für schritt vergleichen. im frischen zustand mit dem putzer die schichtdicken stichprobenweise messen.
     
  4. #4 Mathias1980, 02.01.2016
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    @rolf aib: Danke für die Antwort. Sorry, aber ich habe falsch gefragt.
    Sachstand: Bei mir wurde nachweislich an vier Bautagen bei unter 5°C geputzt OHNE schützende Maßnahmen. (Nacht: (-2...1) ; Tag (0...6) °C) (mineralischer Putz auf WDVS) ABER der Putz ist jetzt seit 2 Jahren dran (und solange streiten wir uns) und hat glücklicherweise keine auffallenden Schäden (Risse, etc.)

    Meine Einschätzung und die des von mir beauftragten SV: Mangel, weil entgegen Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers und entgegen DIN 55699 (Nr. aus dem Gedächtnis), INSBESONDERE weil Putz eine so hohe geplante Lebensdauer hat und die Folgen der Ausführung bei ungeeigneten Temperaturen nicht abschätzbar sind ;

    Jetzt verhalte mich mich mal unjuristisch und technisch: Der Putz hat einen Soll Wert (z.B. Festigkeit) und einen Ist Wert und die Differenz könnte aus der mangelnden Abbindung (Carbonatisierung?) resultieren. Dies setzt aber voraus, dass man diese Werte erkennt.

    Meine Frage: Kann ich einen Putz technisch etabliert bzw. praktikabel noch anders prüfen, außer rein optisch?
     
  5. Berndt

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    Wenn das schon 2 Jahre, auch über Winter und vor allem dem letzten heißen Sommer, unbeschadet überstanden hat !!! , würde ich mir keinen Kopf mehr darüber machen
     
  6. #6 Mathias1980, 02.01.2016
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    @Berndt: Danke für die Auskunft.
     
  7. #7 Gast036816, 02.01.2016
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    Gast036816 Gast

    wenn der putz nicht nach den verarbeitungsrichtlinien aufgetragen wurde, ist das bereits ein mangel - die juristen mögen mich korrigieren!

    ob das zu sichtbaren mangelerscheinungen führt, ist eine andere sache.

    mach dem putzer den vorschlag, die gewährleistungszeit auf 8 oder 10 jahre zu verlängern. im gegenzug verzichtest du auf weitere maßnahmen, z. b. minderung.
     
  8. #8 Mathias1980, 02.01.2016
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    @rolf: architekt hat den Mangel (er hatte Kenntnis) mir gegenüber nicht offenbart (Ich wußte nicht, dass Putzen unter 5°C tabu ist...) und ich habe den Unternehmer abgenommen. Erst im Rahmen der Abnahme des Architekten habe ich in diesem Forum erfahren, dass dies tabu ist und habe objektive Beweise (Bautagebuch, DWD- Auskunft, Fotos ) besorgt. Folglich schon eine juristische Frage und als solche in Bearbeitung. Deshalb meine Frage, nach einer Prüfmethode, die die Schädigung des Putzes beweist oder entkräftet.
    Stellen Sie sich vor , Sie sehen einen Putz und dieser ist augenscheinlich schadensfrei, aber teilweise bei Minustemperaturen erstellt ... Was dann?
     
  9. #9 stockstadt, 02.01.2016
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    2 Jahre Streit ... ein Architekt, der kein Problem sah ... ein beauftragter Sachverständiger, der eigentlich auch kein Problem sieht ... ein Putz, der keine Probleme macht

    und kalt war es eigentlich auch nicht (die Temperaturen fallen doch fast in die Toleranz der Messgenauigkeit der Thermometer) :shades


    Sorry, aber dieser Streit ist vertane Lebenszeit
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2016
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  11. #11 Gast036816, 02.01.2016
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    Gast036816 Gast

    wenn du rechtsgeschäftlich abgenommen hast, wird sich der unternehmer im nachhinein auf nichts weiteres einlassen.

    wenn du diesen überwachungsfehler beim architekten im abnahmeprotokoll eingetragen hast, dann kannst du bei ihm und beim auftragnehmer im laufe der gewährleistungszeit deine ansprüche anmelden. ansonsten sehe ich kaum noch möglichkeiten.

    die auseinandersetzung mit dem auftragnehmer kannst du einstellen, das führt zu nix!
     
  12. #12 Mathias1980, 02.01.2016
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    @ralf: Ich ergänze bzw. korrigiere. Im dem von mir beauftragten Sachverständigengutachten hat der SV im Rahmen aller durchforsteten Unterlagen festgestellt, dass ein Mangel vorliegt. (Punkt) Dieser Mangel besteht in der Tatsache, dass bei <5°C Luft- (und Bauteil-) temperatur gearbeitet wurde. Aus diesem Mangel resultiert ein Sanierungsvorschlag und damit verbunden eine Schadenersatzforderung.

    Soweit so gut, aber das ist für mich nicht ausreichend sicher bzw. unbefriedigend. Mich interessieren die 5°C nur mittelbar, unmittelbar interessiert mich, ob ein Schaden entstanden ist (und nicht "nur" ein Mangel vorliegt.)
     
  13. #13 stockstadt, 02.01.2016
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    Das wird hier von den Bauleuten immer wiederholt und ist immer wieder falsch.
    Eine Abnahme ist ein wichtiger Vorgang und löst alles mögliche an Fristen, Gefahrenübergängen, etc aus .... ist aber kein Freifahrtschein für den Auftragnehmer sich aus jeglicher Verantwortung zu stehlen

    Das ist die Variante und Interpretation DEINES Sachverständigen ...

    Wenn es beim Verputzen nicht so richtig knackig kalt war, wird dir ein anderer SV die 0-6°C zerpflücken

    Gab es wirklich eine "Bauteiltemperaturmessung"???
     
  14. #14 Gast036816, 02.01.2016
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    wenn du schon zitierst, dann bitte im gesamtzusammenhang und nicht einen satz solitär, den du dann als falsch darstellst!
     
  15. #15 the motz, 02.01.2016
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    Ich weiß, es ist schon zu lang her, aber wieso schaut man zu, wenn unter 5° irgendwelche Pampe an die wand geschmiert wird?
    Die Außentemperatur fällt ja nicht binnen einer Stunde soweit runter- das ist ja schon wochenlang vorher bekannt, wie warm oder kalt es sein wird...
     
  16. #16 Kalle88, 02.01.2016
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    Aus welchem "Recht" leitest du denn ab, dass der AN im vorliegenden Fall auch nur irgendwie Tätig werden müsste? Selbst wenn der TS nun die Behauptung aufstelle müsste er es beweisen. Wie will man das machen? Fotos mit Datum und einem Wetterverzeichnis über herschende Temperaturen? Für etwas was derzeit und vermutlich in Folge keinen Schaden zeigen wird?
     
  17. #17 Skeptiker, 02.01.2016
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    Welcher Schaden ist Dir denn Deines Erachtens aus dem Mangel erwachsen?


    mit skeptischen Grüßen!
     
  18. #18 stockstadt, 02.01.2016
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    Sorry, der Satz steht alleine und dein nächster Absatz hat nichts mit der Abnahme des Putzes zu tun
    Ich wollte aber nur grundsätzlich aufführen, dass eine Abnahme versteckten Mängeln keine Absolution erteilt.

    In dem vorliegenden Fall gar nicht .... so rund um die 5°C, halb geschätzt halb aus der "Wetterdienst-App" ist wohl kein Mangel rechtssicher nachzuweisen
     
  19. #19 Gast036816, 02.01.2016
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    Stockstadt - hier handelt es sich um keinen 'versteckten' mangel, sondern um einen offensichtlichen mangel ohne mangelfolgeerscheinung - bis jetzt!

    mein satz danach hat schon damit zu tun - er kann seine ansprüche auch beim auftragnehmer anmelden, nur mit beweislastumkehr.
     
  20. #20 Kalle88, 02.01.2016
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    Gibt es denn überhaupt einen "versteckten" Mangel? Dem dann im Falle des Falles Absolution erteilt wird? Dann kannst auch gleich mit "arglistiger Täuschung" um die Ecke kommen. Die Abnahme bestätigt immerhin zum Zeitpunkt der Feststellung das das Werk die gewünschte Güte hat.
     
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Fachfrage zur Putzprüfung auf WDVS auf der Baustelle

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