Deckendurchbrüche

Diskutiere Deckendurchbrüche im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, weiß jetzt nicht genau, ob das Thema zu Keller oder hierher gehört. Unser Fertighaus kommt incl. Keller aus einer Hand. Im auch als...

  1. #1 matthias greß, 09.03.2003
    matthias greß

    matthias greß

    Dabei seit:
    07.03.2003
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Informatiker
    Ort:
    Iffezheim
    Benutzertitelzusatz:
    da Iffzer
    Hallo,

    weiß jetzt nicht genau, ob das Thema zu Keller oder hierher gehört. Unser Fertighaus kommt incl. Keller aus einer Hand.
    Im auch als Trockentaum genutzten Technikkeller sind die Deckendurchbrüche noch nicht geschlossen. Nach längerem Streit, wer dafür verantwortlich sei, will der Erbauer diese nun mit Montageschaum schließen. Reicht dies unter den Gesichtspunkten Dichtheit und Brandschutz (EFH) aus, oder muß da gemörterlt werden?
     
  2. TAMKAT

    TAMKAT

    Dabei seit:
    12.10.2002
    Beiträge:
    437
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Mönchengladbach
    Benutzertitelzusatz:
    Bauunternehmer
    Natürlich muß der erbauer des Kellers die DD schließen, steht eigendlich in jedem Angebot. Herstellen, und späteres schließen desselben.
    Selbstverständlich wird ein DD mit Beton vergossen.
    Auf keinen fall mit Schaum.

    Wie es ausschaut, will sich Ihr erbauer davor drücken, ist ja auch meistens eine "Fummels Arbeit"

    TAMKAT
     
  3. #3 Herbert, 09.03.2003
    Herbert

    Herbert

    Dabei seit:
    05.05.2002
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Messung und Auswertung von Raumklimadaten
    Ort:
    Sehnde bei Hannover
    Sind die Kellerräume unter den Durchbrüchen beheizt?

    Wenn ja, dann spielt die Dichtheit allenfalls bezüglich Brandschutz und Schallschutz eine Rolle.
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    Das ist es

    Brandschutz und Schallschutz ... die Deckenaussparungen werden stets mit Beton/Estrich verschlossen ... alles andere ist kann man getrost unter 0815 abhacken.

    MfG
     
  5. #5 bauworsch, 10.03.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Man merkt,dass Ihr

    noch kein Fertigteilhaus von Innen gesehen habt :D
    Die Deckenaussparungen liegen meist so, dass die Wände ( egal ob innen oder außen ) mit den innenliegenden Entwässerungsleitungen direkt auf die Aussparung gestellt werden. Da iss oft nix mehr mit Ausgießen :mad:
    Sollte es noch möglich sein, dann natürlich wie vorher gesagt. Ansonsten bleibt nur mit Mineralwolle ausstopfen und luftdicht abkleben.
     
  6. #6 matthias greß, 10.03.2003
    Zuletzt bearbeitet: 10.03.2003
    matthias greß

    matthias greß

    Dabei seit:
    07.03.2003
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Informatiker
    Ort:
    Iffezheim
    Benutzertitelzusatz:
    da Iffzer
    danke für Eure schnelle Raktionen. Einer der beiden Räume (Spiel und Party) ist beheitzt, der andere ist der Technik und Wäschetrockenraum. Im Partyraum ist ein Durchbruch für den Abfluß Spüle. Der Durchbruch des Kamines wurd vom Erbauer mit einer Mischung aus Rockwool und Beton "verschlossen". Ich Schreibe Mischung, weil die Gemengelage von unten zu sehen war.
    Im Technikraum ist ein großer (DN 100 Abwasser, Gas, Warmwasser etc.) und sechs kleiner Durchbrüche (strom,Heizung) wobei man an den großen über die Revisionsöffnung der Vormauerung des Bades im EG (hier hängt auch due Heizung) noch drankäme. Bei den anderen sieht es schwieriger aus. Lust auf Bilder?


    Gibt's dazu einschlägige Vorschriften?
     
  7. #7 Herbert, 15.03.2003
    Herbert

    Herbert

    Dabei seit:
    05.05.2002
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Messung und Auswertung von Raumklimadaten
    Ort:
    Sehnde bei Hannover
  8. Ebel

    Ebel

    Dabei seit:
    05.07.2002
    Beiträge:
    675
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Physiker
    Ort:
    14822 Borkheide
    Benutzertitelzusatz:
    Dipl-Physiker
    Dauerhaftigkeit

    Jeder Schaum besteht zunächst (nach 1 bis 2 Tagen) eine Prüfung auf Luftdichtigkeit. In dem Link steht absolut nichts über die Dauerhaftigkeit der Abdichtung. Und solange eine Zulassung vom DIBt über die dauerhafte Luftdichtigkeit nicht vorliegt, ist die Aussage der 4108-7 (als Bestandteil der EnEV) bindend, das Montageschäume nicht zur dauerhaften Abdichtung geeignet sind. Punkt.
     
  9. #9 Matthias Greß, 18.03.2003
    Matthias Greß

    Matthias Greß Gast

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Fasse ich das richtig zusammen?

    1) die DD müßten eigentlich mit Beton ausgegossen werden (Gibt es dazu DIN oder ähnliches)

    2) die Abdichtung muß dauerhaft fuftdicht sein da Fertighaus.

    Wie sieht es mit dem Brandschutz im Einfamilenhaus aus? Vorschrift, Kann?? Wenn nicht mit Beton verschließbar, muß dann sämtliches Styoropor noch raus und danach brandschutzmäßig und luftdicht geschlossen werden? Luftdichtigkeit mit Folie und "Alu"-Klebeband?

    Fragen und Grüße aus Baden

    Matthia
     
  10. #10 hscholl, 19.03.2003
    hscholl

    hscholl

    Dabei seit:
    11.01.2003
    Beiträge:
    109
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Planer
    Ort:
    elsdorf
    Brandschutz
    lt Musterbauordnung gilt für Kellerdecken in freistehenden EFH:
    -- keine Anforderung
    in Wohngebäuden geringer Höhe mit nicht mehr als 2 Wohnungen, also auch Doppelhäuser:
    F30AB, dh.: der nicht herausfallbare Dämmstoff muss als Konstruktion so eingebaut sein, dass er eine Feuerwiderstanddauer von 30 min. besitzt. Dies ist mit Stopfen alleine nicht zu gewährleisten. Der o.g. Schaum würde genügen, aber Luftdichtigkeit s.o.
    Im der LBO BaWü habe ich leider nichts dazu gefunden. Forderung gilt also strenggenommen erstmal für NRW... möglicherweise auch für BaWü.
    Ich hoffe, ein Planer aus Baden meldet sich noch.
    Hat Baden eine andere Landesbauordnung als Schwaben?
    Ist das wie zwischen Rheinland und Westfalen?

    Gruß Hajo Scholl
     
  11. #11 matthias greß, 26.03.2003
    matthias greß

    matthias greß

    Dabei seit:
    07.03.2003
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Informatiker
    Ort:
    Iffezheim
    Benutzertitelzusatz:
    da Iffzer
    Brandschutz

    Hallo Hajo,

    irgendwie muß die Mail-Benachrichtigung an mir vorbeigegangen sein. Unser freistehendes EFH hat in allen drei Geschossen Aufenthaltsräume.
    Was ich fand:

    ***************

    § 5 Tragende Wände sowie Decken und Stützen (Zu § 26 Abs. 1 LBO)


    (1) Tragende Wände sowie Decken und Stützen sind ohne Feuerwiderstand zulässig bei

    1.
    Wohngebäuden mit Aufenthaltsräumen in nicht mehr als einem Geschoß,

    2.
    Wohngebäuden mit nicht mehr als einer Wohnung mit Aufenthaltsräumen in nicht mehr als zwei Geschossen,

    3.
    land- und forstwirtschaftlichen Betriebsgebäuden ohne Aufenthaltsräume,

    4.
    Gebäuden ohne Aufenthaltsräume mit nicht mehr als einem Geschoß bis zu einer Grundfläche von 250 m²,

    5.
    Gebäuden ohne Aufenthaltsräume mit mehr als einem Geschoß bis zu einer Grundfläche von 100 m² und einer Höhe von 15 m sowie

    6.
    obersten Geschossen, soweit durch Absatz 2 Nr. 3 nichts anderes bestimmt ist.

    (2) Tragende Wände sowie Decken und Stützen sind mindestens feuerhemmend herzustellen bei

    1.
    Gebäuden geringer Höhe, soweit sich aus Absatz 1 nichts anderes ergibt,

    2.
    Iand- und forstwirtschaftlichen Betriebsgebäuden mit Aufenthaltsräumen,

    3.
    obersten Geschossen, die Trennwände zwischen Wohnungen oder zwischen Wohnungen und anderen Räumen haben.

    (3) Bei Gebäuden, die nicht unter Absatz 1 oder 2 fallen, sind tragende Wände sowie Decken und Stützen feuerbeständig herzustellen. Abweichend davon ist die Verwendung von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn der Feuerwiderstand dieser Bauteile dem feuerbeständiger Bauteile entspricht.

    (4) Öffnungen in Decken, für die nach Absatz 2 oder 3 ein Feuerwiderstand vorgeschrieben ist, sind nur zulässig, wenn die Nutzung des Gebäudes dies erfordert und keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen; dabei können Abschlüsse verlangt werden, deren Feuerwiderstand dem der Decken entspricht. Satz 1 gilt nicht für Decken

    1.
    in Wohngebäuden geringer Höhe und in Wohnungen,

    2.
    in land- und forstwirtschaftlichen Betriebsgebäuden nach Absatz 2 Nr. 2.

    **************
    Heißt das nun für mich, daß die Deckendurchbrüche mit einem bestimmten Feuerwiderstand geschlossen werden müssen? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Wie sieht es mit einer Deckenisolation (von unten) aus?

    Fragen aus dem sonnigen Baden

    Matthias Greß


    PS: Es gibt eine gemoiensame LBO in BaWü.
     
  12. #12 hscholl, 28.03.2003
    hscholl

    hscholl

    Dabei seit:
    11.01.2003
    Beiträge:
    109
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Planer
    Ort:
    elsdorf
    Kellerdecke

    hallo Matthias,
    Die Kellerdecke muss in der Feuerwiderstandsklasse F30 ausgeführt werden §5, Abs. 2, Satz 1.1.
    Die Deckenöffnung muss meiner Ansicht nach vergossen werden, die weitere Einschränkung nach Abs. 4, Satz 2 gilt für die grundsätzliche Notwendigkeit dieser Öffnungen.
    Gegebenenfalls würde ich im vorliegenden Falle das Bauaufsichtsamt nochmals kontaktieren.
    Manchmal braucht man für solche Texte noch einen Kommentar. Liegt mir lieder für Baden nicht vor.

    mfg Hajo Scholl
     
  13. #13 matthias greß, 29.03.2003
    matthias greß

    matthias greß

    Dabei seit:
    07.03.2003
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Informatiker
    Ort:
    Iffezheim
    Benutzertitelzusatz:
    da Iffzer
    Merci

    Matthias
     
Thema: Deckendurchbrüche
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. deckenaussparung schlieseb

    ,
  2. holzdeckendurchbruch luftdicht

Die Seite wird geladen...

Deckendurchbrüche - Ähnliche Themen

  1. Deckendurchbruch Altbau verschliessen

    Deckendurchbruch Altbau verschliessen: Guten Morgen liebes Forum, wir sind stolze Besitzer eines Hauses aus dem Jahr 1930. Dort haben wir nun die Heizungsrohre ausgebaut und ziehen an...
  2. Deckendurchbruch 375x210 cm - Holzbalken

    Deckendurchbruch 375x210 cm - Holzbalken: Hallo liebe Experten, meine Frau und ich planen in unserem MFH einen Deckendurchbruch zu machen um zwei Etagen bzw. zwei Wohnungen über eine...
  3. Deckendurchbrüche abdichten (radondicht)

    Deckendurchbrüche abdichten (radondicht): Hi zusammen, wir haben im Keller mehrere Wand bzw. Decken-Durchbrüche die Leerohre und Heizungsrohre in die oberen zwei Etagen führen. Da wir sehr...
  4. Schüttung, Estrich + FBH über Deckendurchbruch gelegt - aufstemmen?

    Schüttung, Estrich + FBH über Deckendurchbruch gelegt - aufstemmen?: Hallo, leider hat es offenbar ein Kommunikationsproblem auf unserer Baustelle gegeben: Wir haben für die spätere KWL in der Ortbetondecke mit...
  5. Deckendurchbruch schließen

    Deckendurchbruch schließen: Hallo zusammen, wir haben ein Haus aus den 50er Jahren gekauft und sind gerade dabei alle Leitungen zu erneuern. Wir sind soweit auch gut dabei,...