In einem Vertrag: GÜ und BT?

Diskutiere In einem Vertrag: GÜ und BT? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir lassen unser Haus von einer Firma bauen. Das Grundstück gehört uns. Aber im Vertrag steht das wir uns verpflichten erst nach...

  1. #1 Gast348567, 28.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Hallo!

    Wir lassen unser Haus von einer Firma bauen. Das Grundstück gehört uns. Aber im Vertrag steht das wir uns verpflichten erst nach vollständiger Begleichung der Schlussrechnung das Haus zu beziehen, und bis zu diesem Zeitpunkt hat die Baufirma alleinige Hausrecht. Darf dann so Vertrag formuliert werden, wenn das Grundstück uns gehört?
    Mit der Firma gab es noch seit Anfang der Bau Probleme wegen Baupfusch, Firma hat das sogar eingesehen und uns mündlich versprochen zu der späteren Bauphase Mängel zu beseitigen. Dann irgendwann haben wir festgestellt, dass wir schon fast 80% der Bausumme an die Firma überwiesen haben, die Mängel haben sich nur noch angehortet, aber das Haus war erst zu 2/3 fertig gestellt. Wir haben die Firma aufgefordert die Mängel, zumindest ein Teil davon, zu beseitigen und haben die fällige Ratenzahlung behalten. Von der Seite der Firma passierte nichts, außer Forderung fällige Rechnung zu bezahlen. Dann haben wir den Sachverständiger eingeladen, der hat unsere Befürchtungen was Baumängel betrifft bestätigt und hat natürlich einige andere festgestellt, die Kosten für Mangelbehebung betrugen über 25% von der Hausbausumme. Antwort von der Baufirma war, sie müssen noch gar nichts beseitigen, weil das Haus noch nicht fertig gestellt sei, und erst zu der Abnahme soll alles fertig sein, aber wir müssen weiter zahlen. Für uns war das aber ganz offensichtlich, das der Pfusch wird nie von der Firma in Ordnung gebracht. Zurzeit sind wir bei der RA. Wir würden schon für das Geld, was uns noch geblieben ist irgendwie das Haus fertig kriegen und einziehen.
    Das Grundstück ist doch unser, und das Haus zu 80% schon bezahlt, obwohl noch so viel gemacht werden muss, das die restliche 20% nicht mehr reichen werden, und plus noch Baupfusch dazu!!
    Deshalb die Frage: Kann man im Vertrag vorgemerkte „nicht einziehen dürfen…“ in der spezifischen Situation, als nicht mehr rechtskräftig gelten lassen? Firma möchte natürlich fällige Rechnung bezahlt kriegen, und schlägt vor den Vertrag einvernehmlich zu kündigen. Aber dann werden wir schon fast die ganze Bausumme bezahlen müssen, und uns bleibt zu 2/3 gebaute Haus, Haufen Mängel die zigtausende Euro kosten um die zu beseitigen, und keine Gewährleistung auf die von der Firma erbrachten Leistungen.
    Bitte, helfen Sie uns!
    Für mich ist es Höhle auf der Erde, diese Situation macht mich kaputt wie seelisch als auch Körperlich, bin deswegen bei Neurologe in Behandlung, Auf Dauer halte ich das ganze nicht mehr aus.
    Nur ein Beispiel, um Ausmaß von Unfug nachvollziehen, was die Firma „gebaut“ hat: einen der falsch gestellten Gewerken wurde von einigen anderen unabhängigen Spezialisten beurteilt und alle haben gesagt – das Zeug ist für die Mülltonne, rausreißen, komplett neu verbauen.
    Hilfe!
     
  2. #2 Alfons Fischer, 28.12.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

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    ist damit ein Rechtsanwalt gemeint?
    Ein solcher sollte doch genau die hier gestellten Fragen beantworten können...
     
  3. #3 Gast036816, 28.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der sachverständige soll die mängel auflisten, die kosten der mängelbeseitigung einschätzen und dein (baurechts?)anwalt fasst dass zusammen und schickt dem unternehmer ein entsprechendes schreiben.

    wenn der unternehmer den vertrag einvernehmlich lösen möchte, dann heißt das auch, er bekommt einvernehmlich keinen euro mehr. lass dir nicht auf der nase rumtanzen, die wollen nur einschüchtern.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    und was sagt der RA?
    Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Fachanwalt handelt, der müsste ja zwischenzeitlich den Vertrag geprüft haben, und muss daher konkrete Vorschläge unterbreiten können, was nun zu tun ist.
    Ein Forum kann das nicht einmal ansatzweise leisten.

    Es hört sich danach an, dass einiges schief gelaufen ist bzw. schief läuft. Es ist auch möglich, dass Ihr schon überzahlt habt, aber wer weiß, was für einen Vertrag ihr geschlossen habt bzw. was dort vereinbart wurde. Wenn Euch die Klausel mit dem Hausrecht stört, warum habt Ihr so einen Vertrag unterschrieben?

    Um einen BT handelt es sich nicht. Aber wie gesagt, man kann hier nur spekulieren was vereinbart war. Wirklich helfen kann Dir nur Dein Anwalt.
     
  5. #5 wasweissich, 28.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie bitte soll ein forum helfen ?

    der rechtsanwalt ist einer , der auf baurecht spezialisiert ist ?

    der spezialist , was ist das für einer ?
     
  6. #6 SirSydom, 28.12.2015
    SirSydom

    SirSydom

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    Mal davon abgesehen dass ich mich schon frage wie blauäugig man in die wahrscheinlich größte Investionen seines Lebens gehen kann, wenn man so eine Klausel unterschreibt, frage ich mich, rein aus neugier, ob eine solche überhaupt bestand hat?

    Es ist ja definitiv eine überraschende Klausel, und zum Nachteil des Verbrauchers. Wenn die Klausel der AGB-Kontrolle unterliegt, wäre es doch durchaus möglich, dass diese nichtig ist.

    Der VPB schreibt dazu:
    Sollte man fachanwaltlich prüfen lassen!
     
  7. #7 Gast036816, 28.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich bin nicht überzeugt von den VPB-kommentaren. hier muss ein anwalt die sache in die hand nehmen.
     
  8. #8 Gast348567, 28.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

     
  9. #9 Gast348567, 28.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Der öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat natürlich die Liste über Festgestellte Mängel zusammengefasst mit geschätzten Kosten für die Mangelbehebung. Baufirma streitet fast alles aber ab, außer einer Kleinigkeit, und behauptet dass die Feststellungen des Sachverständigen ausschließlich auf unseren Schilderungen beruhen. Oder behauptet, die Leistungen seien noch nicht fällig.
    Die Kommunikation mit der Firma läuft über Anwälte. Aber wann werden dann die Leistungen fällig, wenn zum Beispiel für Rohbau wurde noch am Anfang von Bau bezahlt, aber: 1.Dichtigkeitsprotokol für Hausentwässerung wurde nicht durchgeführt, was von der Stadt verlangt wird, 2. Regenfallrohr wurde nicht zur Kanalisation angeschlossen, 3. Kellerfenster, wo die Lichtschächte gehören wurden oder mit Holzbrettern zugemauert, oder mit Verfüllmaterial und Putz zugeschüttelt. 4. Ungeeignetes Verfüllmaterial für die Baugrube verwendet, 5. Noppenfolie bei der Baugrubenhinterfüllung nach unten gerissen und die Dämmplatten dabei ruiniert u.s.w. Und die Firma ist noch so dreist und behauptet, dass das für die Baugrubenhinterfüllung eingebaute Material sei verdichtet worden. Erstens wir wissen ganz genau, dass das glatte Lüge ist, und zweitens sogar wenn… Entspricht das den Regeln der Technik, zuerst Keller verfüllen, verdichten, und erst dann alles wieder ausgraben um Dichtigkeitsprotokoll für Hausentwässerung durchzuführen, Regenfallrohr zur Kanalisation anschließen, Lichtschächte einzubauen u.s.w.?
     
  10. #10 Gast348567, 28.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Als wir vom Anwalt der Firma das Schreiben bekommen haben, glaubten wir unseren Augen nicht, was da drinnen steht. Zum Beispiel es wurde uns dünnere Ziegel verbaut, als in der Baubeschreibung und Energieausweis steht und die Firma behauptet wir haben uns es so gewünscht, und verlangen noch mehrere Tausende Euro Aufpreis dafür. Obwohl über dünnere Ziegel haben wir erst von den Leuten der Rohbaufirma erfahren, als wir auf der Baustelle waren. Wir wurden einfach gefragt, warum wir mit so einem dünnen Ziegel bauen. Als wir dann den Architekt (er ist auch der Bauleiter) gefragt haben, die Antwort war: es sei nur ein kleines Haus und man Baut manchmal so… Die Firma wusste ganz genau wie enttäuscht und verärgert über dünnere Ziegel wir waren, und stellen uns noch Aufkosten in die Rechnung!! Aber erst jetzt, wenn schon so weit gekommen ist.
     
  11. #11 Gast348567, 28.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Vor beginn der Bauphase hat uns der Bauleiter gesagt, wir sollen selber um vieles kümmern müssen, weil er parallel noch 3-4 Häuser baut und kann nicht an alles denken. Dann sind die gar nicht GÜ, und nicht BT. Wir möchten nur dass sie keine Ansprüche auf unser Haus haben und uns in Ruhe lassen. Finanzielle Nachteile haben wir schon enorme, weil wie gesagt, für das Geld, was uns geblieben ist, werden wir nicht das Haus fertig stellen können und die Mängel beseitigen.
     
  12. #12 wasweissich, 28.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du brauchst erstmal einen , der das , was dir im kopf rumschwirrt sortiert . wenn deine kommunikation mit dem bauunternehmen so gelaufen ist , wie dein geschreibe hier ..........:yikes

    ich fürchte , du weisst noch nichtmal genau , was dir vertraglich zusteht.

    und die reihenfolge beim anschluss vom regenrohr und lichtschachtmontage kann durchaus andersrum sinnvoller sein , als du es dir ausgedacht hast .
     
  13. #13 Gast036816, 28.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es nützt nichts, wenn die firma die mängel bestreitet, die müssen nachweisen - schwarz auf weiß - dass die leistungen frei von mängeln sind. alles andere zählt nicht. das sollte auch der anwalt der firma wissen. dünnere mauersteine müssen von euch schriftlich angeordnet werden, ein papier, auf dem steht, dass ihr die änderung von ziegel x zum ziegel y anordnet und das mit datum und unterschrift. alles andere ist papperlapapp. ihr müsst jetzt nur aufpassen, dass der bauunternehmer nicht mit personenüberzahl etwas aufschwatzt und dann mit zeugen auftritt - sie haben ja angeordnet, mein kollege ist zeuge. also nur noch termine vor ort mit eurem sachverständigen und/oder mit eurem anwalt.

    anscheinend seid ihr einem fliegenden wanderzirkus aufgesessen. ich würde nichts mehr zahlen. solche firmen sind meistens schnell wieder vom markt weg und die geschäftsführer machen einen neuen wanderzirkus auf.
     
  14. #14 jodler2014, 28.12.2015
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    Mal davon abgesehen ,dass Mar Aurel leider zu spät gemerkt hat ,dass viele Dinge nicht so gut laufen /gelaufen sind wie erhofft frage ich mich :

    Warum wurden die folgenden fälligen Rechnungen ,bei festgestellten Mängeln durch einen SV , bezahlt.

    Hat der SV keine Tipps gegeben ,wie man sich auch ohne rechtliche Hilfe gegenüber der Baufirma verhält?

    Viel Glück
     
  15. R.B.

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    Und noch einmal, was sagt Dein Anwalt dazu? Kein Mensch hier kann Deine Fragen wirklich beantworten, denn niemand weiß, was Du mit wem vertraglich vereinbart hast, und was vor Ort wirklich abgeht.

    Ich habe langsam den Eindruck, dass Du entweder gar keinen Anwalt hast, oder dass dieser von Baurecht keine Ahnung hat. Beides wäre in Deiner jetzigen Situation eine Katastrophe. Mein Mitleid hast Du, und mein Verständnis auch, aber das hilft Dir jetzt keinen Schritt weiter.
    Es hilft auch nichts wenn Du hier irgendwelche Mängel oder Fehlverhalten der Firma aufführst, denn auch das kann aus der Ferne niemand beurteilen.

    Nur mal ein Beispiel.

    Es interessiert niemanden ob Du enttäuscht oder verärgert darüber warst. Es zählt ausschließlich, was vertraglich vereinbart war, und was nun geliefert wurde. Falls abweichend von der ursprünglichen Planung ausgeführt wurde, dann muss es dafür einen Auftrag geben, und zwar von Dir. Das könnte brisant werden, wenn das Haus nun nicht einmal mehr die EnEV einhält, aber auch wenn beispielsweise KfW xx vereinbart war, Fördermittel in Anspruch genommen wurden, und nun völlig anders ausgeführt wurde.

    Wenn Du es nicht schaffst die Sache in geordnete Bahnen zu lenken, dann endet das in einer Katastophe.
     
  16. Nana55

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    Ich fürchte, dir bleibt nur der Gang vor's Gericht: Zumindest ein mängelfreies Gewerk des bisher bezahlten Bereichs dürfte dir ja in jedem Fall zustehen. Das Problem ist nur, dass sich solche Prozesse oft Jahre hinziehen, sehr viel Geld kosten (viel Geld vorgestreckt werden muss) und das Ganze ggf. umsonst ist, sollte der AN zahlungsunfähig sein - was zu Befürchten steht, denn nach seriöser Firma sieht das Ganze nicht aus.

    Geh unbedingt zu einem FACHANWALT (!) FÜR BAURECHT und lass dich beraten! Ich wünsche viel Erfolg!!!
     
  17. #17 Gast348567, 30.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Unser Anwalt für Bau und Architektenrecht ist der Meinung, es wären 2 Möglichkeiten: entweder wir Kündigen den Vertrag einseitig, bleiben auf unseren Kosten für „Haus-ferfig-stellen“ Plus Baupfusch sitzen (eventuell kommt auch die Klage von der gegnerischen Seite), natürlich ohne jegliche Gewährleistung, oder wir gehen vor Gericht und verklagen die. Obwohl RA nicht glaubt, dass die Firma sich für den Weg vor Gericht entscheiden wird bei dem Dreck, was sie eingerichtet hat. Außerdem, würde es so weit kommen und sie würden verlieren, dann würden sie natürlich sofort zahlungsunfähig. Und der Begriff „Baufirma“ für die 2 Gauner die sich kurz, vorm Vertragunterschreiben, gefunden haben, und haben sich eingebildet Häuser bauen zu können, ist so wieso enorm übertrieben. Als unsere Bank verlangt hat die Firmenlogo einzureichen, die beiden haben erst ein paar Tage gebraucht um diese zu Basteln. Und die Baubeschreibung inklusive Vertragsgegenstand war ein Kopie von der Firma wo einer der beiden kurz davor gearbeitet hat. Wir waren solche Idioten, hätten spätestens danach verstehen sollen dass daraus nichts gutes werden kann.
    Was die ganze Situation noch schlimmer macht, dass jetzt der Handwerker, dem sie die Rechnungen nicht bezahlt haben, das Geld von uns haben will, über 20 000 Euro. Er droht uns ins Haus einbrechen und alles abbauen und dabei riesengroßen Schaden einrichten. Deswegen waren wir bei der Polizei, aber die Sagen, das ist Zivilstreit, und solange nichts passiert ist, können sie nichts machen. Wir sehen aber nicht ein dass wir für die Leistungen doppelt bezahlen müssen, die Firma hat von uns schon mehr Geld bekommen, als es sein durfte! Außerdem wir haben keine anderen Firmen beauftragt, alles lief über unsere. Wer weis wer sich noch dann melden wird?!
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 30.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Warum meinen die D+H in Grün und Blau eigentlich immer, sie seien Richter.

    Geh da nochmal hin und besteh drauf, eine Anzeige wegen Nötigung und versuchter Erpressung aufzugeben oder schau, ob es für Dein Bundesland eine Möglichkeit gibt, Anzeigen online aufzugeben.

    Das würde ich dem "netten" Herrn dann mitteilen mit dem Hinweis, das jeder Einbruch oder Einbruchsversuch bei der Polizei angezeigt wird und er als Verdächtiger Nr. benannt wird.
     
  19. #19 Gast036816, 30.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kündigen oder verklagen wird sich über kurz erledigen. die wackeren sind zahlungsunfähig, wenn der subunternehmer 20.000 € nicht erhält.

    das wird ein fall für den staatsanwalt - konkursverschleppung?
     
  20. R.B.

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    Wenn man schon einen Anwalt hat, dann sollte das doch das geringste Problem sein. Auch ein Fachanwalt für Baurecht dürfte die Grundlagen der Juristerei beherrschen.
     
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