In einem Vertrag: GÜ und BT?

Diskutiere In einem Vertrag: GÜ und BT? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Unser Anwalt für Bau und Architektenrecht ist der Meinung, es wären 2 Möglichkeiten: entweder wir Kündigen den Vertrag einseitig, [...] oder wir...

  1. #21 Alfons Fischer, 30.12.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    ich habe hier noch nicht herausgelesen, dass nicht mehr gearbeitet wird.
    Warum also nicht weiterbauen lassen, mit einem wachsamen Auge Eures Sachverständigen?
     
  2. #22 Gast348567, 30.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Weil wir die fallende Ratenzahlung nicht bezahlt haben, wegen lauter Baupfusch, was die Firma bis dahin angerichtet hat. Hatten wir doch Recht dazu, wenn die Mängel ein drittel von der Bausumme betrugen. Mit der Firma gibt kein gemeinsames Weg mehr.
     
  3. #23 Freigeist, 30.12.2015
    Freigeist

    Freigeist

    Dabei seit:
    17.12.2015
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Rheinland
    Sorry , aber hier möchte ich den advocatus diaboli spielen. Ihr wusstet doch von Anfang an , so lese ich es zumindest , daß hier etwas nicht so koscher ist. Trotzdem habt ihr euch auf dieses Spiel eingelassen. Wieso??? Wo sollte euer Gewinn sein ? War der Preis so verlockend günstig? Waren es gute Bekannte ? Dem Schreibstil nach seid ihr aus der ehemaligen UdSSR , wie löst man dort solche Probleme ? Wie entstehen dort solche Probleme ? Normalerweise gehe ich davon aus , daß ein normaler Bauherr über eine gewisse Portion gesunden Menschenverstand verfügt , wenn also hier die Problematik bekannt war , ihr sogar die Bank zumindest nicht ausreichend informiert habt , so werdet ihr eure Gründe gehabt haben. Kein Geschäft dieser Art ist ohne Risiko, jetzt aber auf den Rechtsstaat zu hoffen , finde ich schon dreist. Auch eure Frage bzgl. der Gastherme erscheint mir nicht , im Kontext betrachtet , so schlüssig. Entweder ihr bringt Licht ins Dunkel , nicht hier , oder aber nehmt es so wie es ist.
    Mein Mitleid hat nur der Sub , der auf 20 Mille sitzen bleibt.
     
  4. #24 wasweissich, 30.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    davor müsst ihr die wenigste angst haben .


    nennt sich russisch inkasso , kostet 20% ... :D
     
  5. Nana55

    Nana55

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    452
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Niederbayern (südlicher Lkr. Passau)
    Benutzertitelzusatz:
    Arroganz= Kunst, auf eigene Dummheit stolz zu sein
    Puh, die beiden letzten Beiträge finde ich von der menschlichen Seite her ziemlich daneben, ganz ehrlich! Wenn jemand kein Muttersprachler ist und die Gepflogenheiten hierzulande noch nicht so gut kennt, haben solche Betrüger wie diese "Firma" noch leichteres Spiel. Ich würde hier Anzeige erstatten, das ist nichts Zivilrechtliches mehr, das ist Betrug im ganz großen Stil!
     
  6. #26 wasweissich, 30.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    stell dir vor , ich bin auch ausserhalb D geboren und aufgewachsen ......:shades

    hat erstmal mit der herangehensweise an verträge nichts zu tun .

    es gibt ein lied , da ist eine textpassage besonders provokant und zeitgleich sehr wahr :

    akutni pitomost , to je nemoc casta .....
     
  7. #27 Gast348567, 30.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Über was bitte schön haben wir die Bank "nicht ausreichend informiert"?? Ohne ausreichende Information würden wir von der Bank wohl kaum Kredit kriegen.
     
  8. #28 Gast348567, 30.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Keine Ahnung wie man dort solche Probleme lösen, weil ich bin nicht aus der ehemaligen UdSSR. Und mein Mann ist Deutscher, der seine Muttersprache in Wort und Schrift einwandfrei beherrscht.
     
  9. #29 Freigeist, 30.12.2015
    Freigeist

    Freigeist

    Dabei seit:
    17.12.2015
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Rheinland
    @ Nana 55 : Hätte ich auch nur einen Hauch des Eindrucks gehabt , daß hier ahnungslose Bauherren über den Tisch gezogen werden sollten , so hätte ich den Beitrag so nicht geschrieben.
    @ MarAurel:
    Basteln des Firmenlogos ,Baubeschreibung eine Kopie , alles Dinge mit der ihr wohl nicht mit der Bank drüber parliert habt.
    Si tacuisses ....
     
  10. #30 Gast348567, 30.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Was geht die Bank die Baubeschreibung an? Und was Firmenlogo betrifft, wie gesagt, die sind wohl vor kurzem zusammengekommen, die beide. Ich meine die Firma gegründet
     
  11. #31 Freigeist, 30.12.2015
    Freigeist

    Freigeist

    Dabei seit:
    17.12.2015
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Rheinland
    Deine Herkunft aus der UdSSR nehme ich selbstverständlich sofort zurück , nur die Grammatikfehler lassen einen slawischen Ursprung vermuten.
    Was geht die Bank das überhaupt an ? Nun ja , sie gibt halt nur Geld. Wenn ich so ahnungslos bin oder sein sollte , dann informiere ich mich doch vorher. Eine Quelle ist mit Sicherheit doch die Bank. Bei solchen Zweifeln an der Seriosität des Unternehmens , bin ich schon fast zur Information verpflichtet. Wie habt ihr diese Firma denn gefunden ?
    Warum habt ihr sie bei solchen Zweifeln beauftragt ?
     
  12. #32 Gast348567, 30.12.2015
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Ehrlich? Weil wir 2 Vollidioten waren, mehr kann ich im Moment nicht mehr dazu sagen, waren wie benebelt. Wenn man nur die Zeit zurück drehen könnte… die Entscheidung war sehr überrumpelt getroffen.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 31.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Und ich wette, unten rechts (kleiner Preis) hat dabei kräftig mitgeholfen.

    Nur hilft das alles jetzt nicht mehr, die Nummer ist durch. Vergangenheitsbewältigung hilft für die Zukunft nicht, für diese gilt es Lösungen zu finden.
     
  14. #34 Freigeist, 31.12.2015
    Freigeist

    Freigeist

    Dabei seit:
    17.12.2015
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Rheinland
    Bin der Ansicht , daß man aus Fehlern der Vergangenheit lernen sollte. So oder so. Die Motivation , die der Entscheidung zu Grunde lag , muß man hier sicher nicht erörtern , aber egal , wie man es dreht und wendet , ihr werdet noch Geld an die Hand nehmen müssen. Euer Anwalt hat das doch sehr treffend beschrieben. Jede Lösung läuft auf den Einsatz weiterer liquider Mittel hinaus. Persönlich würde ich aber die Kiste fertig bauen lassen. Wenn kein Eigenkapital mehr vorhanden ist , würde ich mich aber auf unangenehme Banktermine vorbereiten.
     
  15. #35 Ralf Wortmann, 31.12.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Was für eine Firma haben die beiden denn gegründet? Das klingt nach einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Wenn ja, haften beide mit ihrem Privatvermögen. Wenn einer der beiden Architekt ist, besteht doch eine gewisse Hoffnung, dass dort evtl. was zu holen ist.

    Wenn es die adhoc-Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) war, müsste man erstmal prüfen, wie weit die Gesellschaftsgründung war, ob alles Geschäftsanteile zum Zeitpunkt des Bauvertragsabschlusses schon eingezahlt waren und ob (bei der UG) der Zusatz "haftungsbeschränkt" im Vertrag enthalten ist. Wenn nicht, wären wir sonst wieder bei der persönlichen Haftung beider.

    Habt ihr das geprüft?
     
  16. #36 Gast348567, 01.01.2016
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Entschuldigen, aber nicht einmal unser Anwalt weiß bescheid, was für „Firmenart“ das ist. Darf ich vielleicht Ihnen per Private Nachricht den Link von der Webseite der Firma schicken? Wie gesagt, das sind 2 Personen. Einer ist Architekt und gleichzeitig Bauleiter, und der andere kümmert sich um die finanzielle Seite und ist gleichzeitig Geschäftsführer. Wie ich schon oben geschrieben habe: der Text von Vertragsgegenstand und Baubeschreibung ist die Kopie, eins zu eins, von der Baufirma, wo einer der beiden kurz davor gearbeitet hat. Er hat dort die Kunden für die Firma gesucht. Auf unserem Vertrag haben wir keine Unterschrift, weder von Geschäftsführer noch von sonst jemandem. Stattdessen nach allerletztem Satz, dass: „Der Vertrag kommt erst mit der Vertragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande“ haben wir Handschriftlich dazugeschrieben: Am xx.xx.xxxx durch Herrn Y telefonisch bestätigt.
    Einer der Punkten im Vertrag lautet: „Für nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Pauschalpreis gemäß Deckblatt…..“ Aber dieses Deckblatt haben wir nie ausgehändigt bekommen, und unser Anwalt auch nicht, nachdem er sie von der gegnerischen Seite gefordert hat. Das Deckblatt hat mit Sicherheit nie existiert, weil ich mich erinnern kann, als wir zum nächsten Mal mit der Firma Auseinandersetzung hatten (wegen Baumängel und gestrichene Leistungen), der Geschäftsführer hat gesagt, dass sie hätten uns als Gefallen das Haus ohne Kostenaufstellung bauen wollen.
    Unser Problem mit der Firma ist nicht nur verpfuschtes Haus, sondern auch gestrichene Leistungen, die wir laut Baubeschreibung bekommen sollten. Z.b. Firma hat knallhart gesagt, dass wir die Solarkollektoren für die Warmwasserversorgung und die Garage nicht kriegen. Und sogar was die Treppenbelag angeht, es hieß: wenn Geld reicht! Aber wieso das denn?! Wir haben schlüsselfertiges Haus zum Festpreis gekauft, und dann so was?! Das kann doch nicht wahr sein!
    Und ich weiß leider nicht wie wir prüfen können was für Firmenart das ist.
    Ich bitte um jede Hilfe!
     
  17. #37 Gast348567, 01.01.2016
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Also mit dem kleinen Preis ist nicht ganz richtig. Die anderen Firmen hatten uns fast das gleiches vorgeschlagen und hätte wahrscheinlich sogar den richtigen Ziegel verbaut. Entscheidente Faktor war die dazugehörige Garage im Preis drinnen. Bloß währen der Bau war die Garage weg gestrichen.
     
  18. #38 Pruefhammer, 01.01.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    also doch das Geld, wenn ich fürs gleiche Geld mehr bekomme ist das doch ein geldwerter Vorteil, den man gern mitnimmt. Dass das dann evtl. für de BU nicht mehr auskömmlich ist und er dann anfängt zu streichen und zu pfuschen sollte einen nicht wundern. Gut wenn man dann einen wasserdichten Vetrag hat und genug Geld und Zeit nötigenfalls eine jur. Auseinandersetzung durchzustehen.
     
  19. Nana55

    Nana55

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    452
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Niederbayern (südlicher Lkr. Passau)
    Benutzertitelzusatz:
    Arroganz= Kunst, auf eigene Dummheit stolz zu sein
    Du bist einem Betrüger auf den Leim gegangen!!! Vermutlich hast du nicht mal vor Gericht eine Chance, wenn der AN solvent sein sollte, zumal du ja keinen unterschriebenen und somit rechtgültigen Vertrag hast. Telefonische Vereinbarungen sind leider nicht nachweisbar. Dass du blauäugig warst, weißt du ja selbst... Ich bezweifle sogar ernsthaft, dass einer der beiden Herren tatsächlich Architekt ist...

    Ich bin kein Jurist, aber ich würde es wahrscheinlich wenigstens mit einer Strafanzeige wegen Betrugs etc. versuchen. Ob man da zivilrechtlich was holen kann, k.A.. Es bleibt in jedem Fall eine Verlustnummer!
     
  20. #40 Gast348567, 01.01.2016
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Zu der Sache mir der Unterschrift, unser Anwalt hat gesagt: „Ok, wenn der Vertrag nicht gültig wäre, würde jetzt das Haus nicht da stehen, sie haben doch was gebaut“. Also, so in der art hat der Anwalt uns geantwortet.
    Und was die Wahrheit ist, ich habe leider keine Ahnung, habe Jura nicht studiert.
     
Thema:

In einem Vertrag: GÜ und BT?

Die Seite wird geladen...

In einem Vertrag: GÜ und BT? - Ähnliche Themen

  1. Rücktritt aus Vertrag - Planungskosten

    Rücktritt aus Vertrag - Planungskosten: Hallo zusammen, wir haben bei einen Handwerker den Bau eines Kachelofens angefragt. Der Handwerker hat sofort mit der Planung begonnen. Erst als...
  2. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  3. Sammelthread: Vertrag Fertighaus

    Sammelthread: Vertrag Fertighaus: Aus einem anderen Thread ist die Idee entstanden eine Sammlung von persönlichen Erfahrungen der Forums-Schreiber zu erstellen. Der Hintergrund:...
  4. Dachstuhl, anderes Holz als im Vertrag verbaut

    Dachstuhl, anderes Holz als im Vertrag verbaut: Hallo zusammen Der Bauleiter erwähnte, dass der Zimmermann anderes Holz für Dachstuhl verwendet hat als im Vertrag vorgesehen. Nun warmes feucht...
  5. Architekt will den Vertrag kündigen.

    Architekt will den Vertrag kündigen.: Hallo Liebe Leute, ich hab ja schon seit einiger Zeit Probleme mit meinem Architekten. Der wurde für einen Umbau des Daches und Anbau eines...