Rückbau einer Garage?

Diskutiere Rückbau einer Garage? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo hab mal ne frage. hab ein Haus gekauft was auf der linken Seite eine Garage von Nachbar drangebaut ist also direkt an hauswand. will nun...

  1. #1 europatrucker, 28.12.2015
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    Hallo hab mal ne frage.
    hab ein Haus gekauft was auf der linken Seite eine Garage von Nachbar drangebaut ist also direkt an hauswand.
    will nun sanieren und habe festgestellt das in flur Karte nachbargarage als Gebäude gekennzeichnet ist. Jedoch finde ich im Grundbuch weder Genehmigung noch andere rechte.
    garage wurde wohl zu ddr Zeiten gebaut dort galt damals aber wohl auch abstandsflächen ect. Und dadurch das er direkt ans Haus baute brauchte er auch damals eine Baugenehmigung.
    Wie gesagt in mein Grundbuch steht nichts also denke ich das es schwarzbau ist.
    Wenn dem so ist kann man dann noch nach Jahrzehnten Rückbau fordern?
    Hab Nachbar bisher nicht erreicht und beim Amt will ich nicht gleich Pferde wild machen.
     
  2. #2 Kuenken, 29.12.2015
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    Da wird sich der Nachbar bestimmt freuen , wenn Du ihm beim ersten Gespräch erzählst das seine Garage weg soll:mauer
     
  3. #3 tillfisc, 29.12.2015
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    Die Garage des Nachbarn steht auf Deinem Grundstück?

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  4. Lebski

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    Du hast das Haus doch so gekauft?

    Unmöglich, solche Gedankengänge. :motz:mauer
     
  5. #5 Baufuchs, 29.12.2015
    Baufuchs

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    abgesehen davon: seit wann stehen Baugenehmigungen im Grundbuch?

    Auch Garagen sind Gebäude, insofern ist der Eintrag in der Flurkarte korrekt.
     
  6. #6 Der Bauberater, 29.12.2015
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  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2015
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    1) Eine wenig mehr Konzentration auf den zu schreibenden Text wäre uns gegenüber sehr höflich!

    2) Eingemessen werden Gebäude unabhängig davon ob sie grundsätzlich und dem Zweck nach genehmigt oder Schwarzbauten sind!

    3) Wenn der Nachbar nicht seine Garage auf Deinem Grundstück stehen hat, wäre ich S E H R vorsichtig mit solchen Aktionen.
    Denn dann stünde Dein Haus auf der Grenze und ob das zum Genehmigungszeitpunkt so zulässig war und wenn nicht, ob die nötigen Ausnahmen und Befreiungen (oder wie immer das in der DDR hieß, wenn damals errichtet) juristisch sauber erteilt wurden, sollte man vorher mal GANZ genau prüfen.
    Ich kenne Fälle, da wurde pauschal eine Abweichung genehmigt. Pauschal ist aber nicht! Es muss schon ein Zweck und ein Umfang der Abweichung genannt sein.
    Haus X darf höher gebaut werden kann auch ein Hochhaus zulassen. Geht nicht, unzulässig und auch nachträglich ggf. angreifbar.
    Haus X darf eine Firtshöhe bis a,bc m haben hingegen wäre wohl unangreifbar!
     
  8. #8 europatrucker, 30.12.2015
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    Es geht nicht um Streit will erstmal klären ob man so in Gespräch kommt.
    das Problem ist massive nässeschäden an der wand wo garage steht.entweder ist Dach garage zur hauswand undicht oder garage innen feucht.
    will erstmal sehen ob er behilflich ist oder bockt.
    garage steht auf seinen grundstü
     
  9. #9 europatrucker, 30.12.2015
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    Ja stimmt soweit aber müsste nicht Eintrag Baulast dann drinstehen ?
     
  10. #10 europatrucker, 30.12.2015
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