Stand der Normung bei Natursteinfensterbänken

Diskutiere Stand der Normung bei Natursteinfensterbänken im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Ich bitte um eine Auskunft zur Normung und zu den anerkannten Regeln der Technik beim Einbau von Granitfensterbänken in ein WDVS. Anbei eine...

  1. #1 Mathias1980, 29.12.2015
    Mathias1980

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    Ich bitte um eine Auskunft zur Normung und zu den anerkannten Regeln der Technik beim Einbau von Granitfensterbänken in ein WDVS.
    Anbei eine Schriftmeldung eines sehr sachverständigen Menschen:

    "Der Einbau und die Fugenabdichtung der Sohlbänke sind nicht in speziellen Normen geregelt,
    sondern erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T). Diese sind insbesondere
    in dem Leitfaden zur Montage von Fenstern, Fassaden und Haustüren der
    RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren niedergelegt. Gleichermaßen sind die
    Grundsätze zum Einbau in der Fachliteratur dargestellt, siehe stellvertretend in Baukonstruktionslehre
    Frick / Knöll / Neumann / Weinbrenner"

    Gibt es noch Ergänzungen hinsichtlich Normung und Regelung?
    Danke!
     
  2. R.J.

    R.J.

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    Normativ sieht es in der Tat schlecht aus. Fensterbänke und Abdichtungen sind hier nicht explizit behandelt.
    DIN 55699:2005-02 - Verarbeitung von WDVS
    "Die Ausbildung der Anschlüsse und Fugen ist zu planen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller sind zu beachten."
    und
    "Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen so ausgebildet sein , dass sie die Bewegungen zwischen den Grenzflächen aufnehmen können. Schlagregenbeanspruchte Anschlüsse sind mit Bändern, Profilen oder Dichtstoffen entsprechend der zu erwartenden Belastungen abzudichten."

    Wesentlich für die Ausführung von Fensterbänken in einem WDVS ist die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, die für solche Details regelmäßig auf die Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers verweist. Hier findet sich mittlerweile immer eine Sekundärabdichtung unter der Fensterbank, unabhängig vom Werkstoff. Es sei denn die FB selbst ist ein in Sich dichtes System, das ist aber die Ausnahme.
    In der Ral-Richtlinie ist, wenn ich mich recht entsinne, nicht explizit dargestellt, dass eine Abdichtung unter Stein-FB immer vorzusehen ist. Die Notwendigkeit ist aber schon alleine aus dem Werkstoff herzuleiten. Für Granit wird z.B. die Wasseraufnahme bestimmt, ist also kein schon mal kein klassischer Dichtstoff. Von Makro- und Mikro-Rissen ganz zu schweigen.

    Konkret auf die Frage zu antworten hier noch ein bisschen Lektüre:
    • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für das jeweilige WDVS
    • Verarbeitungsrichtlinien und Details des Systemherstellers
    • Sofern vorhanden auch die Verarbeitungsrichtlinien des Fensterbankherstellers!
    • Bautechnische Information Natursteinwerk „Umrahmungen für Fenster und Türen, außen“, Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. 1995
    • Richtlinie Fensterbank für deren Einbau ein WDVS- und Putzfassaden sowie vorgehängte Fassaden, Österreichische Arbeitsgemeinschaft Fensterbank, 2. Ausgabe 2014
    • Naturstein-Fensterbänke bei WDVS - Frostschäden durch fehlende Abdichtung, Christian Knapp, Bauschadensfälle. Band 8
    • Empfehlungen für den Einbau und Ersatz von Naturstein- und Kunststeinfensterbänken (WDVS-Fassade), Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
    Für den Holzbau gibt es noch eine Reihe weiterer Merkblätter und Richtlinien.
    Fakt ist, es gibt derzeit keinen nachvollziehbaren Grund eine Natursteinfensterbank ohne Sekundärabdichtung (hier eigentlich primär..) einzubauen.

    Gruß
    R.J.
     
  3. #3 Mathias1980, 31.12.2015
    Mathias1980

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    @R.J:
    Vielen herzlichen Dank!
    Guten Rutsch nach 2016.
    (zur Auflösung des "Rätsels": o.g. Text ist der Auszug aus dem SV- Gutachten nachdem ich massive Feuchteprobleme im Sockel des WDVS mit bodentiefen Fenstern mit Granitfensterbänken habe.)
     
  4. #4 Skeptiker, 31.12.2015
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    Zur Frage selbst kann ich nur wenig weiterführendes beitragen, siehe unten, aber die oben stehende Formulierung ist für die Tonne und sollte hier so nicht unkommentiert stehen bleiben!

    Dein Sachverständiger scheint nicht verstanden zu haben, dass Normen und "a.R.d.T." nicht als Gegensätze zu sehen sind, sondern dass Normen der widerlegbaren Vermutung unterliegen, a.R.d.T. zu sein, also eine der Teilmenge der a.R.d.T. sind und es demzufolge auch weitere geben kann.

    Die Rechtssprechung ist in letzter Zeit häufiger der Einschätzung von Sachverständigen gefolgt, welche für ungeregelte Bauteile Analogien zu geregelten Bauteilen gezogen haben. Das könnten im konkreten Fall vielleicht Klempnerarbeiten sein und weiterführen. Meine Fachregeln liegen aber im Büro und ich bin im Feiertags-Modus.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  5. #5 Mathias1980, 31.12.2015
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    @skeptiker: Die Formulierung ist etwas unglücklich aber im Gesamtzusammenhang des Textes - wie gesagt nur Auszug - ergibt sich der technische Mangel, d.h. die fehlende Abdichtung, die fehlende Dehnungsmglichkeit und die fehlenden Haltewinkel.

    Es ist auch nicht "mein" SV, sondern der der jeweiligen Kammer (Ich bitte um Verzeihung für die Klugschei....)
    Ich würde mich freuen, falls du nach dem Feiertagsmodus noch eine Idee oder eine Anmerkung hättest.
    Guten Rutsch.
    M.
     
  6. #6 Kalle88, 31.12.2015
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  7. #7 Mathias1980, 31.12.2015
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    @kalle88: Danke!
    @alle: Könnte mir jemand
    "Empfehlungen für den Einbau und Ersatz von Naturstein- und Kunststeinfensterbänken (WDVS-Fassade), Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz"
    als Link oder als pdf im Auszug zur Verfügung stellen. Meine Bibliothek führt es leider nicht. Wäre sehr nett. Danke.
     
  8. R.J.

    R.J.

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    Das musst du bestellen. Ist allerdings etwas träge beim Verband, bei mir kam es zumindest noch (1,5 Monate) nicht an.

    An der Formulierung des SV hätte ich mich nicht gestört, schon eher an der Wortkreation "ungeregelte Bauteile".

    Gruß
    R.J.
     
  9. #9 Mathias1980, 01.01.2016
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    @R.J.
    Danke. gemacht.
     
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