"Abdeckung" der Gastherme und der Zu- und Ableitungen zulässig?

Diskutiere "Abdeckung" der Gastherme und der Zu- und Ableitungen zulässig? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ein Kollege von mir hat in seinem HWR die Gastherme und die dazugehörigen Rohre in einen Schrank mit Tür gebaut, also er hat quasi den...

  1. #1 supersonic92, 29.12.2015
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    Hallo,

    ein Kollege von mir hat in seinem HWR die Gastherme und die dazugehörigen Rohre in einen Schrank mit Tür gebaut, also er hat quasi den Schrank um die Anlage gebaut.
    Ich dachte es sei nicht zulässig, Gasanlagen zu verkleiden (Aussage meines BL), aber mein Kollege meint seine Version ginge, weil durch die Schranktür die Erreichbarkeit der Anlage gewährleistet sei. Stimmt das?
    Ich habe dazu keine verlässliche Aussage gefunden, daher hier meine Frage.
    Das Haus meines Kollegen steht in Berlin.

    Danke und viele Grüße!
     
  2. R.B.

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  3. #3 supersonic92, 29.12.2015
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    Ok vielen Dank, das heißt also, die Mindestabstände bei einer unabhängigen Therme variieren in Abhängigkeit des Herstellers.
    Dann werde ich mal in diese Richtung weiter recherchieren.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Richtig. Evtl. findet man in den üblichen Montageanleitungen keine näheren Infos und muss beim Hersteller nachfragen. Es geht auch darum, dass man für die notwendigen Wartungsarbeiten an die Therme ran kommt, evtl. Gehäusebleche entfernen kann usw.
    Auch die Gaszuleitung darf nicht so einfach zugebaut werden.
     
  5. #5 supersonic92, 29.12.2015
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    Wie sieht es denn mit dem eigentlichen Gasanschluss aus? Ich bin mit jetzt nicht 100% sicher, ob der auch eingebaut wurde, aber wäre sowas erlaubt?

    Man muss dazu sagen, dass der "Schrank" oben offen ist. Ich hatte woanders gelesen, dass man den Anschluss nicht verkleiden darf, damit es zu keiner Verpuffung kommt. Wäre dem mit dem "oben-offenen Schrank" Rechnung getragen?
     
  6. #6 Freigeist, 29.12.2015
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    Guten Abend ,
    was meinen Sie mit der eigentliche Gasanschluss ? Rohre dürfen verkleidet werden , sie brauchen aber Lüftungsschlitze in der Verkleidung. Die Hauptabsperreinrichtung muss immer frei zugänglich sein.
     
  7. #7 Skeptiker, 29.12.2015
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    Gasleitungen dürfen nur dann in Hohlräumen verlegt werden, wenn diese zuverlässig durchlüftet werden. Hohlraumfrei dürfen Gasleitungen auch in Massivbauteilen verlegt werden, also voll vermörtelt. Also vereinfacht entweder dicht vermörtelt in der Wand oder ganz frei davor.

    Generell steht in D alles wesentliche zu Feuerstätten in der entsprechenden Verordnung des Bundeslandes (FeuerungsVO, FeuerstäVO, o. ä.)


    mit skeptischen Grüßen!
     
  8. #8 supersonic92, 29.12.2015
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    Vielen Dank für die Antworten, ich werde mal versuchen, in der Verordnung etwas dazu zu finden.
     
  9. am1003

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    Solch ein oben offener Schrank ist zulässig. Das arbeiten da drin ist allerdings ganz beschi ....... Ich als Techniker bedanke mich immer.

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  10. R.B.

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    Darum ging es. DVGW-TRGI, usw. Es gibt viele Gründe warum der Bereich durchlüftet sein muss, auch wenn die Therme selbst raumluftunabhängig arbeitet.
     
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