Wohnraumlüftung im KfW70-Mehrfamilienhaus mit WDVS

Diskutiere Wohnraumlüftung im KfW70-Mehrfamilienhaus mit WDVS im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Wir haben eine Eigentumswohnung (BJ2015/2016) in einem KfW70-Mehrfamilienhaus mit Wärmedämmverbundsystem erworben. Zum Feuchteschutz werden in...

  1. maxl81

    maxl81

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    Wir haben eine Eigentumswohnung (BJ2015/2016) in einem KfW70-Mehrfamilienhaus mit Wärmedämmverbundsystem erworben. Zum Feuchteschutz werden in allen Räumen dezentrale Lüftungen (--> manuelle, keine geregelten/automatischen) in die Rolladenkästen eingebaut. Das war auch bereits in der Baubeschreibung so beschrieben.

    Trotzdem meine Fragen:

    1. Welche Erfahrungen gibt es hier im Forum mit dieser Art von Lüftungen?

    2. Kann mit dieser Art von Lüftungen die DIN 1946-6 zu 100% eingehalten werden (mindestens der nutzerunabhängige ausreichende Austausch der Luft zum Feuchteschutz) oder hat der Bauträger ggf. sogar die Pflicht in bestimmten Räumen (z. B. Bad) trotzdem eine ventilatorgestütze/kontrollierte Lüftung einzubauen?

    3. Werden mit diesen manuellen Lüftungen auch alle ggf. energetischen und lärmtechnischen Anforderungen eingehalten bzw. worauf ist ggf. zu achten?

    4. Darf oder muss bei dieser manuellen dezentralen Lüftung - im Gegensatz zur kontrollierten WRL mit WRG - trotzdem noch quergelüftet werden oder verbietet sich ein Querlüften bei einem mit einem WDVS gedämmten Haus "automatisch"?
     
  2. Taipan

    Taipan

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    1. Nunja ...
    2. Das steht im Lüftungskonzept und den darin enthaltenen Berechnungen
    3. Wenn sie korrekt in der Wärmeschutzberechnung aufgenommen wurden, dann ja.
    4. Natürlich können die Fenster geöffnet werden, wie der Nutzer das wünscht. Ob es ein Muss ist um den notwendigen Normluftwechsel zu erreichen, steht im Lüftungskonzept.
     
  3. maxl81

    maxl81

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Noch eine Frage zum Lüftungskonzept (--> dieses habe ich beim Bauträger bereits angefordert):
    Ist ein Bauträger verpflichtet das Lüftungskonzept mit den Berechnungen an den Endkunden zu übergeben oder reicht es, wenn ein Bauträger/Architekt ein Lüftungskonzept erstellt hat und entsprechende lüftungstechnische Maßnahmen umsetzt?
     
  4. kehd

    kehd

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    Wie muß man sich denn eine manuelle Lüftung im Rolladenkasten vostellen?
    Ist da eine Kurbel dran, mit der mein einen Lüfter dreht?
     
  5. maxl81

    maxl81

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    Ich gehe davon aus, dass das Lüftungen/Öffnungen im Rolladenkasten sind (Zuluft, ggf. Abluft, mit/ohne Schalldämpfung, Pollenfilter, etc.) sind, die manuell eingestellt eingestellt werden können (d. h. verschiedene Öffnungswinkel/-stellungen haben --> da gibt es keine Regelung bzw. gesteuerte/kontrollierte Ent-/Belüftung). Die Durchlüftung der Räume erfolgt meines Wissens auf Grund des natürlichen Druckunterschiedes zwischen Innen- und Außendruck. Eventuell sind daher auch Nachschnitte innerhalb der Wohnungen bei den Türen erforderlich. Wie der Lüfter im Detail aussieht, darüber habe ich bisher leider selbst keine Kenntnis bzw. habe ich diesen auch noch nicht selbst gesehen. Auch entzieht es sich meiner Kenntnis wie sicher damit der Feuchteschutz bzw. die nutzerunabhängige Lüftung gewährleistet werden kann.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Das ist keine Lüftung, denn je nach Wetterlage lüftet sich da gar nichts. Da kannst Du auch gleich mit den Fenstern lüften, das ist effizienter und funktioniert auf jeden Fall.

    Da baut man ein Haus luftdicht um Energie zu sparen, und dann macht man künstliche Löcher rein und nennt das Lüftung. Manchmal verstehe ich die Welt nicht.
     
  7. maxl81

    maxl81

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    Mich persönlich überzeugt diese Art der Lüftung auch nicht gerade, da der BT ergänzend zur Baubeschreibung schriftlich zugesichert hatte, alle DIN-Normen, etc. einzuhalten und aktive Lüftungskomponenten zu verbauen (wobei in der Baubeschreibung die Art der Lüfter/Typen,... nicht näher spezifiziert wurden --> was ist unter "aktiven" Komponenten letztendlich genau zu verstehen!?). Werde das Thema daher zeitnah bzw. vor Aufbringen des Innenputzes auch nochmal von einem Bausachverständigen prüfen lassen, ob das Lüftungskonzept tatsächlich alle Normen und anerkannte Regeln der Technik bei jeder Wind- und Wetterlage einhält (auch unter Berücksichtigung energetischer Gesichtspunkte) bzw. ob die Berechnungen korrekt sind.

    Für mich ist zunächst entscheidend:

    1. Wird DIN1946-6 eingehalten, insbesondere die nutzerunabhängige Lüftung?

    2. Als anerkannte Regel der Technik gilt zwischenzeitlich meines Wissens ein Mindestluftwechsel von 0,5h(-1), d. h. alle 2 Stunden muss ein vollständiger Luftwechsel erfolgen; auch eine zusätzliche Fensterlüftung wird nach gängiger Rechtssprechung sehr stark eingeschränkt (2-3x pro Tag!?)

    3. Zudem gelten EnEV (--> §6), DIN4108-2 (--> Mindestwärmeschutz), WSchV77 (1995!?)
     
  8. Taipan

    Taipan

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    WSchV und HeizAnlV wurden 2002 gemeinsam durch die EnEV abgelöst, die mittlerweile in der Fassung 2007 zweite Novelierung 2013 vorliegt und für die meisten Bauten gilt.

    Beim Schrei nach einem Nachweis nach 1946-6 sei bitte vorsichtig, wie du schreist. in der DIN 4108 und der EnEV sind nur Hinweise darauf enthalten. Die Förderrichtlinine der kfw sagt dazu:

    Also hat derjenige, der bei euch das kfw-Gedöns macht (darf nicht Mitarbeiter des Bauträgers sein), sich um ein Lüftungskonzept zukümmern und hat dies zu dokumentieren und dem BAUHERREN zu übergeben. Er KANN dies mittels der DIN 1946-6 oder anderen geeigneten Werkzeugen tun. Ob allerdings euer BAUTRÄGER und damit BAUHERR eine Lüftungsanlage einbaut oder nicht, entscheidet er allein. Die Frage ist nur, ob du ihm dann die Bude abkaufst (was ich wiederum bejahen würde). Damit brauchst du aber auch die Unterlagen nicht. ;-)
     
  9. Taipan

    Taipan

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    Du hättest u.a. in deinen KAUFVERTRAG einflechten müssen:


    Steht sowas oder sowas ähnliches drin? Nö? Tja.
     
  10. maxl81

    maxl81

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    Danke für die Rückmeldungen!
    Im Kaufvertrag steht nichts zum Thema Lüftungen/Norm. Der Bauträger hat mir jedoch schriftlich/ergänzend zur Baubeschreibung bestätigt, dass aktive Lüftungskomponenten bei diesem Bauvorhaben zwingend erforderlich sind und verbaut werden müssen, um eine Schimmelpilzbildung o. ä. Schäden zu vermeiden und eine Fensterlüftung nicht erforderlich ist. Für mich ist daher zudem die zentrale Frage: Was sind aktive Lüftungskomponenten sprich handelt es sich dabei um ventilator-/elektromotorischgestützte Lüfter egal wo/wie diese verbaut sind?
     
  11. maxl81

    maxl81

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    Im KfW-Antragsformular, das wir über den Bauträger (ausgefüllt von einem Sachverständigen) für die KfW-Förderung erhalten haben ist unter "Zur Erreichung des geplanten energetischen Niveaus sind folgende Lüftungs- und Heizungsanlagen vorgesehen:" folgendes angekreuzt:
    [x] Einbau einer Lüftungsanlage sowie Durchführung eines Luftdichtheitstests [x] ohne Wärmerückgewinnung.
     
  12. Dino15

    Dino15

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    Was könnte es denn anderes sein als ein Lüfter?
    Vermutlich reicht dafür ein einzelner Abluftlüfter im Bad/WC, Zuluft eben über Fensterfalz oder Rolladenkästen. Ist ja an sich nix ungewöhnliches.
     
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