Brandschutz / Trockenbau

Diskutiere Brandschutz / Trockenbau im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Habe nur eine kurze Frage und habe mich deshalb nicht registriert ( Leichen verhindern) Es geht sich um folgendes. Wir wollen...

  1. #1 Der Ahnungslose, 30.03.2006
    Der Ahnungslose

    Der Ahnungslose Gast

    Hallo zusammen,
    Habe nur eine kurze Frage und habe mich deshalb nicht registriert ( Leichen verhindern)

    Es geht sich um folgendes. Wir wollen einen Teil unseres Schlafzimmers mit einer RiGips Wand abtrennen. Das Ständerwerk ist aus Metall und ca.60mm dick. Es wird von beiden Seiten mit RiGips Platten 1-fach beplankt.Die Wans ist ca 3m breit 3.3 m breit und hat eine Türe drin. Der Grund ist , daß dahinter der Kleiderschrank steht (begehbar). Jetzt sagte man mir , daß mann das Ständerwerk 2-fach beplanken muß wegen der Brandschutzverornung. Stimmt das bzw. wo könnte man sowas nachlesen.
    Das Objekt ist ein privat genutztes EFH.

    Viele Grüße und Danke im Vorraus

    Der Ahnungslose
     
  2. #2 Achim Kaiser, 30.03.2006
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Wand eine Brandschutzfunktion zu erfüllen hat, selbst wenns im Schlafzimmer mal *heiss* hergehen sollte.

    Und *Kleiderschranktüren* in F30 als Stahltüre brauchts wohl in diesem Fall auch nicht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Peeder

    Peeder

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    Hallo

    wer hat dir den diesen Quatsch erzählt ?? :mauer

    Manche nutzen das Schlafzimmer wohl als Flucht und Rettungsweg auf dem weg zum Schrank :respekt

    gruss Peeder
     
  4. #4 Der Ahnungslose, 30.03.2006
    Der Ahnungslose

    Der Ahnungslose Gast

    Ja , vielen Dank für die Informationen. Es sollte angeblich in der neuen Brandschutzverordnung stehen , daß RiGips Trennwände immer in der Ausführung doppelt beplankt ausgeführt werden müssen. Wie gesagt bin Laie.
     
  5. #5 Georg Fiebig, 30.03.2006
    Georg Fiebig

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    Doppelte Beplankung

    Brandschutz = :mauer
    Doppelt Beplanken mit Gipskarton würde ich immer , aber nur wegen der Möglichkeit an der Wand etwas zu befestigen.
     
  6. Peeder

    Peeder

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    Neue Verordnung von Rigips ????

    Tja, da bin ich wohl nicht mehr auf den laufenden.
    Das muss aber eine neue " Baumarktverordnung " sein.

    Doppelte Beplankung, nur als Grund, um was aufzuhängen ?

    Nun, es soll keine Werbung sein, aber vielleicht für Laien interressant
    http://www.trockenbauverein.de/trockenbau/trennwand.html

    Es gibt andere Gründe, eine Wand doppelt zu beplanken, als nur einen das Geld aus der Tasche zu leiern.

    Peeder
     
  7. #7 Georg Fiebig, 31.03.2006
    Georg Fiebig

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    Es gibt andere Gründe, eine Wand doppelt zu beplanken, als nur einen das Geld aus der Tasche zu leiern

    Welche denn bei einem begehbarem Kleiderschrank in einem EFH.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Industrie...

    kann in diesem Land ja viel, aber Brandschutzbestimmungen legt immer noch der Staat fest - niemand anders.
    Nun mal Butter bei die Fische - wer labert denn da son Dummsinn????
    MfG
     
  9. jetter

    jetter

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    Dat löppt
    der Staat legt fest,

    wer aber entwickelt und prüft Brandschutzaufbauten?
     
Thema: Brandschutz / Trockenbau
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  1. wann muss eine trockenbauwand doppelt beplankt werden

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