Höhe Garage auf Grenze

Diskutiere Höhe Garage auf Grenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Tag Forum brrauche Euern Rat wir bauen bei uns an ,und zwar eine große doppelgarage auf grenze 7m breit 9m lang oben auf der garage wird das...

  1. #1 peterisselburg, 01.01.2016
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    Tag Forum brrauche Euern Rat wir bauen bei uns an ,und zwar eine große doppelgarage auf grenze 7m breit 9m lang oben auf der garage wird das bestehende Haus(wohnung) erweitert bis auf drei meter zur grenze ,also wird die linke am Haus liegende Garagenhälfte oben mit einer Wohnungserweiterung bebaut, und die rechte Garagenhälfte obendrauf nicht bebaut,und wir müsssen dort eine Höhe von 3m einhalten aus verschiedensten Gründen wäre es aber ganz schön wenn wir 40cm höher bauen dürften .
    Leider wird es nicht klappen auf dem Nachbargrundstück (nicht bebaut) eine Baulast einzutragen.Der andere Nachbar der an diesem nachbargrundstück anliegt hat sein Grundstück aufgeschüttet und dort eine Garage als Grenzbebauung gebaut daraus ergibt sich eine gesamthöhe zum Nachbarn von 3,70m und das offiziell genehmigt ,grund ist wohl das das andere nachbarhaus ein reihen haus ist und man die höhe vom ersten Haus angenommen wurde die strasse aber abfällt in unsere Richtung.
    Jetzt frag ich mich ob es da keine Ausnahmegenehmigung gibt ....falls das freie Grundstück bebaut wird wäre es ja doof da man dort auf der einen Seite eine 3m hohe Grenzbebauung hat und auf der anderen eine 3,70m Grenzbebauung.
    Ihc möchte aber auch nicht zum Bauamt renne und da eventuell nachher STress verursachen ,nicht das es nachher ärger für meine Nachbarn bedeutet.
     

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  2. #2 peterisselburg, 01.01.2016
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    Unser Flurstück ist 247 und 685 ....der nachbar mit der Hohen garage Flurstück 532 das Freie STück wäre 751 und 752
     
  3. #3 jodler2014, 01.01.2016
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    Sehr schwierig zu lesen der Text !

    Aber langsam!

    Was mir nur auffällt:

    Es wurde schon mit der Baumaßnahme begonnen?
    Lt. dem Umfang des Umbau muss das doch vorher von einem Architekten / Bau-Ing. etc. geplant werden .
    Und mit der Bauen beginnt man erst dann an ,wenn es vorab genehmigt wurde...
     
  4. #4 peterisselburg, 02.01.2016
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    Is noch nicht begonnen !!!
    Sorry wenn es blöd geschrieben ist.
    Architekten haben wir .
     
  5. #5 Baufuchs, 02.01.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsätzlich gilt gem. §2 BauONW :

    Wenn also im B.-Plan keine Geländehöhe festgesetzt ist, gilt die natürliche Geländeoberfläche (also vor Auffüllung) als Bemessungsgrundlage für die 3m Höhe.

    Wenn der Nachbar aufgefüllt hat, ist zu klären, ob die Auffüllung genehmigt ist. Wenn ja, hast Du gute Chancen, dass Du ebenfalls auffüllen kannst.

    Lass das Deinen Architekten klären. Der kann dann auch gleich klären, ob der teilweise Überbau der Grenzgarage durch Wohnraum überhaupt genehmigt wird. Grundsätzlich verlieren Garagen das Privileg "Grenzbebauung", wenn diese -auch teilweise- anders genutzt werden.

    Lies dazu aus "Hinweise zu §6 BauoW des Bauministeriums":

     
Thema: Höhe Garage auf Grenze
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