Trittschall Holzbalken

Diskutiere Trittschall Holzbalken im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Ich möchte meinen Dachboden ausbauen. Als Boden habe ich einen Holzbalkenboden. Zwichen Holzbalken und Nut und Feder Bretter suche ich...

  1. #1 diplompfleger, 02.01.2016
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    Ich möchte meinen Dachboden ausbauen. Als Boden habe ich einen Holzbalkenboden. Zwichen Holzbalken und Nut und Feder Bretter suche ich Tritt-Schallschutz-Streifen, die ich dazwischen legen kann. Hat jemand Erfahrung wie dick die sein müssen? Welches Material ist am Besten? Welches Produkt soll ich nehmen?
     
  2. R.B.

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    Zuerst mal klären ob das DG überhaupt ausgebaut werden darf (Bauamt, Statiker). Dann prüfen was an Schallschutz notwendig ist (Zwischensparrendämmung etc.). Danach kann man sich überlegen, wie man den Boden aufbaut. NF Bretter dürften ohne zusätzliche Unterkonstruktion kaum funktionieren da der Sparrenabstand sehr wahrscheinlich zu groß ist. Bodenbelag wäre dann auch noch ein Thema.

    Das Thema Dachdämmung bzw. Dampfsperre dürfte auch noch interessant werden, vor allen Dingen wenn bisher im DG noch nichts gemacht wurde. Auführungsdetails bis hin zur luftdichten Anbindung werde da regelmäßig spannend. Heizen und Lüften kommt dann noch hinzu.

    Um es kurz zu machen, mit ein paar Bretter auf den Boden nageln ist es nicht getan, und die paar Streifen auf den Balken ergeben noch lange keinen Schallschutz.
     
  3. #3 diplompfleger, 02.01.2016
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    Hallo R.B. DG Ausbau ist mit Bauamt geklärt und eine Zwischesparrendämmung ist bereits vorganden. In der Tat sind die Balken bis zu 70cm auseinander. Ich wollte NF Bretter in der Stärke 24mm nehmen. Reicht das aus? Wie sieht denn eine Unterkonstruktion aus? Eigentlich habe ich gehofft, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann, um einen professionellen Aufbau hinzubekommen.
     
  4. #4 Kalle88, 02.01.2016
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    Prinzipiell ja, damit löst du allerdings nicht Schallschutztechnische Problemstellung. Die größte aller Aufgaben wird es wohl sein 1. Einen Aufbau zu konstruieren der anhand der Masse kaum in Schwingung gerät oder 2. Eine Entkopplung zu schaffen damit Tritt- und Luftschall sich nicht über die Geschosse hinweg ausbreiten. DAS wirst du mit deinem Laienhaftenverständnis nicht lösen können, außer du investiert einige Monate in das Problemfeld und saugst jegliche Wissensquelle auf und vernetzt diese sinnvoll und logisch.
     
  5. mls

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    R.B. hat glasklar geschrieben, was noch beachtet werden muss,
    u.a. die "statik". für mich wäre deine "idee" ein no go.
     
  6. R.B.

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    Dann gibt es sicherlich auch eine Statik, also mal da rein schauen. Nutzung beachten, mit irgendwas hat der Statiker sicherlich gerechnet. Dann kommt es auch auf die eigenen Ansprüche an. ob/wie der Boden federn darf usw. usw. Die 24mm sind bei 70cm Abstand der Balken (Mitte zu Mitte) sicherlich ein guter Anfang. Ohne zusätzliche Maßnahmen wird aber bereits die Luftschalldämmung eher bescheiden ausfallen, Trittschall wäre dann ein weiteres Thema.

    Soll das später ein Wohnraum werden, dann wäre ein mehrlagiger Aufbau sicherlich die bessere Alternative. Bsp.: Bretter, darauf Schüttung und dann Trockenestrich-Elemente. Abschließend dann der Bodenbelag. Vermutlich sind die Balken von unten irgendwie beplankt, und wenn diese dann federn/sich durchbiegen, gibt´s auf der Unterseite schöne Risse. Lastverteilung wäre das Stichwort.

    Wenn nur ein paar leichte Kisten im DG gelagert werden sollen, dann genügen auch Bretter.

    Fazit: Das wird wohl ein bisschen komplizierter als Du es Dir gedacht hast.
     
  7. #7 gunther1948, 02.01.2016
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    hallo
    und da die nicht rumlaufen können braucht´s auch keinen schallschutz.
    also angaben zur nutzung würden das glaskugelspiel sehr erleichtern.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 Kalle88, 02.01.2016
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    Dachboden ausbauen = Wohnraumschaffung. Warum sonst sollte man einen Dachboden ausbauen wollen?
     
  9. R.B.

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    Kommt darauf an, was in den Kisten ist. Wenn da der Hamster randaliert.. :mega_lol:
     
  10. #10 diplompfleger, 03.01.2016
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    Es soll ein Wohnraum werden. Also folgendes habe ich bis jetzt gelernt: Mehrlagiger Aufbau beginnend mit 24mm NF, darauf Schüttung, dann Trockenestrich-Elemente und abschließend dann der Bodenbelag.

    Brauch ich die Schüttung, wenn ich Fermacell Esrich Elemente mit 20mm Gipsfaserplatte + 10mm Mineralwolle verwende?
     
  11. Neutal

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    Ich habe den Eindruck, das hier zwar der Dachboden ausgebaut wird, das Bauamt allerdings noch nicht zugestimmt hat. Würde eine Genehmigung vorliegen, dann hatte bereits ein Statiker dem Bodenufbau mit allen Lastannahmen gerechnet.
    Man beginnt keinen Dachausbau und legt dann mal irgend einen Aufbau fest. Keiner hier weiß ob eine aussteifende Scheibe erforderlich ist und ein schwimmender Aufbau ist, bei falscher Ausführung, schalltechnisch unwirksam.
    Eine Genehmigung bedarf eines Bauantrages und den darf nur ein Architekt, Bautechniker oder ein Handwerksmeister aus dem Bauhauptgewerbe einreichen. Spätestens in der Baubeschreibung würde der Fußbodenaufbau auftauchen. Liegt keine Baugenehmigung vor und es kommt zu einem Brand oder Unfall, so haben sie ein masives Problem. Kommt es dann zu einem Personenschaden aufgrund eines fehlenden zweiten Rettungsweges, dann können sie endgültig einpacken, das aber nur am Rande.
     
  12. #12 diplompfleger, 03.01.2016
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    Früher war alles besser! Da konnte man im Forum eine Frage stellen und diese wurde dann auch ganz hilfbereit beantwortet. R.B. Hat mir bis jetzt echt weiter geholfen. Aber Flocke z.B. Der glaubt, dass er sich im Bayerischen Baurecht auskennt und mir nicht glaubt, dass ich das Bauvorhaben mit dem Bauamt abgesprochen habe. Das Thema ist nicht Baugenehmigung. Wenn ihr mir wiklich helfen wollt, dann helft mir bei er Beantwortung meiner konkreten Fragen.

    Extra für Flocke kopiere ich ein Auszug aus der Bayerischen Bauordnung. Ja Flocke in Bayern braucht man keine Baugenegmigung. Die Bayerische Bauordung möchte weg von der Bürokratie und dem Bauherr mehr Eigenverantwortung geben.
    Bayerische Bauordnung 2013
    Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben:
    Nach Art.57 Nr.11 c) BayBO ist der Ausbau einzelner Aufenthaltsräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Dachgeschoß überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude genehmigungsfrei, sofern die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht geändert werden.
     
  13. mls

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    glaub ruhig, dass hier ein paar bayern mitlesen, die die
    baybo kennen - aber das thema statik scheint ja der wunde
    punkt zu sein ..
     
  14. R.B.

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    Danng ibt´s also doch keine Statik für den Ausbau. Könnte es sein, dass Du den Begriff "genehmigungsfrei" missverstanden hast? Das bedeutet nicht, dass man einfach so drauflos werkeln kann.

    Nebenbei bemerkt geht es hier um eine Nutzungsänderung, und selbstverständlich musst Du auch die Statik parat haben. War das DG nicht von vornherein für einen Ausbau als Wohnraum vorgesehen, dann wurde ganz anders dimensioniert. Jetzt bringst Du mit dem Bodenaufbau, und auch Einrichtung und Personen, ordentlich Gewicht auf die Konstruktion, wofür diese (wahrscheinlich?) niemals ausgelegt war. Was wird wohl passieren?

    Eigenverantwortung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn wenn der Schaden einmal da ist, bedeutet das auch, dass man selbst den Kopf dafür hinhalten muss. Also die vorhandene Statik prüfen lassen, es könnte gut sein, dass da massiv verstärkt werden muss. Je nachdem wie alt die Statik ist, hat man mit Annahmen gerechnet, die heute sowieso nicht mehr gültig sind.
     
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