Schlußrechnung Mauerwerk nachprüfen und messen, gibt es da versteckte Regelungen?

Diskutiere Schlußrechnung Mauerwerk nachprüfen und messen, gibt es da versteckte Regelungen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ...und berichte doch dann mal daraus geworden ist. Danke!

  1. #21 Thomas B, 04.01.2016
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    ...und berichte doch dann mal daraus geworden ist. Danke!
     
  2. #22 Neuling1977, 04.01.2016
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    Ich habe 30 cm für Estrich und Bodenbelag veranschlagt.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2016
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    Dann warst Du großzügig!!!
     
  4. #24 Neuling1977, 04.01.2016
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    Was veranschlagt man denn normal für Estrich und Bodenbeläge?
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2016
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    Normal "veranschlagt" man nicht, sondern nimmt das Maß aus den Ausführungsplänen ;)

    Aber Fußbodenaufbau im OG > 15 cm und im EG > 25 cm sind schon ungewöhnlich.
     
  6. Nana55

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    ....
     
  7. Nana55

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    Die Verjährung wird nur durch einen gerichtlichen Mahnbescheid o.ä. unterbrochen. Wenn die Verjährungszeit 2015 endete, ist die Rechnung, zumindest nach VoB, beriets verjährt. :D
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2016
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    Was ja nicht bedeutet, dass der TE sie nicht trotzdem bezahlen darf! Wenn überhaupt schon Verjährung eingetreten ist!
     
  9. #29 Neuling1977, 15.01.2016
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    So, gestern hatten wir dann das Gespräch mit dem Architekten. Dabei kamen tatsächlich einige Differenzen (O-Ton Architekt: da hat er( der Maurer) es wohl nicht so genau genommen) auf den Tisch. In Summe knapp 4500€ plus Mehrwertsteuer. U.a. wurden Öffnungen über 2,5m² nicht abgezogen. ( O Ton Architekt: dafür wurden auch keine Leibungen berechnet) Klar die arbeiten immer zusammen, nichtsdestotrotz haben wir ja den Architekten angestellt und er sollte in unserem Sinne prüfen. Bitte bitte nicht falsch verstehen: Es geht dabei nicht darum den Maurer um sein Honorar zu bringen, er soll erhalten was er zu bekommen hat. Gerne kann mir der Architekt dann sagen: "ja, aber dafür hat er Ihnen hier weniger berechnet". Wir sollen jetzt einen Vorschlag machen, was wir bereit sind zu bezahlen. Das ist denke ich fair. Ansonsten würde er dem Mauerer die Rechnung zurückgeben und er soll sie neu und bitte genauer stellen. Weiß aber nicht, ob ich das machen soll. Weil ich nicht sicher bin ob er dann "seinem" Maurer sagt, was er evtl. noch dazuschreiben schreiben könnte nach VOB. Wir hätten ja gar keinen Kostenvoranschlag sondern nur eine Ausschreibung.
    Hmmmm was tun....
     
  10. #30 lawrence, 15.01.2016
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    Dieses gedankliche "Aufrechnen" darf der Architekt nicht. Vorhandene Fehler in der Rechnung hat er zu beanstanden. Wird etwas nicht berechnet, kann er dir das sagen, aber mehr nicht. Es ist nicht Sachwalter des Handwerkers, somit Pech für den HW, wenn er Positionen vergisst.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2016
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    Das nist nicht fair, das ist Leistungsverweigerung! Ihr bezahlt den Kollegen in LP 8 unteranderem für die Prüfung der eingereichten Rechnungen!
    E R hat also die Massen zu prüfen, die Massen, die zu viel berechnet worden zu kürzen und Euch zu fragen, ob er auch die Massen, die vergessen wurden, dazuschreiben darf oder ob er Euch nur über die ggf. noch nachberechenbare Summe informieren soll!


    E R hat also die Massen zu prüfen, die Massen, die zu viel berechnet worden zu kürzen und Euch zu fragen, ob er auch die Massen, die vergessen wurden, dazuschreiben darf oder ob er Euch nur über die ggf. noch nachberechenbare Summe informieren soll!

    Ohne Eure Zustimmung darf er nur zu viel berechnetes kürzen!


    Wenn er den BU informiert, was der ggf nicht berechnet hat, fügt er Euch, wenn Ihr ihm das nicht ausdrücklich erlaubt habt, einen wirtschaftlichen Schaden zu, für den er haftbar gemacht werden kann - und das würde ich ihm auch sehr deutlich machen, wenn er so agiert, wie hier beschrieben!
    Das zu beweisen mag schwer sein, aber ich kenne z.B. Fälle, in denen Bauleiter und Chef im Unfrieden auseinander gegangen sind.
    Wenn der Bl dann so einen richtigen Rochus auf seinen Chef hat und der erinnert sich, .......
     
  12. #32 lawrence, 15.01.2016
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    Genauso müssen bei mir alle Rechnungen über 500 Euro im Original vorliegen, nicht nur als PDF-Datei.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2016
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    Falsch!!! Er muss es sogar machen!

    Nehmen wir mal ein MFH mit 3 identischen Etagen. Was macht man bei der Abrechnung? Berechnet die Massen einer Etage und nimmt die *3.
    So, wenn der Maurer jetzt das "*3" vergessen hat, dann muss der Rechnungsprüfer seinen AG darauf hinweisen, dass da ein erheblicher Nachberechnungsbatzen noch kommen kann, damit der von den zwei Etagen nicht goldene Wasserhähne kauft und dann pleite ist, wenn der Maurer mal seine Baustelle nachkontrolliert.

    Das gleiche gilt auch im kleinen! Wenn der Bauherr nicht fair sein will (schreib auch vergessene Mengen dazu), dann ist es für ihn schon relevant, ob er 6.000 € nachzahlen muss, wenn er 4.500 € aus der Rechnung streicht oder ob es für ihn nicht vorteilhafter ist, die Rechnung voll zu bezahlen, um keine schlafenden Hunde zu wecken!!!
     
  14. #34 lawrence, 15.01.2016
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    Da hat du mich nicht verstanden. Mit gedanklichem Aufrechnen meine ich, dies stillschweigend zu machen ohne jeglichen Hinweis an den BH. Wenn es taktisch klüger ist, die Rechnung wie gestellt zu akzeptieren - ok, aber als BH muß ich erstmal darüber informiert werden, was nicht stimmt. ob positiv oder negativ für mich als BH.
     
  15. #35 Thomas B, 15.01.2016
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    ...jedenfalls scheint der A. die Rechnung ja wohl gar nicht geprüft zu haben (es war ja alles abgehakt).

    Interessant wäre es doch mal den Kollegen damit zu konfrontieren, dass man nun also die freigegebene Rechnung überweist und das fälschlicherweise nicht gekürzte von ihm als Schadensersatz zurückverlangt....

    Scheint ein recht fauler Hund zu sein. Und dann och diese Begründungen. Geht gar nicht.
     
  16. #36 Gast036816, 15.01.2016
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    wenn es ganz schnell gehen muss, dann gibt es häkchenspray aus der sprühflasche.
     
  17. #37 Skeptiker, 15.01.2016
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    Nur so könnte er das lernen. Wahrscheinlich fällt er aus allen Wolken. Aberes kapieren ja ganz viele Kollegen nicht, dass sie als Rechnungsprüfer keine neutralen Schiedsrichter sind, sondern parteiisch für den Bauherren! Auch die Handwerker schnallens meist nicht.

    :bau_1:
     
  18. #38 Thomas B, 15.01.2016
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    Falsch geprüft, also zB "neutral", auch mal was gegengerechnet, wenn was vergessen wurde, fände ich ja noch "fair" (wenngleich nicht richtig). Aber gar nicht geprüft und alles abgehakt??? Sapperlott!
     
  19. #39 Skeptiker, 15.01.2016
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    Ja, das ist einfach nur Faulheit, übel!
     
  20. #40 stockstadt, 15.01.2016
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    Dürfte denn der BU seiner Schlußrechnung nochmal was nachfordern??
     
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Schlußrechnung Mauerwerk nachprüfen und messen, gibt es da versteckte Regelungen?

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