Mangel des Architekten bei Rechnungsprüfung?

Diskutiere Mangel des Architekten bei Rechnungsprüfung? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bei wieviel % der BU meinst Du, bekäme der AG Geld zurück. Kürzungen sind nie berechtigt ;), Bauherren & Architekten eh alles Verbrecher.

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Bei wieviel % der BU meinst Du, bekäme der AG Geld zurück.

    Kürzungen sind nie berechtigt ;), Bauherren & Architekten eh alles Verbrecher.
     
  2. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    PDF --> [F6] --> drin rumschreiben --> signieren --> weitersenden. Geht prima.
     
  3. #23 Kalle88, 05.01.2016
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Ich kann nicht in Rechnung stellen was auch nicht da ist und bei einer kumulierten Rechnung, so es nicht die Schlussrechnung ist, gibt es doch noch weitere kumulierte Rechnungen. Ich als Rechnungssteller will schnell mein Geld um den liquiden Fluss am laufen zu halten der BH will "Rabatt" - sieht mir nach WIN/WIN aus. Warum sollte ich da als ehrenwerter Kaufmann irgendwelche Spielchen spielen, die mir am Ende noch den Ruf kaputt machen?
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sorry, ich bin so ein GANZ altmodischer. Ich korrigiere jede falsche Masse in der Maßenberechnung per durchstreichen und Drüberschreiben der richtigen Masse.
    Wenn ich das mit pdf+F6 machen soll, werde ich irre!

    Das wird immer noch nach alter Väter Sitte in rot und zu Fuß gemacht!
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Weil´s in der Praxis nicht so einfach ist?

    Du musst begründen, warum die Zahlung unger Vorbehalt geleistet wurde, und eine Frist setzen bis wann das Thema geklärt sein muss. An sich geht es um eine strittige Forderung, nur dass in dem Fall den Rechnungssteller die Beweislast trifft. Du musst als Zahlener nur begründen aber nicht beweisen. So weit so gut.
    Verstreicht die Frist, dann wird´s interessant, denn dann musst Du die Rückzahlung einklagen, versäumst Du die Frist, dann hast Du den Rechnungsbetrag anerkannt, das Geld ist weg.

    Ich behaupte jetzt einfach mal, dass die Mehrzahl der Zahlungsempfänger es darauf ankommen lässt, ob/dass Du den Betrag per Klage zurückholst. Immerhin sind sie ja von der Korrektheit der Rechnung überzeugt (sonst hätten sie diese ja nicht gestellt).

    Es mag natürlich auch anders laufen, dass man einen offensichtlichen Fehler erkennt, aber um offensichtliche Dinge geht es in solchen Fällen ja eher selten.
     
  6. #26 Kalle88, 05.01.2016
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    In wie vielen Fällen wird bei einem Hausbau EINE Rechnung gestellt? Wo keinerlei Verrechnung stattfinden würde? Wenn Rechnung kumuliert, dann ist der Skonto es auch. Wenn ich mir als BH dann bei der Schlussrechnung den Skonto nicht einstreichen kann ist das doch zu verkraften. Mir ging es eigentlich nur darum ob eine Bezahlung auch gleich juristisch das Anerkenntnis der Forderung ist.
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ist es bei Abschlagszahlungen nicht so, dass diese sowieso nur "vorläufig" sind? Eine Abschlagszahlung ist ja keine in sich geschlossene Position/Rechnung, sondern Teil einer (großen) Rechnung.
     
  8. #28 Kalle88, 05.01.2016
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Eine kumulierte Rechnung bleibt ja - Buchungstechnisch - dennoch eine Rechnung. "Vorläufig" schützt ja nicht vor Überbezahlung. Ob nun falsche Massen oder zu viele Pauschalpreise die den Bautenstand nicht entsprechen ist ja egal. Wenn ich die jetzt Blind, in Bezug auf den Skonto, zahle trage ich als Bezahlender ja auch das daraus resultierende Risiko. Ich habe aber zwischen den Stellungen zweier kumulierten Rechnungen mehr Zeit als zwischen Zugang und Verstreich der Skontofrist.

    Wenn jetzt die Bezahlung gleich einem Anerkenntnis über der Forderung gleich kommt, dann habe ich ja nichts gewonnen. Als AN bringt es mir aber auch nix, wenn ich den Skonto mehr Tage spendiere, denn ich habe gegenüber meinen Gläubigern ja auch entsprechende Zahlungsfristen. Dumm wäre ich aber, wenn ich diese nicht einhielte und den mir gestellten Skonto verstreichen lassen. Hilft aber nix, wenn die Kohle nicht entsprechend schnell wieder in die Hütte kommt. Auf eine Summe X an Kunden muss ich doch eh Zeit X warten - grundsätzlich.

    So eine Rechnungsprüfung ist ja nun auch kein Hexenwerk, wenn der AN seinen Pflichten einer ordentlichen Dokumentation nach kommt. Andernfalls geht das Ding doch eh mit "nicht prüfbar" zurück und alles beginnt von vorne. Man braucht ja nicht mal mathematische Grundkenntnisse nur n Taschenrechner und das Wissen die Zahlen da einzugeben + das Nachmessen vor Ort....
     
  9. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Vielleicht hilft das:

    http://www.bausuchdienst.de/baurecht-woerterbuch/bauvertragsrecht/anerkenntnis-1.html

     
  10. #30 Kalle88, 05.01.2016
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Ich danke dir Ralf, hätte man auch selber drauf kommen können zu googlen - auweia :D
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Tja, nachdem meine Vorlesungen in Vertrags- und Grundstücksrecht schon so lange her sind, bleibt mir gar nichts anderes übrig. ;)
     
  12. #32 karo1170, 05.01.2016
    karo1170

    karo1170

    Dabei seit:
    15.04.2013
    Beiträge:
    1.059
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Sachsen
    Was spricht denn dagegen, die Pruefung der Massen (Aufmasse) von der Rechnungspruefung zu trennen? Sprich, AN reicht prueffaehige Aufmassblaetter beim Pruefer (Bauherr, Planer, Bauueberwacher...) ein, dieser prueft und sendet dem AN die geprueften und bestaetigen Aufmasse zu. Evtl. Unklarheiten koennen zeitnah ausgeraeumt werden. Anschliessend erstellt der AN die Rechnung ueber die geprueften Leistungen, die eigentliche Rechnungspruefung ist dann nur noch ein formeller Akt mit sehr ueberschaubaren Zeitanspruch seitens des Planers und sorgt fuer eine zuegige Weiterleitung der geprueften Rechnung an den Bauherr.

    "Etwas gruen adelt die Rechnung..."
     
  13. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    :28::28::28:
     
  14. #34 Kalle88, 05.01.2016
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Ich sollte mich nebenher nicht durch Meister-Bafög-Anträge wälzen, dann fällt das Denken leichter :winken
     
  15. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Sind die mittlerweile so fett geworden, dass man die wälzen muss? Oder sind die immer noch so gruslig, dass man sich vor Wut in Ihnen wälzt?
     
  16. #36 Kalle88, 05.01.2016
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Die Papiere sind übersichtlich, du brauchst nur für Teilzeit und Vollzeit andere Anträge und es ist bissel mühsam durch den möglichen Erlass zu blicken und bei der Teilzeitvariante die Fristen zwischen Teil 3-4 und 1-2 zu ersehen, falls mir nach Teil 3-4 die Lust vergeht :D Aber nu zurück zum Thema. :bierchen:
     
  17. #37 Skeptiker, 05.01.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Vielleicht hat's ja schon irgendwer geschrieben, dann entschuldige ich mich schon vorab für die Wiederholung:

    Gibt es es im Architektenvertrag (nicht der HOAI!) ein Vereinbarung über die zulässige Bearbeitungsdauer der Rechnungsprüfung bei AR / SR durch den Kollegen? (Für die SR sieht ja die VOB eine deutlich längere Prüffrist vor). Wenn ja, und wenn diese überschritten wurde, kann das entgangene Skonto in jedem Falle dem Architekten vom Honorar gekürzt werden, würde ich auch ohne zu mucken akzeptieren, wenn ich den Termin verpennt habe. Wenn nein wird, wird's schwieriger, dann müssen die Juristen 'ran.

    Ich mache inzwischen keine Verträge mehr mit einer Bearbeitungsdauer < 7 Werktage für AR und < 12 Werktage für SR, eigentlich 18 für SR, man könnte es auch von der Betragshöhe abhängig machen, aber die Idee kommt mir auch erst jetzt ... Weshalb momentan überhaupt noch jemand 2 % oder gar 3 % Skonto gewährt verstehe ich bei den Zinsen überhaupt nicht, denn das entspräche einer Verzinsung von bis zu 24 % bzw. gar 36 %. Schon in meiner Handelsausbildung vor Ewigkeiten habe ich gelernt, dass es sich immer lohnt, zum Skontotermin zu zahlen, aber nie, Skonti einzuräumen.
     
  18. #38 stockstadt, 05.01.2016
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Ich sehe das eher als "Ansporn", dass das Geld schnell fliesst .... über die Zahlungsmoral wird doch oft (teilweise zurecht) gemeckert
     
  19. #39 Skeptiker, 06.01.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    schon, betriebswirtschaftlich ist es bei den momentanen Zinsen aber völliger Unsinn. Es bringt allenfalls Liquidität. Wenn ich mir aber anschaue wie lange manche Gewerke für die SR brauchen kann's so knapp nun auch wieder nicht sein ...
     
  20. #40 jodler2014, 06.01.2016
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Was haben Zinsen usw.usf.) mit der SR am Hut ?
    Schön für den Skeptiker ,dass es brummt und ohne Komplikationen funktioniert..
    Aber irgendwann kommt auch der Tag,an dem Du "zweimal "überlegen musst ..:shades
     
Thema: Mangel des Architekten bei Rechnungsprüfung?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. architekt prüft rechnung nicht

    ,
  2. Korrektur Rechnung nach oben

    ,
  3. skontofrist bei magel

    ,
  4. architekt pflicht rechnungsprüfung,
  5. architekt rechnungsprüfung,
  6. architekt hat handwerker zu viel in rechnung gestellt,
  7. rechnungsprüfung architekt farbe,
  8. falsche rechnungsprüfung architekt klage,
  9. architekt versäumt skontofrist bei prüfung,
  10. architekt prüft die schlussrechnung nicht,
  11. Rechnungsprüfung anzweifeln,
  12. rechnungsprüfung anzweifeln,
  13. handwerker skonto 90%
Die Seite wird geladen...

Mangel des Architekten bei Rechnungsprüfung? - Ähnliche Themen

  1. Magelhafte Leistung des Architekten?

    Magelhafte Leistung des Architekten?: Hallo zusammen, Wir haben von unserem Architekten die Schlussrechnung bekommen und sind der Ansicht, dass die erbrachten Leistungen mangelhaft...
  2. Mängel nach Abnahme beim Architekten melden - ist das noch LPh 8?

    Mängel nach Abnahme beim Architekten melden - ist das noch LPh 8?: Hallo zusammen, unser Haus steht und das betreffende Gewerk ist seit einem 3/4 Jahr abgenommen. Jetzt tauchen Mängel an der Ausführung auf. Das...
  3. Mängel nach Umbau mit Architekt

    Mängel nach Umbau mit Architekt: Hallo, wir habe gerade einen Praxisumbau hinter uns (unter Bauleitung eines Architekten) die Wände wurden komplett mit matter Latexfarbe...
  4. Mangel im Werk des Architekten ?

    Mangel im Werk des Architekten ?: Wertes Forum, liebe Architekten, beurteilt bitte selbst, ob sich der Fall so darstellt, wie ich vermute, oder ich mir nur einbilde, schlecht...