Rechnung prüfen

Diskutiere Rechnung prüfen im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; "...Das Rohr das verlegt wurde ist von der Firma XYZ Im Positionstext steht „Kunststoffrohr gewellt in Schalung einlegen gleichwertig oder typ....

  1. Baumal

    Baumal

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    "...Das Rohr das verlegt wurde ist von der Firma XYZ

    Im Positionstext steht „Kunststoffrohr gewellt in Schalung einlegen gleichwertig oder typ. Das heißt nicht dass es kein FFKUS… sein muss, sondern ein für diesen Einsatz geeignetes Rohr zur Verwendung kommen muss.

    Ein prüfbares Aufmaß ist in dem Fall auch ein Arbeitsbericht. Dass uns allerdings in gewisser Weise unterstellt wird, dass wir mit den Massen betrügen, schlägt nun dem Fass den Boden aus. Ich habe es nicht nötig meine Kunden über den Tisch zu ziehen. [...] Zur Info: Ich habe mir von meinem Monteur zur Kontrolle die BMA Kabelverlegung zeigen lassen, um die Menge zu überprüfen. Wir kamen auf ca. 70m. Außerdem ist die Trommel NYM-j 5x1,5 die auf Ihrer Baustelle verwendet wurde auch noch im Lager gewesen. Den Rest darauf haben wir auch überprüft. Hierauf waren auch nur noch 75 m. Also deckt sich dies 100%ig mit den Angaben auf dem Arbeitsbericht des Monteurs.

    Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich unter diesen Voraussetzungen nicht mehr breit bin, die restlichen Arbeiten für Sie auszuführen. ..."


    ruhig bleiben.
    ich empfinde die ansage des auftragnehmers als
    recht sympatisch, es hört sich jedenfalls so an,
    als man mit ihm reden könnte.

    ein gespräch unter vier augen löst manchmal probleme, wo keine sind.

    bedenke auch: du stellst dein problem im forum dar, es gibt
    aber immer 2 seiten. was würde dein auftragnehmer über dich
    berichten?
     
  2. #42 karo1170, 14.01.2016
    karo1170

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    Anhand der Angaben des Auftragnehmers (Hersteller, Typ Rohr) sollte sich ja die Eignung für die Verlegung in Beton recht einfach nachweisen lassen. Dazu noch die Tabelle F 52.1 aus der DIN 0100-520 heranziehen. Gefordert sind mittlere Druck- (750N) und Schlagfestigkeit (2kg/100mm), Klasse 3. Wenn das verlegte Rohr diese Anforderungen erfüllt, prima. Wenn nicht -> Problem des Auftragnehmers.
     
  3. #43 Nutzername, 14.01.2016
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    Im Übrigen muss er aber weitermachen - jedenfalls wenn Du das willst.
     
  4. #44 SteveMartok, 14.01.2016
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Ist doch super, wenn er nicht mehr breit ist, passiert vielleicht bei den restlichen Arbeiten nicht mehr so ein Fauxpas!:bef1003:
     
  5. #45 SirSydom, 28.03.2016
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    mittlerweile ist einiges an Wasser die Vils runtergeflossen, aber getan hat sich hier noch immer nicht viel.
    Es gab ein Gespräch mit dem Elektriker, in dem die (unbestellten) Mehrmengen thematisiert wurden, das verwendete Rohr und das Thema Rolladenkästen.

    1) Bei den unbestellten Mehrmengen war er bereit eine gewisse Menge abzuziehen - ok.
    2) Beim Rohr hatte er entweder keine Ahnung oder hat sich blöd gestellt. Erst als ich gesagt habe, dass da noch eine halbe Rolle Rohr auf der Baustelle liegt, auf dem die ganzen Daten stehen, hat er gemeint er müsse da mal mit dem Vertreter sprechen..
    3) Bei den Rolladenkästen hat er auf eine extra Aufforderung gewartet. Nun gut, hab ich anders verstanden unsere Abmachung, aber ok.

    Das Gespräch ist bestimmt 8 Wochen her, es wurde vereinbart erstmal nichts zu bezahlen. Er meldet sich. Nichts passiert bisher.

    Ich würde nun gerne das Thema mal endgültig klären und bin am überlegen, wie ein Vorschlag zur Einigung aussehen könnte.

    Ich würde vom Rechnungsbetrag abziehen:
    1) geschätzte Menge für die 2 Rohre+Leitung, die nicht bestellt waren x vereinbarter Preis pro m
    2) meine Arbeitszeit für den Aufwand die Leitungen aus dem Rolladenkästen/Fensterlaibungen herauszulegen x 0,5 x Stundensatz Lehrling
    3) Beim Rohr weiß ich nun nicht so recht was angemessen ist. Vereinbart sind ca. 3€/m incl. Verlegung

    Man könnte sagen, es ist kein Abzug angemessen, schließlich tut es ja was es soll.
    Man könnte sagen, man zieht den Materialminderpreis von geschätzt 0,40€/m ab.
    Oder man könnte argumentieren, die Rohranlage ist jetzt wertlos, da nicht in der vereinbarten Beschaffenheit errichtet..

    Was würdet ihr ansetzen?
     
  6. Markul

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    Um welchen absoluten Betrag geht es?
     
  7. #47 SirSydom, 29.03.2016
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