Bauheizung bzw. Baubeheizung

Diskutiere Bauheizung bzw. Baubeheizung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ich habe bereits im Forum gesucht, aber bin hier nicht richtig fündig geworden und hoffe, dass mir Fachkundige aus diesem Forum...

  1. #1 baulino, 05.01.2016
    baulino

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    Guten Tag,

    ich habe bereits im Forum gesucht, aber bin hier nicht richtig fündig geworden und hoffe, dass mir Fachkundige aus diesem Forum vielleicht helfen können.

    Sachverhalt:


    • Wie verhält sich es denn, wenn im VOB-Vertrag explizit niedergeschrieben wird, dass für die Bauheizung vom Bauherrn kein Baustrom zur Verfügung gestellt wird?
      Jedoch steht auch im VOB-Vertrag drinnen, dass VOB/B in seiner aktuellen Form zum tragen kommt, wo wieder unter §4 der Standardtext steht, wo es
      nach meinem Verständnis heißt, dass die Anschlüsse doch vom Bauherrn zur Verfügung gestellt werden müssen - wenn nichts anderes vereinbart wurde - und die anfallenden Kosten entspr. aufgeteilt werden.


    Beide Parteien sagen, dass jeweils die andere Partei dafür verantwortlich ist (Herstellung einer Bauheizung).
    Wer muss nun für die Bauheizung sorgen und aufkommen?
     
  2. #2 baulino, 05.01.2016
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    da fehlt noch was

    natürlich bedanke ich mich für Eure Hilfe.
     
  3. #3 Gast036816, 05.01.2016
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    Gast036816 Gast

    der bauherr!

    sowohl veranlassen als auch bezahlen!
     
  4. #4 stockstadt, 05.01.2016
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    Dem würde ich nicht ungeprüft folgen

    Lass da erstmal die Juristen hinterfragen und antworten
     
  5. #5 baulino, 05.01.2016
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    Nachfrage

    Hallo rolf a i b,


    Zunächst ein gutes neues Jahr 2016 Ihnen.

    Vielen Dank für Ihre schnelle und klare Antwort.


    Woher kann man diesen Sachverhalt (also Ihre Antwort) ableiten/erklären bzw. nachlesen, um das entsprechend wiederzugeben?

    So habe ich es verstanden:
    Für mich als Laie liest sich die im VOB-Vertrag geschriebene Klausel so, dass vom Bauherr lediglich kein Baustrom für die Heizung zur Verfügung gestellt wird, also würde es dann die Standardklausel unter VOB/B §4 aufheben (bzgl. der zur Verfügungstellung)?!
    Somit müssten die Kosten für den Stromverteiler(Aufstellungskosten durch Firma und Miete)/Gerätschaften/etc. von den Unternehmern komplett bezahlt werden, aber wer muss die Heizkosten tragen (gilt da wieder VOB/B §4 Aufteilung der Kosten)?!

    Das Problem ist, dass der Bauherr der Meinung ist (mit seiner Klausel), dass die einzelnen Unternehmer jeweils für sich für die Heizung zu sorgen haben, aber die Unternehmer meinen natürlich das Gegenteil.


    Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.
     
  6. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Der Auftraggeber hat-SOFERN NICHT ANDERS VEREINBART- die Kosten zu tragen.
    Ich würde allerdings NIE für einen Bauherren arbeiten, wenn ich selber für den Strom bezahlen müßte. Wenn jemand seine "planung" so erstellt, das um diese Jahreszeit noch im/am Haus gearbeitet wird, so ist es selbstverständlich, das für eine Beheizung gesorgt wird. Wie sonst ist eine Fehlerfreie Ausführung der Arbeiten möglich?
    Keine Heizung= Bedenkenanmeldung der Gewerke.
    Ich verstehe sie im Moment s, das sie zwar bauen, aber für die entstehenden Baukosten nicht aufkommen wollen.
    Die Umlage der Kosten auf die Einzelgewerke kann nur erfolgen, wenn sie in den entsprechenden Verträgen auch explizit mit den Auftragnehmern vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, so muß der Strom gestellt werden. Bauheizung ist, wie schon geschrieben, in dieser Jahreszeit unabdingbar für eine Fehlerfreie Arbeit, ansonsten würden ab 5°C alle Gewerke ihre Arbeit einstellen, weil ein Arbeiten mit fast allen Bauprodukten ab diese Temperatur schon vom Hersteller unterbunden wird
     
  7. #7 baulino, 05.01.2016
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    Ja, wenn es zum Streitfall kommen würde - sicherlich - dass soll ja vermieden werden.

    Doch mir erschließt sich nicht, ob die o.g. Klausel gänzlich die Verantwortung einer Bauheizung an die jeweiligen Unternehmer schiebt, oder doch nur
    der Baustrom-Anschluss für die Bauheizung von dem Unternehmer gesorgt werden muss.

    Der Bauherr will das jeder Unternehmer selbst für seine Bauheizung sorgt sowie nichts zahlen muss und für mich als Laie ist das ja vom Verständnis doch sehr unpraktikabel.
     
  8. #8 stockstadt, 05.01.2016
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    Für mich als Bauherr wäre es eine Selbstverständlichkeit für Wärme (und sogar warmen kaffee) zu sorgen.

    Aber hier scheint eine andere Spezies Bauherr auch was anderes vereinbart zu haben.
    Deshalb sind pauschale Ratschläge nicht immer die richtigen.

    Erst müsste mal der Stauts hinterfragt werden ... die ausführenden Firmen sind vielleicht Sub´s eines GÜ ... und der GÜ ist das Sparbrötchen, weil er die Vereinbarung mit dem BH unterschrieben hat, aber dann nicht heizen will.
     
  9. #9 baulino, 05.01.2016
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    Hallo,

    auch Ihnen vielen Dank für Ihre Ausführung - die ich im übrigen als Baulaie ebenfalls so sehen würde (wenn es da nicht diesen Wirrwar von § geben würde).

    Ich muss nur kurz klar stellen, dass ich weder Bauherr bin noch Bauunternehmer.
    Jemand aus meiner Familie hat eine Wohnung in einem 6FWH vom Bauherr erworben und zur Zeit ist diese genannte Problematik aktuell.

    Wir wollen nur richtig nachvollziehen können, wer jetzt hier richtig liegt mit seiner Meinung.

    Was bedeutet die Klausel im VOB-Vertrag dann, wenn es dort heißt, dass kein Baustrom für die Bauheizung gestellt wird und was muss nach dieser Klausel wer machen?
     
  10. #10 baulino, 05.01.2016
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    Ja, da stimme ich Ihnen voll und ganz zu, aber was bedeutet diese Klausel nunmehr genau bzw. wer muss was dann machen?
     
  11. #11 stockstadt, 05.01.2016
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    Sorry ... das gehört in den 1. Beitrag :mauer

    So kannst du alle Antworten vergessen ... da passt nichts auf deine Frage
     
  12. #12 baulino, 05.01.2016
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    Naja, das hat ja nicht direkt mit der gemachten Fragestellung zu tun, weil meine Schwester nur Käufer ist und somit nur Vertragspartner mit dem Bauherrn.
    Es geht mir ja um die Frage, wer hat für die Bauheizung zu sorgen und wer hat diese zu zahlen, wenn man diese komische Klausel berücksichtigt (es wird kein Baustrom für die Bauheizung vom Bauherrn zur Verfügung gestellt) in diesem VOB-Vertrag?
     
  13. R.B.

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    Da bin ich mir nicht so sicher. Wer ist "Bauherr"? Bauträger?
     
  14. #14 Thomas B, 05.01.2016
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    Wenn Kauf vom Bauträger, dann ist der BT auch Bauherr und hat sich eben um alles zu kümmern, was für die Fertigstellung seines zu veräußernden Objektes notwendig ist. Aber auch dann stimmt der Hinweis, dass der BH das zu tragen hat (letztendlich).
     
  15. #15 Gast036816, 05.01.2016
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    wenn der bauherr keinen stromanschluss für die bauheizung stellt, muss er eine andere art der baubeheizung organisieren. anderweitig können die arbeiten auch eingestellt werden, wenn mindesttemperaturen unterschritten werden und der baufortschritt ist gleich null.
     
  16. #16 Kalle88, 05.01.2016
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    Wenn nicht BT, dann erstmal klären ob VOB überhaupt rechtsgültig vereinbart wurde, andernfalls ist das BGB anzuwenden. Das kann sich zwar an die VOB anlehnen, muss es aber nicht und ist bekanntlich ziemlich AG-freundlich.

    Wenn man mal davon ausgeht, dass der Vertrag an sich rechtsgültigkeit besitzt und dort vereinbart ist dass der Baustrom nicht vom Bauherren gestellt wird - dann gilt was dort geschrieben steht. Andernfalls bräuchte man ja keine Verträge vereinbaren, was dann im BGB oder VOB steht dürfte ziemlich nebensächlich sein. Immerhin haben sich die Vertragsparteien ja auf den Vertrag mit beiderlei Anerkenntnis einverstanden erklärt. Kurz: Selber schuld, wer so etwas unterschreibt.

    Sollte es sich aber so darstellen, dass der Strom vom Bauherren zu liefern wäre - dann müsste er meiner Meinung nach aber nicht für die Beheizung sorgen. Denn wenn ich mich recht entsinne, dann steht in der LBO sinngemäß drin, dass evtl. Zusatzmaßnahmen von Nöten sein können, wenn Wetterbedingungen eintreffen die die Verarbeitung beeinträchtigen, ggf. die Arbeiten einstellen. Sollte jedoch ein Bauzeitenplan bestehen, würde aus einer Verzögerung ggf. eine Vertragsstrafe resultieren. Meiner Logik nach wären die Zusatzmaßnahmen zum Weiterarbeiten entsprechende Nebenleistung die im EP einzupreisen ist - da klar ersichtlich aus dem Bauablauf. Hat der An dies nicht getan, dann wäre das wohl ein Kalkulationsirrtum und damit Problem des AN. Also vom AG nicht zu bezahlen.

    Ein Jurist mag das aber ganz anders sehen, als ich. :D
     
  17. #17 Nutzername, 05.01.2016
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    Gibt es vertragliche Vorgaben, wann die Gewerke, die jetzt eine Heizung brauchen, ausgeführt werden sollen (wahrscheinlich nicht, weil es nur einen Kaufvertrag für das Endprodukt gibt?)?
    Wenn nein, gibt es einen Termin, wann das Haus/Wohnung fertig sein soll? Den wird es doch wohl geben...
    Und dann wäre Dir egal, wann die bauen. Das hätte der Ausführende zu disponieren.

    Aber ich fürchte hier fehlen noch einige Angaben zum Vertragsverhältnis, um das abschließend zu beurteilen.

    (Offene Fragen: Bauen die jetzt, um Ihren Vertragstermin zu halten? Bauen die jetzt, weil du einen früheren Termin verlangt hast. Hat sich der Bauablauf geändert? Haben sich Termine geändert?...)
     
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