Wann ist eine Garage eine Garage?

Diskutiere Wann ist eine Garage eine Garage? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin Moin, wenn ich eine Garage baue, die ca. 33m2 groß ist und nur einen Stellplatz habe von ca. 15m2, ist dies dann eine Garage? Bzw. wie...

  1. #1 Giraffe, 05.01.2016
    Giraffe

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    Moin Moin,

    wenn ich eine Garage baue, die ca. 33m2 groß ist und nur einen Stellplatz habe von ca. 15m2, ist dies dann eine Garage?
    Bzw. wie viel Fläche einer Garage muss von einem Kfz benutzbar sein, damit es eine Garage ist?

    Hintergrund, in Sachsen darf man (genehmigungsfrei) 10m2 große Schuppen bauen, aber 50m2 große Garagen.

    Grüße
     
  2. reezer

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    die Frage ist nicht, wieviel Fläche "von einem Kfz benutzbar" sein muß, damit es eine Garage ist.
    Die Frage ist eher, was alles außer Fahrzeuge abstellen in der Garage stattfinden darf, damit sie noch eine Garage ist.
    Und nicht ein Schuppen, oder eine Werkstatt, oder sonstwas das dann evtl. genehmigungspflichtig ist
     
  3. #3 Giraffe, 05.01.2016
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    Auch ein Ansatz, aber wie ist die Antwort.
     
  4. #4 tomtom79, 05.01.2016
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    Rein rechtlich darf in einer Garage auch nur ein Auto stehen sonst nix. Bei unserem alten MFH durfte nicht mal die Reifen dort gelagert werden. Also Rassenmäher, Fahrrad, Spielzeug hat dort nix zu suchen geschweige den Kisten usw.
     
  5. #5 trekkie, 06.01.2016
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    Du musst das im Gesamtzusammenhang für dein Grundstück sehen, nicht Schuppen für Schuppen einzeln.

    Ich denke das Zauberwort heisst in dem Fall in Summa 50qm, egal ob Garage oder unbeheizter Kellerersatz/Abstellraum.
    Wenn Du also schon drei Schuppen a' 10qm hast, wirds schwierig mit zusätzlich 50qm Garage >> bzw. ist halt genehmigungspflichtig.
     
  6. #6 trekkie, 06.01.2016
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    Nachtrag: das mit den max. 10qm 'Schuppen' bezieht sich meines Wissens auf die Katastereintragung, wird aber trotzdem mitgezählt.
    Die Thematik beschränkt sich ja nicht nur auf die 50qm, da spielen ja noch andere Sachen, wie Grenzbebauungslängen etc. mit rein,
    vielleicht kannste ja mal nen Lageplan uppen, dann wäre die Fragestellung etwas konkreter ;)
     
  7. #7 Gast217, 06.01.2016
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    Ich vermute es geht eher darum:

    Was ist denn mit den restlichen 18m2?
    Meiner Ansicht nach muss von einer Garage 100% für Kfzs nutzbar sein.

    Marion :)
     
  8. #8 Gast217, 06.01.2016
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    Gast217 Gast

    Nachtrag:
    es besteht zwar kein Zwang zur entsprechenden Nutzung, aber die Garage darf dann auch nicht anderweitig genutzt werden.
     
  9. #9 Thomas Traut, 06.01.2016
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    In Brandenburg, wahrscheinlich fast überall, gilt:
    Dieser Passus fehlt in der Sächsischen Garagenverordnung. Vielleicht können ja die sächsischen Kollegen sagen, wie das gehandhabt wird.
     
  10. ziesel

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    Dafür steht genau dieser Satz in der Bauordnung drin (§2 (7) SächsBO).
     
  11. #11 planfix, 06.01.2016
    planfix

    planfix Gast

    mit der linken hand am rechten ohr gekratzt:
    schnelle e-bikes ( Pedelec) gelten als KFZ, mopeds und motorräder ebenfalls
    für e-bikes braucht man nicht viel platz zum einstellen, also kann eine garage auch für diese schnellen e-bikes vorsehen.

    de frage ist, wofür der TE den raum nutzen will, und ob das irgendjemand kontrolliert.
     
  12. #12 Gast217, 06.01.2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.01.2016
    Gast217

    Gast217 Gast

    Das ist der Grund, warum man in Deutschland noch nie von den sensationellen Entwicklungen von Garagenfirmen gehört hat. Oder noch schlimmer, man hat diese bürokratisch im Keim erstickt! :fleen

    Es gibt ein Gerichtsurteil und ins Rollen gebracht hat's der Vermieter.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2016
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  14. Taipan

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    Die Garagenverordnung beschreibt ja nur, wie eine Garage und deren Zufahrten auszusehen hat. Was eine Garage ist, steht in der Bauordnung.
     
  15. rose24

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    Genau. Und die Genehmigungspflicht hängt immer an der Nutzung - wird eine Garage nicht mehr als Garage genutzt, dann ist sie auch keine mehr, sondern eben Werkstatt, Bastelraum, Abstellraum o.ä.
    Es wird sich aber niemand darüber aufregen, wenn in der Garage noch das Fahrrad oder die Winterreifen abgestellt werden.
     
  16. #16 wasweissich, 06.01.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    könnte aber .....

    und wenn der nachbar oder die nachbarin ......:bef1009::bef1021: ... dann....:yikes:motz:boxing
     
  17. #17 Gast943916, 06.01.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    es geht hier doch nur darum gesetzliche Bestimmungen auszuhebeln um möglichst günstig an eine Werkstatt oder ähnl. zu kommen

    soweit ich weiss ist die Nutzung einer Garage genau definiert, wer sich nicht daran hält muss eben mit evtl. Konsequenzen leben
     
  18. #18 Thomas Traut, 06.01.2016
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    Im ersten Link in #13 geht es darum, dass die Garage offensichtlich so vollgeräumt war, dass sie nicht mehr zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden konnte. Wenn da aber regelmäßig ein Auto steht, die Garage also rechtlich konform genutzt wird, darf dann da trotzdem nichts weiter stehen? Dann könnten wahrscheinlich 99,99 % aller EFH-Garagen mit einem Bußgeld und der Anordnung zum Ausräumen belegt werden. Selbst im 2. Urteil waren die Platzverhältnisse offensichtlich so beengt, dass ein durchschnittlicher Pkw nicht mehr reingepasst hat.
     
  19. #19 mastehr, 06.01.2016
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    Es wird scheinbar von einer erhöhten Brandgefahr ausgegangen, deshalb wird auch in der Regel eine Rauschschutztür zwischen Garagen und Wohnräumen vorgeschrieben.
    Ich gehöre zu den anderen 0,01%. :konfusius
     
  20. #20 Gast217, 06.01.2016
    Gast217

    Gast217 Gast

    Ich denke, dass es dem TE zunächst darum geht zu verstehen, welche gesetzlichen Möglichkeiten es für seine Idee gibt.

    Sollte er tatsächlich wissentlich eine Garage (unter Ausnutzung der Möglichkeiten auch grenzständig) bauen, um sie aber anders zu nutzen, würde ich es durchaus auch als Angriff auf die gute Nachbarschaft verstehen.
    Meine Frage, was wären dann die Rechtsfolgen, läge ein Schwarzbau vor?
     
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