Statiker - keine abschließende "Abnahme"?

Diskutiere Statiker - keine abschließende "Abnahme"? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, es wurde ein Statiker beauftragt, weil eine tragende Wand teilweise entfernt werden soll und ein Stahlträger eingezogen werden...

  1. #1 fragesteller83, 06.01.2016
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    Hallo zusammen,

    es wurde ein Statiker beauftragt, weil eine tragende Wand teilweise entfernt werden soll und ein Stahlträger eingezogen werden muss.
    Die Arbeiten führen wir in Eigenregie aus, dort gibt es auch keine Unklarheiten. Jedoch wurde der Statiker beauftragt, damit wir später versicherungstechnisch, falls uns die Decke
    in 30 Jahren mal auf den Kopf fällt, aus welchen Gründen auch immer, auf der sicheren Seite sind. Allerdings war ich bei Auftragsvergabe etwas blauäugig und habe die durchzuführenden Leistungen nicht im Detail geprüft, so dass mir nun vom Statiker mitgeteilt wurde, dass er nach Besichtigung und Planerstellung mit seiner Arbeit fertig ist und uns eine Rechnung schickt.

    Die wird natürlich bezahlt, jedoch frage ich mich, ob das so üblich ist?
    Kommt nach Durchführung der Arbeiten keiner mehr gucken?
    Ist das ausreichend für den Versicherungsschutz?
     
  2. #2 Thomas Traut, 06.01.2016
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    Wie lautete denn der Auftrag?
     
  3. #3 Nutzername, 06.01.2016
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    Du willst ne eierlegende Wollmilchsau.

    Einerseits sparen durch Eigenleistung, andererseits die Haftung komplett an andere abgeben.

    Aber wenn die Wand noch offen ist, kannst Du Deinen Statiker ja noch mit der entsprechenden Besonderen Leistung nach LPH 8 beauftragen. Aus der Nummer mit der Haftung kommst Du trotzdem nicht raus. Aber gegenüber Deiner Versicherung hast Du m.E. ausreichende Sicherheit.
     
  4. #4 Gast036816, 06.01.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum sollte der tragwerksplaner für mehr haften, als beauftragt wurde und honoriert wird?

    mal im sinne des tragwerksplaners - für sein haftungsrisiko ist es besser, wenn er diy-bauleistungen nicht gesehen hat!!!
     
  5. #5 Thomas B, 06.01.2016
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    Das ist nicht unmöglich, aber dennoch zumindest ungewöhnlich.

    Eigenleistung (= Ihr macht es selber) oder Eigenregie (=Ihr kümmert Euch selber um entsprechende Handwerker, die das dann ausführen selber).

    Wenn Eigenregie, also durch entsprechende Fachleute ausgeführt, dann kann der Statiker sich das ruhig ansehen und gucken ob es so ausgeführt wurde, wie er es vorgegeben/ berechnet/ dimensioniert hat.

    Bei Eigenleistung würde ich hier aus haftungsrechtlichen Gründen auch die Finger davon lassen.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wenn der stahlträger bereits eingebaut ist, liegen meist die
    wesentlichen ursachen für bauchweh in der vergangenheit ;)
    also, kein grund für rumgemädl ..

    entweder, ich weiss, was ich geplant habe und das prüfe und
    vertrete ich am bauort - und zwar eindeutig.
    natürlich kann man auch diy-leistungen angucken und dann ..
    :yikes: oder :28:
     
  7. #7 fragesteller83, 07.01.2016
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    Das Haus haben wir gerade eben gekauft. Solide gebaut, Ende der 70er. Normalerweise wollten wir es erst ohne Statiker machen, jedoch war der versicherungstechnische Aspekt bei der Beauftragung im Vordergrund. In der Familie arbeiten oder arbeiteten fast alle auf dem Bau, zudem wurden schon vier Häuser komplett selbst hochgezogen. Praktisch ist das also gar kein Thema.

    Darüber werde ich mich mal informieren.
     
  8. mls

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    wenn das bedeutet, die angaben des "statikers" wurden richtig
    und vollständig umgesetzt, dann brauchst du keine abnahme.
    für etwaige rechenfehler etc haftet der kollege.

    ich empfehle trotzdem eine zumindest stichprobenartige aber
    gleichwohl kompetente überprüfung.
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 07.01.2016
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    Doch. Wenn die Tatsache, dass die ausführenden Personen Profis, also hauptberuflich am Bau tätig sind und jahrelange Erfahrungen haben, Garant für eine mangelfreie Bauausführung wären, gäbe es keine Mängel am Bau.

    Du machst das schon richtig, wenn du erwägst, dass sich der Statiker die Ausführung mal ansehen sollte. Wenn es zuvor nicht vereinbart wurde, kostet es halt extra.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 07.01.2016
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    Der Statiker kann aber jetzt nur noch Dinge beurteilen, die er noch erkennen kann.
    Nicht erkennbare Ausführungsmängel sind für ihn nicht erkennbar.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 07.01.2016
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    Für mich klingt das so, als seien die Arbeiten noch im vollen Gange. Wenn indes schon alles tapeziert ist, wird eine Besichtigung nichts nützen, da hast du recht.
     
  12. #12 fragesteller83, 07.01.2016
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    Die Arbeiten beginnen in 2-3 Wochen. Die Wände stehen noch.
     
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