Energieberechnung mit Abweichungen

Diskutiere Energieberechnung mit Abweichungen im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo! Mal wieder eine Frage zur Energieberechnung: Als Heizung wurde angenommen: Zentrale Wärmeerzeugung, Brennwert-Kessel - 19 kW, Erdgas...

  1. #1 Normalo, 06.01.2016
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    Hallo!

    Mal wieder eine Frage zur Energieberechnung:

    Als Heizung wurde angenommen: Zentrale Wärmeerzeugung, Brennwert-Kessel - 19 kW, Erdgas E, Viessmann - Vitodens 200 19 kW, Flächenheizung (Fußbodenheizung), Einzelraumregelung mit Zweipunktregler 0.5 K Schaltdifferenz
    Außerdem wurde in der Detailbeschreibung angeommen: max. Vor-/Rücklauftemperatur 37 / 28 Grad Celsius

    Tatsächlich aber habe ich: Zentrale Wärmeerzeugung, und einen Brennwert-Kessel von Vaillant, ecoTEC plus VC DE 126/3-5, Nennwärmeleistung 4,3-14,0, Warmwasserleistung/Speicherladeleistung 16 kW, Flächenheizung ja, aber mit einem Handtuchheizkörper im Bad, Einzelraumregelung stimmt.
    Laut Unterlage hat die ecoTEC plus zudem als Sollwert eine max. Vorlauftemperatur der Heizung von 40 bis 85 Grad Celsius.

    Ist diese Abweichung in der Berechnung zulässig und kommen dabei überhaupt gleiche Ergebnisse heraus?

    Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
     
  2. Taipan

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    Nein, es kommt nicht das gleiche Ergebnis raus. Die Ergebnisse werden sich in irgendeiner Nachkommastelle unterscheiden, die nicht mehr ausgegeben wird.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 07.01.2016
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    die technischen Daten eines Heizkessels geben die Möglichkeiten des Heizkessels wieder (hier z.B. mögliche Vorlauftemperaturen), die Ansätze in der EnEV-Berechnung zum Teil aber Kennwerte, die unabhängig vom Heizkessel zu sehen sind. Also Kennwerte der Anlage, von der der Heizkessel nur ein Teil ist.

    Wenn in de EnEV-Berechnung ein konkreter Heizkessel genannt wird, vermute ich, dass auch mit konkreten Kennwerten hinsichtlich Wirkungsgrad (Teillast/Volllast), Bereitschaftverlust, elektrische Leistungsaufnahme (Teillast/Volllast) gerechnet wurde.
    Meine Erfahrung ist, dass vor allem die Eingabe der elektrische Leistungsaufnahme und der Teillastwirkungsgrad sich spürbar auswirkt.
    Diese Werte können sich bei anderem eingesetzten Kessel vom Berechnungsansatz unterscheiden. Könnte man mal prüfen, eine geringe Abweichung ist möglich.
     
  4. R.B.

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    Ergänze bitte zur Sicherheit, was Du unter "Energieberechnung" verstehst. Man könnte unterstellen, dass Du die Berechnungen nach der EnEV meinst, aber "Energieberechnung" könnte man auch anders interpretieren (Berechnung der heizungsanlage, Abschätzung Jahresenergieverbrauch usw.). Ich vermute zwar auch, dass es um die EnEV geht, und würde daher Alfons zustimmen, aber sicher ist sicher.
     
  5. #5 Normalo, 07.01.2016
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    Vielen Dank erstmal für die Antworten.

    Also ich habe bei meinen Fragen Unterlagen aus der "Energieberatung nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10" zur Hand genommen. Punkt 7 ist dann die Anlagenbewertung nach DIN 4701-10 und Punkt 7.1 die Anlagenbeschreibung. Da standen die Werte. Ich glaube, es geht um die Primärenergieberechnung und Endenergieberechnung. Hilft Dir das, R. B.?

    Und wenn es eine Abweichung geben könnte, wäre die dann bedenklich, so dass ich eine neue Berechnung machen lassen sollte?
     
  6. #6 Alfons Fischer, 07.01.2016
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    handelt es sich ggf. um ein KfW-gefördertes Gebäude?
    Wie "knapp" waren im EnEV-Nachweis/Energieausweis die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten?

    was ist denn der Hintergrund der Frage, warum ist dies hier wichtig?
     
  7. R.B.

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    Ohne jetzt die Berechnungen gesehen zu haben würde ich den Einfluss der Therme als marginal und somit als nicht relevant einstufen. In beiden Fällen Brennwerter, Heizflächen bleiben gleich, ERR bleibt gleich, Heizwassertemperatur bleibt auch gleich. Welche Einstellmöglichkeiten die Therme hinsichtlich Heizkreistemperatur hat, spielt keine Rolle.
    Ob hier irgendwelche Wirkungsgrade aus den Datenblättern herangezogen wurden, das glaube ich nicht, aber da überlasse ich das Feld lieber dem Alfons, der kennt das besser als ich.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 08.01.2016
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    dochdoch, das wird zwischenzeitlich (weil die Anforderungen schon wieder gestiegen sind) immer häufiger gemacht. Weil es eben ein paar Prozentpunkte bringt.
    Ich vermute wegen des Typs des angesetzten Erzeugers sogar, dass mit Hottgenroth gerechnet wurde ;)
     
  9. R.B.

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    und wenn der Heizungsbauer die Kiste nicht ordentlich einstellt, und der Betreiber nicht regelmäßig eine Wartung durchführen lässt, dann sind die ganzen Prüfstandsergebnisse für den Müll. ;)

    Die Festlegung der Heizwassertemperatur war/ist für mich ja noch nachvollziehbar, auch das Thema WW-Temperatur lasse ich mir noch gefallen, aber jetzt auch noch Wirkugnsgrade bei Bedingungen x aus den Datenblättern? Das ging an mir irgendwie vorbei. Als nächstes wird noch die el. Zuleitung zur Therme und der Spannungsfall über dieser Leitung betrachtet, denn die Therme wird dann ja mit weniger el. Leistung betrieben, das könnte noch ein paar Tausendstel Prozentpunkte bringen. ;)
     
  10. #10 Alfons Fischer, 08.01.2016
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    naja, das durfte man ja bisher auch schon, nur hat es halt kaum jemand gemacht, weil mit vertretbarem Aufwand der gesetzliche Mindeststandard auch anderweitig einzuhalten war.

    Man kann ja zum Beispiel auch anstelle der recht schlechten Standardwerte aus der DIN 4701-10 mit einem Brennwertkessel "verbessert" rechnen, der definierte energetische Kennwerte aufweist, welche besser als die in DIN 4701-10 hinterlegten Werte sind. Das stand dann in den ZVDH-Produktkennwerten (Informationsblatt 15). Und schwupps, hat das Gebäude die EnEV-Grenzwerte eingehalten...

    Man hat also schon immer mit Wirkungsgraden gerechnet. Will man demzufolge ein besseres Ergebnis haben, muss man nur mit einem Kessel arbeiten, der nachgewiesenermaßen bessere Kennwerte aufweist.

    die gleiche Thematik haben wir doch auch bei Dämmstoffen und bestimmt auch in vielen anderen Fällen: ich bin sicher, dass es ein Nutzer nicht merken würde, wenn man ihm nachts die Dachdämmung mit Lambda 0,032 heimlich gegen eine Dämmung mit Lambda 0,045 austauscht. Rechnerisch macht es aber durchaus was aus...
     
  11. #11 Normalo, 08.01.2016
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    Ja, es handelt sich um eine KfW-70 Haus, welches auch gefördert wurde. Die Werte wurden relativ gut eingehalten, so dass selbst bei falscher Berechnung nicht sofort die Voraussetzungen wegfallen dürften. Nur kann ich als Laie überhaupt nicht einschätzen, welche Auswirkungen in welcher Größenordnung welcher Fehler haben kann. Aber wenn ich Eure Ausführungen so lese, denke ich, dass in meinem Falle selbst mögliche Abweichungen hinnehmbar sind, weil das KfW-70 Haus nicht in Gefahr ist. Das ist doch eine gute Nachricht :konfusius
     
  12. #12 Alfons Fischer, 08.01.2016
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    bei einem KfW-70-Haus ist es doch ganz einfach: Ein Sachverständiger aus der Energie-Experten-Lieste muss nach Abschluss der Maßnahme bestätigen, dass die Anforderungen eingehalten werden (Bestätigung nach Durchführung).
    Da es hier offensichtlich Abweichungen von der Planung gibt, welche energetisch relevant sind, muss er bestätigen, dass trotzdem noch die Anforderungen eingehalten werden. In der Regel wird er dazu die Berechnung nochmals aktualisieren.
    Was man in diesem Zuge auch noch prüfen könnte, ist, ob die Regelgenauigkeit der Raumthermostate wirklich 0,5 Kelvin beträgt.
    Die übrigen Anforderungen aus den Förderrichtlinien der KfW gelten natürlich auch, wie immer.
     
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