Expertenmeinung zu Statikfrage gesucht

Diskutiere Expertenmeinung zu Statikfrage gesucht im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Es geht darum dass unser Rohbauer uns verklagt hat weil wir die Schlussrechnung nicht in voller Höhe zahlen wollten. Aktuell sind die erkannten...

  1. #21 Ralf Wortmann, 09.01.2016
    Ralf Wortmann

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    Wenn es im Prozess nur um den Werklohnanspruch der AN geht und ihr nicht etwa in Form einer Widerklage Gegenansprüche hinterhergeschossen habt (auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Kostenvorschuss zur Ersatzvornahme) und der SV in seinem bisherigen Gutachten Mängelbeseitigungskosten beziffert hat, die allein bezogen auf die anderen Mängelpostitionen den restlichen Werklohnanspruch übersteigen, könnte es sein, dass das zum Gewinnen des Prozesses ausreichend ist, sodass ihr auf die Statik-Fragestellung aus Kostengründen verzichten könntet.

    Das hängt aber von der Konstellation ab und wie euer RA vorgegangen ist.

    Hat euer RA unbedingte Klageabweisung beantragt, oder eine Zug-um-Zug-Verurteilung?

    Was macht ihr gegen den Werklohnanspruch des Rohbauers denn im Prozess geltend? Ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten, oder rechnet ihr mit einem Kostenvorschuss für Ersatzvornahme auf, oder mit Schadensersatzansprüchen?

    Ist es unstreitig, dass eine Abnahme schon erfolgt ist? War dir oder dem Archi bei der Abnahme das überstehende Mauerwerk bekannt? Habt ihr euch diesen Mangel im Abnahmeprotokoll vorbehalten? Habt ihr euch die anderen Mängel bei der Abnahme vorbehalten, oder sind sie erst später offenbar geworden?

    Ist der Werklohnanspruch selbst unstreitig und geht es nur um die Mängel?

    Hat der Rohbauer im Prozess Einwände gegen die von SV bezifferten Mängelbeseitigungskosten vorgebracht? Wenn ja, wie stichhaltig sind die?

    So, wie es klingt, ist es ohnehin fraglich, ob ihr mit der Statikfrage durchkommt. Könnte sein, dass das Mauerwerk ohnehin überdimensioniert war, das müsst ihr ausrechnen lassen. Wenn es ein Mangel ist, müsstet ihr zudem evtl. euren Architekten haftungsrechtlich mit ins Boot holen (Streit verkünden), der das anscheinend abgesegnet hat und der vor Beginn des BV und nach dem Abriss des Altbestands nochmal hätte nachmessen müssen, bevor gemauert wird. Das ist alles ein dornenreicher Weg mit ungewissem Ausgang. Bevor ihr da auf gut Glück einen gerichtlich bestellten SV ins Feld jagt, wäre es sinnvoller, dass ihr mit eurem „alten“ Statiker eine preiswerte Vereinbarung trefft, dass er euch das statisch einmal durchrechnet. Vielleicht macht er das ja für überschaubares Geld. Fragt ich einfach mal.
     
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