Interessantes Urteil

Diskutiere Interessantes Urteil im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich hab gerade von einem Bauherren, seines Zeichens Rechtsanwalt (aber kein Baurecht) ein spannendes Urteil des OLG Düsseldorf (I-22 U 57/15 v....

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 07.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich hab gerade von einem Bauherren, seines Zeichens Rechtsanwalt (aber kein Baurecht) ein spannendes Urteil des OLG Düsseldorf (I-22 U 57/15 v. 23.10.2015) zur Kenntnis bekommen.

    Inhalt: Ein Haus, drei völlig unabhängig vergebene Gewerke, (Trocki - Fensterbauer - Heizungs- und San.-Inst) haben durch diverse Löcher in der luftdichten Hülle insgesamt 5 (in Worten fünf) BDT erforderloich gemacht (ob incl des ersten oder insgesamt 6 habe nicht herauslesen können), für die Bauherren von den drei Firmen die Kosten gesamtschuldnerisch eingefordert haben.
    Diese haben sich dagegen gewehrt und wollten nur gemäß ihres Anteils an der Leckrate beteiligt werden.

    Das OLG hat entschieden, dass die Firmen gesamtschuldnerisch haften, da sie eine einheitliche Bauleistung, hier Luftdichtheit, zu erbringen hatten, auch wenn sie unabhängig von einander beauftragt waren und gearbeitet hätten.
    Den Ausgleich der Kostenanteile mögen die Firmen bitte im Innenverhältnis abrechnen!

    Besonders spannend fand ich einen der Leitsätze, die der Kommentator aus dem Urteil heruslesen zu können meinte.
    Ich kann das so direkt daraus nicht lesen, aber wenn sich das durchsetzen würde, wäre ich sehr glücklich.

    Vielleicht können sich unsere Rechtskundigen das Urteil mal ansehen und sich dazu äussern.
     
  2. #2 Alfons Fischer, 07.01.2016
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    Darf ich klugscheißen...?

    \klugscheißmodus an
    gemeint ist vermutlich keine Luftdichtheitsmessung, sondern die Durchführung einer Leckagesuche, welche in einem vergleichbarem Unterdruck wie bei einer Luftdichtheitsmessung durchgeführt wird.
    Das alleinige Bestimmen einer Luftwechselrate (also ohne Leckagesuche) halte ich für wenig zweckmäßiges Anliegen für die Durchführung während der Bauphase.
    \klugscheißmodus aus
     
  3. mls

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    warum soll keine luftdichtigkeitsmessung gemeint sein? das (B)
    ist in dieser form ein wesentlicher schritt auf dem richtigen weg.

    wenn ich deinen zweiten satz richtig interpretiere, möchtest du bei
    undichtigkeiten, die von bauwerkszerstörern mit unterstützung durch
    untätige bauleiter an einem zuvor intakt-luftdicht hergestellten rohbau
    herbeigeführt werden, die ursachenfindung und die findung der zu
    beteiligenden schuldner verkomplizieren. gut .. spannend ;)

    natürlich reicht verfahren B allein nicht aus - nur im nutzungszustand
    abzudrücken, ist aber auch unfug.
     
  4. #4 Alfons Fischer, 07.01.2016
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    ich will ja abdrücken. Nur soll rein formaljuristisch die Bestimmung der Luftwechselrate n50 (damit meine ich die oben fett geschriebene "Messung") im Nutzungszustand (also bezugsfertig) erfolgen.
    Ich kann aber auch akzeptieren, dass es in der Praxis oftmals anders gehandhabt wird.

    Verfahren A und B hat nix mit dem Zeitpunkt der Messung zu tun. Wird nur oft falsch so ausgelegt.
    beim flib www.flib.de kann man in den FAQs nachlesen:
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    sollen wir mal überlegen, was bei auslegung von verfahren B,
    angeblich zum gleichen zeitpunkt wie verfahren A, passiert?

    wer den denkfehler beim flib findet, darf sich eine grosse tüte
    gummibärle kaufen ;)
     
  6. #6 lawrence, 07.01.2016
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    Ab wann sieht man als Experte die Gebäudehülle als fertig an, sodass ein BDT (mit Lecksuche) sinnvoll ist?!
     
  7. #7 Alfons Fischer, 07.01.2016
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    Der Briefkastenschlitz wird abgedichtet und die Entrauchung des Aufzugschachts. auch die Lüftungsanlage und so'n Zeug
    An was denkst Du?


    soll es nur zur Leckagensuche sein? Dann hängt es von der Leistungsfähigkeit des Ventilators ab. Da habe ich auch schon in nur teilverputzten Neubauten gearbeitet... Aber dann halt ohne Bestimmung von n[SUB]50[/SUB]
     
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